Kündigungsfrist
Hallo, eine Geringfügig-Beschäftigte möchte mit einer 4 Wochenfrist kündigen, nach einer 18 jährigen Betriebszugehörigkeit. Ist dies ohne Auflösungsvertrag möglich?
Community-Antworten (3)
31.08.2010 um 17:53 Uhr
4 Wochen sind die gesetzliche Kündigungsfrist. Wenn sie aber in ihrem AV eine längere Kündigungsfrist vereinbart hat, gilt diese.
31.08.2010 um 17:53 Uhr
jeder Mitarbeiter hat bei Eigenkündigung, eine 4 wöchige Kündigungsfrist, sofern Arbeitsvertraglich nichts anderes geregelt ist.
31.08.2010 um 17:55 Uhr
Nicht nur arbeitsvertraglich kann etwas anderes vereinbart werden. Bitte auch den Tarifvertrag, sofern einer zuständig ist, prüfen. Auch hier könnten längere Fristen vereinbart sein.
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