Erstellt am 02.09.2010 um 00:23 Uhr von sueton
Hallo Joe !
§ 6 des ArbZG habt Ihr ja schon gefunden;desweiteren gilt die EU-Richtlinie 93/104/EG Abschnitt III,Artikel 8 .
Mehr gesetzliches existiert nicht,nur Emfehlungen,z.B. der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Grüsse,sueton
Erstellt am 02.09.2010 um 13:31 Uhr von Petrus
Es gibt Berufe, da arbeitet man das ganze Jahr mehr oder minder Nachtschicht (spontan fallen mir Bäckereien oder Gemüsegroßmarkt ein).
Was für euch Anhaltspunkte sind, sagt euch aber bestimmt eure BG - einfach mal dort anrufen!
Erstellt am 02.09.2010 um 17:10 Uhr von nicoline
Hallo Justav,
für die Nachtarbeit im Schichtdienst ist der nachfolgende Link sehr interessant: => kopieren und einfügen
http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/arbeitsorganisation/pausen/schichtarbeit.htm
Aber mit der menschengerechten, nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen gestalteten Arbeit, ist das so eine Sache! Es gibt Dauernachtarbeitnehmer, die nie am Tage arbeiten möchten und dieses als schreckliche Belastung empfinden würden und umgekehrt genau so und wie sueton schon sagte: es sind nur Empfehlungen und AG richten sich ungerne danach, da muss man als BR schon richtig Wirbel machen und viele AN vor sich selber und ihren Arbeitswünschen schützen.