Erstellt am 23.09.2010 um 08:52 Uhr von pfeilenbogen
robertgoytex
Hinwerfen wäre der falsche Weg, auch wenn man den Dran hier verstehen kann. Hier liegen sehr viele große Pflichtverstöße von Seiten der BR-Koll vor. Entweder versuchen die Mehrheit zur Abwahl des BRV zu erlangen, geht dieses nicht, kann man sich mit dem § 23 BetrVG befassen. - Ja, ich höre jetzt schon wieder die bekannten Stimmen welche nun wieder sagen, der mit seinem § 23 BetrVG.
Doch versuche die notwendige Anzahl der Koll. (Wähler) im Betrieb zu finden um den BRM das Mandat wegen groben Pflicht-/ Amtsverletzungen durch das ArbG entziehen zu lassen. Ein BRM der sagt, wir machen seit 16 Jahre alles so falsch, so gegen das BetrVG und auch Schuluungs redisdent sind, auch hier gegen geltende rechtsprechung des BAG verstoßen.
Das BAG hat folgend Beschlüsse gefasst.
Es ist die Amtpflicht der BR sich das nitwendige Wissen zur Mandatsausübung zu verschaffen. Nur die Art hat es offen gelassen, wobei es aber auch erwähnt, dass auch Seminarbesuche hierzu zählen.
Das mit dem selbst beibringen klappt ja nachweislich bei euch offenbar nicht.
Weiter, jedes BRM und auch die EBRM im Rahmen der Verhinderungsvertretung haben das Recht ALLLE Unterlagen incl. Mails des BR einzusehen. Der BRV darf hier nicht dieses verhindern oder selektieren.
Weiter JEDES BRM und auch EBRM bei einer gewissen Vertretungshäufigkeit, sehe ich bei euch für 1. und 2. EBRM gegeben haben das Recht auf Schulungen. Der BRV ist hier verpflichtet dieses (Schulungs für xEBRM) auf die TO auzunehmen. Das Unterlassen dieses wäre auch ein Pflichtverstoß, da er verhindert, dass diese Koll. ihre Mandats-/Amtspflichten ordnungsgemäß wahrnehmen können.
Letztlich dürften beu euch eine Anzahl von Beschlüssen, wegen schwerer Formfehler/Ladungsfeher nichtig sein.
Allles auch Punkte um Koll. aufzuklären und dso die notwenige Anzahl für den § 23 BetrVg zu erhalten. Ich denke, spätestens wenn der BRV und Stellvertreter feststellen, dass sich hier die notwenige Anzahl der Wähler findet um ein Verfahren gem. § 23 anzugehen, dürften sie nachdenken und auch so hofft man anders handeln.
Fazit:
Nicht hinwefen, handeln! Handeln zum Wohle der Koll. der Wähler!
Erstellt am 23.09.2010 um 09:44 Uhr von Petrus
Bei 600 MA gibt es doch bei Euch bestimmt Gewerkschaftsmitglieder? Bist Du selbst eines? Und was sagt die GEW zu diesem BR?
Erstellt am 23.09.2010 um 10:29 Uhr von albdonar
Petrus, wir sind 1520 MA, bei uns geht es genauso ab, die GEW weiß davon und was macht sie: NICHTS
Weiter, jedes BRM und auch die EBRM im Rahmen der Verhinderungsvertretung haben das Recht ALLLE Unterlagen incl. Mails des BR einzusehen. Der BRV darf hier nicht dieses verhindern oder selektieren
Bei uns ist es ebenso, GEW nichts, Betriebsratsbehinderung, GEW nichts.
Erstellt am 23.09.2010 um 11:47 Uhr von robertgoytex
@pfeilenbogen:
Entweder versuchen die Mehrheit zur Abwahl des BRV zu erlangen, geht dieses nicht, kann man sich mit dem § 23 BetrVG befassen.
>es handelt sich erstmal NICHT um den BRV sondern um den Stellvertreter... auch genannt der Diktator
>600 Wähler bzw. das viertel von 150 mobil machen ist ein Problem, da es sich hier um Zeitungsboten handelt und diese im Kreisgebiet NUR Nachts tätig sind. Erfolg verspreche ich mir mit einer Adr-Liste bzw. Tele-Liste, da auch die Wahlbeteiligung bei ca 240 von 600 lag
@pfeilenbogen:
Weiter, jedes BRM und auch die EBRM im Rahmen der Verhinderungsvertretung haben das Recht ALLLE Unterlagen incl. Mails des BR einzusehen. Der BRV darf hier nicht dieses verhindern oder selektieren.
>dieses ist bis dato auch noch nicht aktuell, da wir beide als E-BRM an (fast) alle Sitzungen teilnehmen durften.
@Petrus:
Bei 600 MA gibt es doch bei Euch bestimmt Gewerkschaftsmitglieder? Bist Du selbst eines? Und was sagt die GEW zu diesem BR?
>Denke ja, jedoch in einer Minderheit, welches sicherlich nicht prblematisch ist
>Selbst bin ich kein GEW-Mitglied
>Der GEW-Sekretär und unser "BR-Diktator" sind wie Hund und Katze. Schon seit Jahren ist unser BR (dessen ich nun auch angehöre) ein Dorn im Auge.
Wahlanfechtung läuft.
>Die ver.di Liste ist mit 2 BRM vertreten, die m.E. sicherlich auch alles mehr als fraglich erachten . . . . . somit wären wir 4 gegen 7 . . . .
Mein weiteres Vorgehen wird wohl dann Erfolgsversprechend, wenn ich . . . .
a) mit einem GEW'ler über die Problematik gesprochen habe
b) eventuell einen Rechtsanwalt mit 3 BRM-Stimmen zu einer Sitzung einlade
@albdonar
Bitte Adresse zukommen lassen, zwecks Austausch.
