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BRM handelt mit gravierenden Formfehlern

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robertgoytex
Jan 2018 bearbeitet

hallo (leid)-genossen,

bin ab Mai neu in 11er-BR über Listenwahl als EBRM eingezogen. Von den bisher 10 Sitzungen habe ich (1. EBRM) an 8 Sitzungen und das 2. EBRM an 9 Sitzungen teilgenommen. Da in der folgenden Problematik meist der Stellv. Betriebsrat-Vorsitzende hier gerne das "RUDER" in die Hand nimmt, werde ich diesen mit SBRV benennen.

  1. die rege Teilnahme der EBRM liegt daran, das ... a) die zwei fehlenden BRM mit unentschuldigter ABWESENHEIT glänzen b) dieses in Absprache zwischen GL, BRM und SBRV vereinbart wurde

2.) Ordnungsgemässe Einladungen (§29,2) gibt es auch nicht, da vom SBRV vorgeschlagen wurde, Sitzungen doch einfachhalber bereits für die nächste Zeit festzulegen (Sitzungen alle 14 Tage jeweils Donnerstag) Wir werden NUR bei wichtigen Themen entsprechend im Vorfeld informiert. JA, jede Sitzung ist wie Weihnachten, "Was kommt Heute"

3.) Sitzungs-Protokolle werden auch nicht nach § 34,1 geführt. SBRV: haben wir nie so gemacht, müssen wir nicht

4.) Bei uns ist auch der Wirtschafts-Ausschuss gewählt/bestimmt worden, obwohl m.E. hier ein Betriebsausschuss VORANG hat und auch nach § 29 pflicht ist. SBRV: hatten wir noch nie, muss auch nicht .... angeblich, was in §29 plicht ist, wird weiter hinten im BetrVG wieder aufgehoben

5.) ............. usw. usw. usw.

Einwände bzw. den Hinweis auf Formfehler, die ich bei Sitzungen erwähne, werden entweder vom SBRV "abgewunken" oder zusätzlich von anderen BRM "totgeredet", nach dem Motto " Du vertust dich, das ist ganz anders usw." Jedoch KEINER der anderen BRM hat mich bisher über Richtig und Falsch aufklären können.

Ein Vorschlag von mir, doch einige BRM auf ein Seminar bzgl BetrVG und Arbeitsrecht zu Entsenden, damit zumindest eine zwingend erforderliche Grundkentnis vermittelt wird. SBRV: Bisher hat von uns noch keiner eine solches Seminar besucht, alles selbst beigebracht . . . . . (STBR ist bereits seit 16 Jahren im BR)

Alles steht und fällt mit dem SBRV. Selbst der Vorsitzende welcher natürlich das wohlwollen des SBRV genießt, sagt nichts ohne vorherige Absprache bzw. Rückversicherung mit den SBRV.

Ein 4-Augen Gespräch zwischen mir und den SBRV, wo ich teilweise auf Fehler im BR hingewiesen habe, brachte mir nur noch mehr Verwirrung.

Jetzt richte ich mich Verzweiflungvoll an Euch und Eure Meinung . . . . . . liege ich wirklich sooooo daneben mit den "Mängeln" oder habe ich mich hier in etwas verrannt?

Möchte mich in der nächsten BR-Sitzung als Vertrauensperson für BRM anbieten, hierin sehe ich eine Möglichkeit die Dauer-Ja-Sager eventuell zu einem "Standpunkt-Gespräch" zu motivieren. Weitere Möglichkeiten, die ich auf meiner persönlichen ToDo-Liste notiert habe: a) Kontrollverfahren einleiten b) Interessengemeinschaft bilden, oder mit AN in Kontakt treten mit Ziel den BR abzuwählen (schwierig, da von ca 600 AN mindestens 1/4) c) ??? d) Alles hinschmeissen, hat eh kein Sinn

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Community-Antworten (16)

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pfeilenbogen

23.09.2010 um 10:52 Uhr

robertgoytex

Hinwerfen wäre der falsche Weg, auch wenn man den Dran hier verstehen kann. Hier liegen sehr viele große Pflichtverstöße von Seiten der BR-Koll vor. Entweder versuchen die Mehrheit zur Abwahl des BRV zu erlangen, geht dieses nicht, kann man sich mit dem § 23 BetrVG befassen. - Ja, ich höre jetzt schon wieder die bekannten Stimmen welche nun wieder sagen, der mit seinem § 23 BetrVG.

Doch versuche die notwendige Anzahl der Koll. (Wähler) im Betrieb zu finden um den BRM das Mandat wegen groben Pflicht-/ Amtsverletzungen durch das ArbG entziehen zu lassen. Ein BRM der sagt, wir machen seit 16 Jahre alles so falsch, so gegen das BetrVG und auch Schuluungs redisdent sind, auch hier gegen geltende rechtsprechung des BAG verstoßen.

