Kündigungsfrist
Hallo, eine Geringfügig-Beschäftigte möchte mit einer 4 Wochenfrist kündigen, nach einer 18 jährigen Betriebszugehörigkeit. Ist dies ohne Auflösungsvertrag möglich?
Community-Antworten (3)
31.08.2010 um 17:53 Uhr
4 Wochen sind die gesetzliche Kündigungsfrist. Wenn sie aber in ihrem AV eine längere Kündigungsfrist vereinbart hat, gilt diese.
31.08.2010 um 17:53 Uhr
jeder Mitarbeiter hat bei Eigenkündigung, eine 4 wöchige Kündigungsfrist, sofern Arbeitsvertraglich nichts anderes geregelt ist.
31.08.2010 um 17:55 Uhr
Nicht nur arbeitsvertraglich kann etwas anderes vereinbart werden. Bitte auch den Tarifvertrag, sofern einer zuständig ist, prüfen. Auch hier könnten längere Fristen vereinbart sein.
Verwandte Themen
unklare Kündigungsfristen in Tarifverträgen
ÄlterIst es zulässig und gültig, bei einem tariflichen Arbeitsvertrag eine andere (längere) Kündigungsfrist zu vereinbaren, diese Kündigungsfrist aber nicht zu benennen? Stattdessen wird auf interne Dokume
Betriebsvereinbarung mit Anlagen mit separaten Kündigungsfristen
ÄlterHallo! Wir habe eine Betriebsvereinbarung zu einem Thema die, aus historischen Gründen, 6 Anlagen enthält. Die BV und eine der Anlagen hat eine benannte Kündigungsfrist, die anderen Anlagen nicht. In
Kündigung durch den _Arbeitnehmer_ nach 613a
ÄlterArbeitnehmer ist seit über 20 Jahren im Betrieb A. Seine eigene Kündigungsfrist liegt dadurch bei 6 Monaten mit Kündigung zum Ende des Monats beim Arbeitgeber. Durch 613a ist der Mitarbeiter in den Be
Kündigungsfrist
ÄlterHallo zusammen, ich bin mir aus folgendem Grund unsicher mit meiner Kündigungsfrist: ich bin von einem befristeten Arbeitsverhältnis automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Ablauf des
Kündigungsfrist BR-Mitglieder bei Teil-Schließung des Betriebs
ÄlterHallo, bei uns steht eine Teil Betriebsschließung an und es sind Abteilungen betroffen die kompplett geschlossen werden in denen Betriebsratsmitglieder beschäftigt sind. Die Betriebsratsmitglieder kö