Arbeitszeitgesetz
Im ArbZG wird ausgesagt, dass Nachtarbeit menschengerecht nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen gestaltet werden soll.Man findet auch, wie lange eine Nachtschicht dauern soll. Gibt es Anhaltspunkte/Regelungen dafür, wie viele Nachtdienste hintereinander, en bloc, als "menschengerecht" angesehen werden ? Gruß Joe
Community-Antworten (3)
02.09.2010 um 02:23 Uhr
Hallo Joe !
§ 6 des ArbZG habt Ihr ja schon gefunden;desweiteren gilt die EU-Richtlinie 93/104/EG Abschnitt III,Artikel 8 . Mehr gesetzliches existiert nicht,nur Emfehlungen,z.B. der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Grüsse,sueton
02.09.2010 um 15:31 Uhr
Es gibt Berufe, da arbeitet man das ganze Jahr mehr oder minder Nachtschicht (spontan fallen mir Bäckereien oder Gemüsegroßmarkt ein). Was für euch Anhaltspunkte sind, sagt euch aber bestimmt eure BG - einfach mal dort anrufen!
02.09.2010 um 19:10 Uhr
Hallo Justav, für die Nachtarbeit im Schichtdienst ist der nachfolgende Link sehr interessant: => kopieren und einfügen
http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/arbeitsorganisation/pausen/schichtarbeit.htm
Aber mit der menschengerechten, nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen gestalteten Arbeit, ist das so eine Sache! Es gibt Dauernachtarbeitnehmer, die nie am Tage arbeiten möchten und dieses als schreckliche Belastung empfinden würden und umgekehrt genau so und wie sueton schon sagte: es sind nur Empfehlungen und AG richten sich ungerne danach, da muss man als BR schon richtig Wirbel machen und viele AN vor sich selber und ihren Arbeitswünschen schützen.
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