Das BAG hat folgend Beschlüsse gefasst. Es ist die Amtpflicht der BR sich das nitwendige Wissen zur Mandatsausübung zu verschaffen. Nur die Art hat es offen gelassen, wobei es aber auch erwähnt, dass auch Seminarbesuche hierzu zählen. Das mit dem selbst beibringen klappt ja nachweislich bei euch offenbar nicht.

Weiter, jedes BRM und auch die EBRM im Rahmen der Verhinderungsvertretung haben das Recht ALLLE Unterlagen incl. Mails des BR einzusehen. Der BRV darf hier nicht dieses verhindern oder selektieren. Weiter JEDES BRM und auch EBRM bei einer gewissen Vertretungshäufigkeit, sehe ich bei euch für 1. und 2. EBRM gegeben haben das Recht auf Schulungen. Der BRV ist hier verpflichtet dieses (Schulungs für xEBRM) auf die TO auzunehmen. Das Unterlassen dieses wäre auch ein Pflichtverstoß, da er verhindert, dass diese Koll. ihre Mandats-/Amtspflichten ordnungsgemäß wahrnehmen können.

Letztlich dürften beu euch eine Anzahl von Beschlüssen, wegen schwerer Formfehler/Ladungsfeher nichtig sein.

Allles auch Punkte um Koll. aufzuklären und dso die notwenige Anzahl für den § 23 BetrVg zu erhalten. Ich denke, spätestens wenn der BRV und Stellvertreter feststellen, dass sich hier die notwenige Anzahl der Wähler findet um ein Verfahren gem. § 23 anzugehen, dürften sie nachdenken und auch so hofft man anders handeln.

Fazit: Nicht hinwefen, handeln! Handeln zum Wohle der Koll. der Wähler!

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Petrus

23.09.2010 um 11:44 Uhr

Bei 600 MA gibt es doch bei Euch bestimmt Gewerkschaftsmitglieder? Bist Du selbst eines? Und was sagt die GEW zu diesem BR?

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albdonar

23.09.2010 um 12:29 Uhr

Petrus, wir sind 1520 MA, bei uns geht es genauso ab, die GEW weiß davon und was macht sie: NICHTS Weiter, jedes BRM und auch die EBRM im Rahmen der Verhinderungsvertretung haben das Recht ALLLE Unterlagen incl. Mails des BR einzusehen. Der BRV darf hier nicht dieses verhindern oder selektieren Bei uns ist es ebenso, GEW nichts, Betriebsratsbehinderung, GEW nichts.

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robertgoytex

23.09.2010 um 13:47 Uhr

@pfeilenbogen: Entweder versuchen die Mehrheit zur Abwahl des BRV zu erlangen, geht dieses nicht, kann man sich mit dem § 23 BetrVG befassen.

es handelt sich erstmal NICHT um den BRV sondern um den Stellvertreter... auch genannt der Diktator

600 Wähler bzw. das viertel von 150 mobil machen ist ein Problem, da es sich hier um Zeitungsboten handelt und diese im Kreisgebiet NUR Nachts tätig sind. Erfolg verspreche ich mir mit einer Adr-Liste bzw. Tele-Liste, da auch die Wahlbeteiligung bei ca 240 von 600 lag

@pfeilenbogen: Weiter, jedes BRM und auch die EBRM im Rahmen der Verhinderungsvertretung haben das Recht ALLLE Unterlagen incl. Mails des BR einzusehen. Der BRV darf hier nicht dieses verhindern oder selektieren.

dieses ist bis dato auch noch nicht aktuell, da wir beide als E-BRM an (fast) alle Sitzungen teilnehmen durften.

@Petrus: Bei 600 MA gibt es doch bei Euch bestimmt Gewerkschaftsmitglieder? Bist Du selbst eines? Und was sagt die GEW zu diesem BR?

Denke ja, jedoch in einer Minderheit, welches sicherlich nicht prblematisch ist Selbst bin ich kein GEW-Mitglied Der GEW-Sekretär und unser "BR-Diktator" sind wie Hund und Katze. Schon seit Jahren ist unser BR (dessen ich nun auch angehöre) ein Dorn im Auge. Wahlanfechtung läuft. Die ver.di Liste ist mit 2 BRM vertreten, die m.E. sicherlich auch alles mehr als fraglich erachten . . . . . somit wären wir 4 gegen 7 . . . .

Mein weiteres Vorgehen wird wohl dann Erfolgsversprechend, wenn ich . . . . a) mit einem GEW'ler über die Problematik gesprochen habe b) eventuell einen Rechtsanwalt mit 3 BRM-Stimmen zu einer Sitzung einlade

@albdonar Bitte Adresse zukommen lassen, zwecks Austausch.

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albdonar

23.09.2010 um 14:05 Uhr

robertgoytex, warum kommt mir das alles so bekannt vor. Du schilderst die Verstösse, die bei uns genauso ablaufen, nur das mit dem Abhören und der Bespitzelung fehlt noch. pfeilenbogen hat Dir doch aufgezeichnet, wie ihr vorgehen könnt. Da wir in der gleichen Branche arbeiten, wäre doch sicher ein Austausch von Infos sinnvoll. Gerne kann ich Dir meine Adresse zukommen lassen.

