Ist es zulässig und gültig, bei einem tariflichen Arbeitsvertrag eine andere (längere) Kündigungsfrist zu vereinbaren, diese Kündigungsfrist aber nicht zu benennen? Stattdessen wird auf interne Dokumente verwiesen, die aber nicht frei zugänglich sind. Zwar wird der Mitarbeiter durch eine längere (wie lang?) Kündigungsfrist grundsätzlich besser gestellt, sollte er aber bei einem Bewerbungsprozess nach der Kündigungsfrist gefragt werden, kann er keine Aussage machen.

Insofern sehe ich die Gefahr, dass die unbekannte Kündigungsfrist im Zweifel keinen Bestand haben wird und nur Ärger bringt.

Bei dem Tarifvertrag handelt es sich um Metall in NRW.

Es lässt sich doch möglicherweise argumentieren, dass eine längere Kündigungsfrist als die tariflich vereinbarte den Arbeitnehmer besser stellt?