unklare Kündigungsfristen in Tarifverträgen
Ist es zulässig und gültig, bei einem tariflichen Arbeitsvertrag eine andere (längere) Kündigungsfrist zu vereinbaren, diese Kündigungsfrist aber nicht zu benennen? Stattdessen wird auf interne Dokumente verwiesen, die aber nicht frei zugänglich sind. Zwar wird der Mitarbeiter durch eine längere (wie lang?) Kündigungsfrist grundsätzlich besser gestellt, sollte er aber bei einem Bewerbungsprozess nach der Kündigungsfrist gefragt werden, kann er keine Aussage machen.
Insofern sehe ich die Gefahr, dass die unbekannte Kündigungsfrist im Zweifel keinen Bestand haben wird und nur Ärger bringt.
Bei dem Tarifvertrag handelt es sich um Metall in NRW.
Es lässt sich doch möglicherweise argumentieren, dass eine längere Kündigungsfrist als die tariflich vereinbarte den Arbeitnehmer besser stellt?
Community-Antworten (5)
06.02.2019 um 17:22 Uhr
Wieder mal so eine Frage bei der ich das Gefühl habe dass bewusst verschleiert wird, worum es eigentlich geht.
06.02.2019 um 20:10 Uhr
Es gibt gesetzliche Kündigungsfristen und die kann man nicht durch irgendwelche Verträge abändern.
06.02.2019 um 21:35 Uhr
Majok, endlich sagt es mal jemand!
06.02.2019 um 21:44 Uhr
Uih Majok du bist der Beste! :-):-) :-)
06.02.2019 um 21:46 Uhr
Nein, durch irgendwelche Verträge nicht, aber durch Tarifverträge und damit sogar zu Ungunsten von Beschäftigten.
theo 4711 Wenn du schreibst, bei einem "tariflichen Arbeitsvertrag" wirst du ja sicherlich wissen, welcher Tarifvertrag bei euch angewendet wird und darin müssten dann auch die Kündigungsfristen zu finden sein.
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