Im ArbZG wird ausgesagt, dass Nachtarbeit menschengerecht nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen gestaltet werden soll.Man findet auch, wie lange eine Nachtschicht dauern soll. Gibt es Anhaltspunkte/Regelungen dafür, wie viele Nachtdienste hintereinander, en bloc, als "menschengerecht" angesehen werden ? Gruß Joe