Kündigungsfrist
Hallo zusammen, ich bin mir aus folgendem Grund unsicher mit meiner Kündigungsfrist: ich bin von einem befristeten Arbeitsverhältnis automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Ablauf des 1. Jahres gerutscht. Gilt die unten angegebene Kündigungsfrist auch für das unbefristete Arbeitsverhältnis? Vielen Dank im Voraus.
Auszug aus dem Vertrag:
Das Arbeitsverhältnis endet ein Jahr nach der Übernahme, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Das Arbeitsverhältnis kann bereits vorzeitig mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats beiderseits gekündigt werden. Soweit das Gesetz längere Kündigungsfristen vorsieht, gelten diese für beide Seiten. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Wird nach Ablauf des befristeten Arbeitsverhältnisses das Arbeitsverhältnis fortgesetzt, so gilt dieses rückwirkend vom Zeitpunkt der Einstellung an als Dauerarbeitsverhältnis.
Die Kündigungsfrist ist für beide Parteien gleich. Soweit das Gesetz längere Kündigungsfristen für eine Partei vorsieht, gelten diese für beide Seiten.
Eine fristlose Kündigung gilt gleichzeitig vorsorglich als fristgemäße Kündigung zum nächst möglichen Zeitpunkt. Eine verspätet zugegangene Kündigung gilt als Kündigung für den nächst zulässigen Zeitpunkt. Gleiches gilt bei einer Kündigung bei der die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.
Community-Antworten (2)
09.05.2023 um 08:57 Uhr
Zitat: "Die Kündigungsfrist ist für beide Parteien gleich. Soweit das Gesetz längere Kündigungsfristen für eine Partei vorsieht, gelten diese für beide Seiten." Im BGB § 626 stehen die Kündigungsfristen nach einem Jahr. Jedoch für den AN und AG gleich.
09.05.2023 um 09:49 Uhr
Bis zu 5 Jahren Beschäftigungsdauer gelten bei dir die 2 Monate zum Monatsende, Bist du dann länger beschäftigt, gelten die Fristen aus dem BGB §622 (2)
(1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, --> fällt raus, da vertraglich anders vereinbart) 2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats, 3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats, 4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats, 5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats, 6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats, 7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
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