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Essen- und Trinkverbot am Arbeitsplatz

C
Chaot
Nov 2016 bearbeitet

Bei uns im Betrieb gibt es eine BV die zusätzliche Pausen zur Frühstücks- und Mittagspause regelt. In dieser ist beschrieben das es für zwei Gruppen von Kollegen/ -innen eine Zeitgutschrift von 6 bzw. 10 Minuten gibt. Da unser AG hier noch sparpotential sieht führt er schon seit längerem Gespräche über die Abschaffung der Gutschriften, hauptsächlich geht es um die 6 Minuten. Die haben wir al BR abgelehnt. Wir haben jetzt von Gesprächen der Vorgesetzten und ihren Mitarbeitern gehört in denen gefragt wir wie wichtig ihnen die Gutschrift ist. Wie wichtig ist ihnen die Gutschrift, falls es bei Erhalt der Gutschrift ein generelles Kaffee- und Essensverbot am Arbeitsplatz geben würde. Natürlich sagen die Kollegen/ - innen das ihnen das wichtiger ist. Es handelt sich um Büroarbeitsplätze! Jetzt meine Frage:" Kann der AG ohne weiteres das Kaffee trinken und essen am Arbeitsplatz verbieten? Wo finde ich Infos darüber.

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Community-Antworten (5)

U
Ulrik

30.08.2010 um 16:33 Uhr

Hi, meiner Meinung nach kann der AG das Essen und Trinken am Arbeitsplatz verbieten nach §106 GewO. Da es sich hier um das Verhalten der AN im Betrieb handelt, seid ihr als BR in der Mitbestimmung gem §87 BetrVG. LG

J
jazzman

30.08.2010 um 17:22 Uhr

Hi, der Arbeitgeber kann das Essen an Büroarbeitsplätzen verbieten, aber dann muß er Pausenräume zur verfügung stellen die von allen Mitarbeitern gut zu erreichen sind. Und das für raucher und Nichtraucher. Bei der Größe und Austattung der Räume seid ihr eh wieder mit im Boot. Na dan fragt den AG doch einmal was ihn mehr kostet. Die unterhaltung der Räume verursachen natürlich auch noch zusätzliche kosten;o)) Gruß Jazzman

Ps: Was ich vergessen habe der AG muss aber zuerst die neuen Räume zur verfügung stellen.

D
DocPille

30.08.2010 um 17:39 Uhr

@Jazzman

Pausenräume für Raucher???

Halte ich für ein Gerücht,bin selber Raucher

W
Widder

30.08.2010 um 18:02 Uhr

Verstehe ich das richtig; Es gibt eine BV die zusätzliche (unbezahlte) Pausen regelt, die in Anspruch genommen werden, und dann mit 6 bzw. 10 Minuten Gutschrift wieder bezahlt werden?? Warum bekommen die einen 6 und die nächsten 10 Minuten? Gibt es eine Nachwirkung der BV bei Kündigung?

Euer AG will diese Vergünstigung jetzt kassieren, und sagt als Druckmittel das er Essen und Trinken am Arbeitsplatz nur noch in den Pausen genehmigt.

Wie wird das mit dem Kaffee trinken und dem Essen denn gehandhabt? Stehen alle zusammen und machen die Pause? macht sie jeder für sich? oder wird der Kaffee mitgenommen und die Arbeit geht weiter? Hier kann der Druck von euch zurück gegeben werden, siehe oben, oder ihr regelt das Politisch, denn man kann telefonieren oder den PC bedienen, wenn man dabei einen Kaffee trinkt, oder ins Brot beißt. Eine Umfrage, die egal was man wählt, den Tod bedeutet ist für den Ar...

Ihr habt mit der Ablehnung dieser Forderung völlig richtig gehandelt. Euer AG scheut sich anscheinend schon davor, diese BV zu kündigen, deshalb will er dies "einvernehmlich" mit dem BR lösen.....

Laßt euch nicht auf diesen Kuhhandel ein und bleibt bei eurer Position.

P
paula

30.08.2010 um 18:04 Uhr

Raucherpausenräume muss in Deutschland niemand einrichten!

Die 6 Minuten wird der AG recht einfach kassieren können, wenn es dazu eine BV gibt. Eine Einigungsstelle wird eine solche Zeitgutschrift kaum sprechen können.

Bei einem Essverbot am Arbeitsplatz seid ihr als BR im Boot. Es handelt sich um eine Frage der Ordnung im Betrieb § 87 Abs. 1 NR. 1BetrVG. Einfach mal im Fitting nachlesen

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