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Kündigungsfrist

V
vitalis
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, eine Geringfügig-Beschäftigte möchte mit einer 4 Wochenfrist kündigen, nach einer 18 jährigen Betriebszugehörigkeit. Ist dies ohne Auflösungsvertrag möglich?

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Community-Antworten (3)

P
Petrus

31.08.2010 um 17:53 Uhr

4 Wochen sind die gesetzliche Kündigungsfrist. Wenn sie aber in ihrem AV eine längere Kündigungsfrist vereinbart hat, gilt diese.

L
lolli

31.08.2010 um 17:53 Uhr

jeder Mitarbeiter hat bei Eigenkündigung, eine 4 wöchige Kündigungsfrist, sofern Arbeitsvertraglich nichts anderes geregelt ist.

G
geploeg

31.08.2010 um 17:55 Uhr

Nicht nur arbeitsvertraglich kann etwas anderes vereinbart werden. Bitte auch den Tarifvertrag, sofern einer zuständig ist, prüfen. Auch hier könnten längere Fristen vereinbart sein.

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