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Auswirkung eines fehlerhaften Aushanges ?

F
flywheel
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein 5-Person Betriebsrat. Auf Antrag ein BRM wurde durch Beschluss die Sitzungszahl von 1x im Monat auf 2x im Monat erhöht. Obwohl 2x BRM dagegen waren ist der Beschluss einstimmig angenommen. Der Beschusstext war sehr einfach gehalten, sinngemäß Der BR legt folgende Termine für die BR Sitzung in 2015 fest, gefolgt von eine Liste alle Termine. Sonst nichts. In die Gespräche vor Abstimmung ist von "eine Betonung auf Arbeitsgruppen-Arbeit" für die neue Sitzungen. In einen Anhang über die Sitzungen wurden alle Sitzungen als "Planmäßige BR Sitzungen" geteilt unter "Hauptsitzungen" und AG-Sitzungen. Kurz danach habe die "Gegner" aufgehört an die Sitzungen teilzunehmen, und später hat der BRV (auch "Gegner") verweigert die Sitzungen einzuberufen. Angenommen, dass es vielleicht ein Fehler gewesen ist die neue Sitzungen als AG-Sitzungen zu beschreiben, kann ein fehlerhafte Aushang eine negative Auswirkung dieser Art verursachen oder rechtfertigen?

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Community-Antworten (6)

D
Dezibel

06.11.2015 um 09:07 Uhr

geteilt unter "Hauptsitzungen" und AG-Sitzungen. So einen Quatsch lese ich das erste mal. Es gibt BR-Sitzungen und außerordentliche BR-Sitzungen. Was da bei einem 5er BR auf einer AG-Sitzung passieren soll, verschließt sich mir vollkommen. Der Vorsitzende bereitet alles vor und lädt ein. Ende der Fahnenstange.

W
Widder

06.11.2015 um 10:39 Uhr

Ich verstehe deine Frage nicht wirklich, vor allem der letzte Halbsatz ist mir ein Rätsel......oder stehe ich irgendwie auf dem Schlauch????

C
celestro

06.11.2015 um 12:52 Uhr

Auch wenn ich damit ins gleich Horn tute, wie die anderen ... irgendwie macht das alles überhaupt keinen Sinn.

BR-Sitzungen, wie auch Ausschuß-Sitzungen (von mir aus auch Arbeitsgruppen genannt), werden in der Regel nach Bedarf einberufen. Selbstredend kann man auch einen monatlichen Rhytmus machen und dann bei Bedarf weiter dazu. Je kürzer aber der Rhytmus wird, desto mehr dürfte sich der Arbeitgeber fragen, ob das unbedingt sein muß.

Wir sind 9 Leute und machen in der Regel alle 14 Tage. Aber das ist nicht so unheimlich starr. Und gerade dieses starre würde ich auch gar nicht erst einführen.

Was den Rest angeht ... so macht Aushang hier eigentlich auch wenig Sinn. Denn wenn man einen solchen Beschluß fasst, macht man darüber doch nicht unbedingt einen Aushang, oder ? Die Leute werden vom BRV eingeladen und melden sich in Ihrer Abteilung etc. ab.

Und warum Arbeitsgruppen so regelmäßig tagen sollen, macht noch weniger Sinn. Auch Beschlüsse einfach durchzudrücken, obwohl BR-Mitglieder das Zimmer verlassen, zeugt nicht gerade von guter Zusammenarbeit. Setzt Euch nochmal zusammen und beredet das Thema nochmal. Einen Beschluß müßte der BRV aber natürlich zunächst einmal umsetzen. Sich hier einfach weigern geht trotz allem mal gar nicht.

N
niemand

06.11.2015 um 16:14 Uhr

Es gibt ja auch eine ganz einfache Lösung. Für die nächte Sitzung lassen die drei den Punkt Wahl des BRV auf die Tagesordnung setzen und wählen dann aus ihrer Mitte einen BRV, der die Beschlüsse der Mehrheit umsetzt. Wo liegt also das Problem? Der neue BRV kann nun alle zwei Wochen zu einer BR Sitzung einladen. Das muss nirgends ausgehängt werden. Die Einladung der BR zur Sizung ergeht mit Tagesordnung an die BR persöhnlich. Es macht jedoch Sinn den AG von der 14 tägigen Sizung zu informieren, damit er planen kann.

Sollten die zwei Gegner nun häufig ihr Amt nicht wahrnehmen, könnt ihr euch dann Gedanken über ein Ausschlußverfahren machen.

G
gironimo

06.11.2015 um 17:28 Uhr

Mir ist auch nicht ganz klar, was Arbeitsgruppensitzungen sein sollen. Aber schließlich gibt es doch zu jeder Sitzung auch eine Tagesordnung - da weiß man doch dann, was in der Sitzung behandelt wird.

Gibt es da unterschiede?

Warum habt Ihr überhaupt die unterschiedlichen Bezeichnungen gewählt? 2 Sitzungen im Monat ist ja nun weiß Gott keine Ausnahme. Viele BR-Gremien tagen wöchentlich.

Klar könntet Ihr den Vorsitzenden austauschen. Vielleicht solltet Ihr vorher noch einmal eine Aussprache zu diesem Thema haben. Also von § 29.3 BetrVG gebrauch machen und den Tagesordnungspunkt "Häufigkeit der Sitzungen und Umgang mit Beschlüssen" auf die Tagesordnung setzen.

A
AlterMann

07.11.2015 um 12:53 Uhr

Hallo flywheel, auch für mich klingt die Regelung der BR-Sitzungen + Arbeitsgruppensitzungen erstmal ein wenig kurios. Einen Sinn könnte ich allenfalls darin sehen, wenn Ihr gerade zwei Arbeitsgruppen habt, die sich um bestimmte Themen kümmern sollen, z.B. die Ausarbeitung von 2 BVs. Dann hättet Ihr mit den regelmäßigen Terminen eine strukturierten Zeitrahmen (und hoffentlich einen Termin, wann Ihr fertig sein wollt). Wenn das so ist, und zwei von fünf BRM entziehen sich, dann sollte man noch einmal über die Ziele und deren Umsetzung reden, bevor man gleich mit der Abwahl des BRV droht und damit evtl. die Zusammenarbeit im BR zusätzlich belastet. Vielleicht liegt das Problem aber auch an der Art der Aufgaben: Nicht jeder feilt z.B. gerne an juristischen Formulierungen. Und den sollte man dann auch nicht zwingen.

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