Erstellt am 02.09.2010 um 12:02 Uhr von neskia
Solange und sooft wie zur Erfüllung der Aufgaben aus dem Betriebsverfassungsgesetz notwendig ist.
Erstellt am 02.09.2010 um 12:05 Uhr von happy
Hallo Mannno
Es kommt darauf an.....
"dauern darf" und "wie oft sie sein sollte" sind unglücklich.. Dauern tut eine Sitzung solange es nötig ist, sprich bis der BR-Vorsitzende (oder sein Vertreter) sie als beendet erklärt und die Häufigkeit hängt vom Arbeitsaufkommen des BR ab. Viel zu tun-> wenige seeeehr lange Sitzungen oder halt verteilt auf mehrere kürzere. Bei vielen hat sich sicherlich eine BR-Sitzung pro Woche eingebürgert, Ausschüsse müssen berichten, Austausch zw. den BR-Mitglieder, zeitnahe Beschlüsse (oder Einstellungen) müssen durch den BR etc. Ich würde mit einer Sitzung pro Woche anfangen, gibt Planungssicherheit auch für Vorgesetzte und man braucht keine ev. Sondersitzungen kurzfristig anzusetzen.
Don`t worry be happy
Peter