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Petrus

23.09.2010 um 14:12 Uhr

c) Du Dich mit den beiden verdis verständigst, dass ihr von §31 Gebrauch machen wollt...

Rest hängt ein wenig von der Gewerkschaft ab - aber da habt ihr hoffentlich mehr Glück als albdonar...

Wenn die Anfechtung läuft: Wann habt ihr denn Verhandlungstermin?

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albdonar

23.09.2010 um 20:11 Uhr

Petrus, Wenn die Anfechtung läuft: Wann habt ihr denn Verhandlungstermin? Wo hat er das geschrieben?

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robertgoytex

23.09.2010 um 22:33 Uhr

@alle die Wahlanfechtung läuft . . . . Termin ist Mitte Oktober

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albdonar

24.09.2010 um 09:41 Uhr

robertgoytex, mit oder ohne GEW. Würde bei der Verhandlung gerne dabei sein, wäre doch auch interessant für unseren BR bzw. unseren Arbeitgeber, da es ja bei uns ähnlich abläuft, wie bei euch.

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Petrus

24.09.2010 um 11:26 Uhr

@albd.: Das die Wahlanfechtung bei Robert läuft, steht erstmals in Antwort 4. Ist wohl einer der Gründe, warum sein BR-Diktator die GEW nicht mag ;-)

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albdonar

24.09.2010 um 11:55 Uhr

Petrus, unsere mag sie, arbeitet mit ihr zusammen, ein lemming wer Böses denkt.

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robertgoytex

24.09.2010 um 12:33 Uhr

@ albdonar nimm mal Kontakt mit mir auf. (Wie geht das hier im Forum, ohne die private Tel-Nr. oder E-Mail zu veröffentlichen???)

@alle Unser BR-Diktator und der GEW-Sekretär sind schon seit Jahren verfeindet. Mit der GEW ansich hat dieses nichts zutun, es geht nur immer um den für uns zuständigen verdi-Sekretär.

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albdonar

24.09.2010 um 13:18 Uhr

@robertgoytex, bei uns sind sie zwar nicht verfeindet, aber auch hier spielt die verdi-sekretärin mit, jeden Antrag oder schriftl. Anfragen unsererseits beantwortet sie immer 14 Tage später, um noch einmal das Ganze hinaus zu schieben. Btriebsratsbehinderungen oder daß die BRV sich autoritär verhält, verniedlicht sie immer mit fadenscheinigen Ausreden.

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robertgoytex

24.09.2010 um 13:28 Uhr

@ albdonar, bei Euch ist GEW-Sekretär mit BRV - aber gegen Euch und bei uns ist es: der GEW-Sekretär ist mit uns - aber gegen den BR-Diktator

bei verdi ist es wohl so geregelt, das die Sekretär/e/innen einen Bezirk vertreten und wir als BR uns den/die nicht aussuchen können

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albdonar

01.10.2010 um 15:11 Uhr

@robertgoytex, Von den bisher 10 Sitzungen habe ich (1. EBRM) an 8 Sitzungen und das 2. EBRM an 9 Sitzungen teilgenommen. Da in der folgenden Problematik meist der Stellv. Betriebsrat-Vorsitzende hier gerne das "RUDER" in die Hand nimmt, werde ich diesen mit SBRV benennen.

  1. die rege Teilnahme der EBRM liegt daran, das ... a) die zwei fehlenden BRM mit unentschuldigter ABWESENHEIT glänzen b) dieses in Absprache zwischen GL, BRM und SBRV vereinbart wurde

Da Du Dich per Email nicht mehr meldest und auch tel. nicht , muss ich diesen Weg wählen. Ich hätte noch ein paar Fragen an Dich, was die Absprache zwischen BRV und GF angeht. Oder hast Du schon alles umgesetzt, was Du wolltest von mir.

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Fabrice

02.10.2010 um 14:46 Uhr

@robertgoytex Alles steht und fällt mit dem SBRV. Selbst der Vorsitzende welcher natürlich das wohlwollen des SBRV genießt, sagt nichts ohne vorherige Absprache bzw. Rückversicherung mit den SBRV.

Ein 4-Augen Gespräch zwischen mir und den SBRV, wo ich teilweise auf Fehler im BR hingewiesen habe, brachte mir nur noch mehr Verwirrung. Einwände bzw. den Hinweis auf Formfehler, die ich bei Sitzungen erwähne, werden entweder vom SBRV "abgewunken" oder zusätzlich von anderen BRM "totgeredet", nach dem Motto " Du vertust dich, das ist ganz anders usw." Jedoch KEINER der anderen BRM hat mich bisher über Richtig und Falsch aufklären können.

Da es mir genauso, wie Dir geht, in den Sitzungen, würde ich mich mit Dir gerne austauschen. Wie kann man gegen den SBRV vorgehen. Vielleicht hättest Du was für mich und ich für Dich.

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