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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

unklare Kündigungsfristen in Tarifverträgen

T
theo4711
Feb 2019 bearbeitet

Ist es zulässig und gültig, bei einem tariflichen Arbeitsvertrag eine andere (längere) Kündigungsfrist zu vereinbaren, diese Kündigungsfrist aber nicht zu benennen? Stattdessen wird auf interne Dokumente verwiesen, die aber nicht frei zugänglich sind. Zwar wird der Mitarbeiter durch eine längere (wie lang?) Kündigungsfrist grundsätzlich besser gestellt, sollte er aber bei einem Bewerbungsprozess nach der Kündigungsfrist gefragt werden, kann er keine Aussage machen.

Insofern sehe ich die Gefahr, dass die unbekannte Kündigungsfrist im Zweifel keinen Bestand haben wird und nur Ärger bringt.

Bei dem Tarifvertrag handelt es sich um Metall in NRW.

Es lässt sich doch möglicherweise argumentieren, dass eine längere Kündigungsfrist als die tariflich vereinbarte den Arbeitnehmer besser stellt?

26005

Community-Antworten (5)

P
Pjöööng

06.02.2019 um 17:22 Uhr

Wieder mal so eine Frage bei der ich das Gefühl habe dass bewusst verschleiert wird, worum es eigentlich geht.

M
MaJoK

06.02.2019 um 20:10 Uhr

Es gibt gesetzliche Kündigungsfristen und die kann man nicht durch irgendwelche Verträge abändern.

P
Pickel

06.02.2019 um 21:35 Uhr

Majok, endlich sagt es mal jemand!

M
Moreno

06.02.2019 um 21:44 Uhr

Uih Majok du bist der Beste! :-):-) :-)

N
nicoline

06.02.2019 um 21:46 Uhr

Nein, durch irgendwelche Verträge nicht, aber durch Tarifverträge und damit sogar zu Ungunsten von Beschäftigten.

theo 4711 Wenn du schreibst, bei einem "tariflichen Arbeitsvertrag" wirst du ja sicherlich wissen, welcher Tarifvertrag bei euch angewendet wird und darin müssten dann auch die Kündigungsfristen zu finden sein.

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