Erstellt am 23.09.2010 um 12:05 Uhr von albdonar
robertgoytex, warum kommt mir das alles so bekannt vor. Du schilderst die Verstösse, die bei uns genauso ablaufen, nur das mit dem Abhören und der Bespitzelung fehlt noch. pfeilenbogen hat Dir doch aufgezeichnet, wie ihr vorgehen könnt. Da wir in der gleichen Branche arbeiten, wäre doch sicher ein Austausch von Infos sinnvoll. Gerne kann ich Dir meine Adresse zukommen lassen.
Erstellt am 23.09.2010 um 12:12 Uhr von Petrus
c) Du Dich mit den beiden verdis verständigst, dass ihr von §31 Gebrauch machen wollt...
Rest hängt ein wenig von der Gewerkschaft ab - aber da habt ihr hoffentlich mehr Glück als albdonar...
Wenn die Anfechtung läuft: Wann habt ihr denn Verhandlungstermin?
Erstellt am 23.09.2010 um 18:11 Uhr von albdonar
Petrus, Wenn die Anfechtung läuft: Wann habt ihr denn Verhandlungstermin?
Wo hat er das geschrieben?
Erstellt am 23.09.2010 um 20:33 Uhr von robertgoytex
@alle
die Wahlanfechtung läuft . . . . Termin ist Mitte Oktober
Erstellt am 24.09.2010 um 07:41 Uhr von albdonar
robertgoytex, mit oder ohne GEW.
Würde bei der Verhandlung gerne dabei sein, wäre doch auch interessant für unseren BR bzw. unseren Arbeitgeber, da es ja bei uns ähnlich abläuft, wie bei euch.
Erstellt am 24.09.2010 um 09:26 Uhr von Petrus
@albd.: Das die Wahlanfechtung bei Robert läuft, steht erstmals in Antwort 4. Ist wohl einer der Gründe, warum sein BR-Diktator die GEW nicht mag ;-)
Erstellt am 24.09.2010 um 09:55 Uhr von albdonar
Petrus, unsere mag sie, arbeitet mit ihr zusammen, ein lemming wer Böses denkt.
Erstellt am 24.09.2010 um 10:33 Uhr von robertgoytex
@ albdonar
nimm mal Kontakt mit mir auf.
(Wie geht das hier im Forum, ohne die private Tel-Nr. oder E-Mail zu veröffentlichen???)
@alle
Unser BR-Diktator und der GEW-Sekretär sind schon seit Jahren verfeindet.
Mit der GEW ansich hat dieses nichts zutun, es geht nur immer um den für uns zuständigen verdi-Sekretär.
Erstellt am 24.09.2010 um 11:18 Uhr von albdonar
@robertgoytex, bei uns sind sie zwar nicht verfeindet, aber auch hier spielt die verdi-sekretärin mit, jeden Antrag oder schriftl. Anfragen unsererseits beantwortet sie immer 14 Tage später, um noch einmal das Ganze hinaus zu schieben. Btriebsratsbehinderungen oder daß die BRV sich autoritär verhält, verniedlicht sie immer mit fadenscheinigen Ausreden.
Erstellt am 24.09.2010 um 11:28 Uhr von robertgoytex
@ albdonar, bei Euch ist GEW-Sekretär mit BRV - aber gegen Euch
und bei uns ist es: der GEW-Sekretär ist mit uns - aber gegen den BR-Diktator
bei verdi ist es wohl so geregelt, das die Sekretär/e/innen einen Bezirk vertreten und wir als BR uns den/die nicht aussuchen können
Erstellt am 01.10.2010 um 13:11 Uhr von albdonar
@robertgoytex,
Von den bisher 10 Sitzungen habe ich (1. EBRM) an 8 Sitzungen und das 2. EBRM an 9 Sitzungen teilgenommen.
Da in der folgenden Problematik meist der Stellv. Betriebsrat-Vorsitzende hier gerne das "RUDER" in die Hand nimmt, werde ich diesen mit SBRV benennen.
1) die rege Teilnahme der EBRM liegt daran, das ...
a) die zwei fehlenden BRM mit unentschuldigter ABWESENHEIT glänzen
b) dieses in Absprache zwischen GL, BRM und SBRV vereinbart wurde
Da Du Dich per Email nicht mehr meldest und auch tel. nicht , muss ich diesen Weg wählen. Ich hätte noch ein paar Fragen an Dich, was die Absprache zwischen BRV und GF angeht. Oder hast Du schon alles umgesetzt, was Du wolltest von mir.
Erstellt am 02.10.2010 um 12:46 Uhr von fabrice
@robertgoytex
Alles steht und fällt mit dem SBRV. Selbst der Vorsitzende welcher natürlich das wohlwollen des SBRV genießt, sagt nichts ohne vorherige Absprache bzw. Rückversicherung mit den SBRV.
Ein 4-Augen Gespräch zwischen mir und den SBRV, wo ich teilweise auf Fehler im BR hingewiesen habe, brachte mir nur noch mehr Verwirrung.
Einwände bzw. den Hinweis auf Formfehler, die ich bei Sitzungen erwähne, werden entweder vom SBRV "abgewunken" oder zusätzlich von anderen BRM "totgeredet", nach dem Motto " Du vertust dich, das ist ganz anders usw." Jedoch KEINER der anderen BRM hat mich bisher über Richtig und Falsch aufklären können.
Da es mir genauso, wie Dir geht, in den Sitzungen, würde ich mich mit Dir gerne austauschen. Wie kann man gegen den SBRV vorgehen. Vielleicht hättest Du was für mich und ich für Dich.