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Essensversorgung - In wie weit kann der AG den AN das Beschaffen von Essen verbieten?

S
santos
Jan 2018 bearbeitet

Hi !

In wie weit kann der AG den AN das beschaffen von Essen verbieten ? Und zwar haben wir den Fall das wir von ca. 19 Uhr bis ca. 4 Uhr arbeiten. In dieser Zeit wird von den AN bei diversen Essenslieferanten bestellt. Nun will der AG dies verbieten da es angeblich die Kunden beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigung besteht nur daraus das die Rezeption das essen bestellt und dann bezahlt, das essen selbst wird über den Personaleingang geliefert. Gibt es da eine Handhabung ??? Oder muß der AG die Essensversorgung gewährleisten ???

Danke !!!

4.47004

Community-Antworten (4)

K
Kronos

08.08.2007 um 13:17 Uhr

Ihr habt meiner Meinung nach über § 87 (1) 1 Fragen der Ordnung des Betriebes volles Mitbestimungsrecht. Das heist, ohne euere Zustimmung kann der AG das nicht einfach verbieten, ihr könntet bis hin zur gerichtlichen Einigunsstelle drohen, was der AG aufgrund der immens hohen Kosten sicherlich nicht tun würde

K
Kölner

08.08.2007 um 13:22 Uhr

@Kronos Gehen wir mal davon aus, dass Du § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG meintest.

Frage: Glaubst Du denn hinsichtlich dieses Paragrafen wirklich, dass der AG die Anlieferung von Essen, die vorhergehende Bestellung in seinem Betrieb dulden muss?

M
matze83

08.08.2007 um 14:08 Uhr

Santos, habt ihr denn keine Pausen?

S
santos

08.08.2007 um 17:23 Uhr

Hi !

Danke erst einmal für die Antworten!!! Klar haben wir Pausen aber die leider nicht so 100% planbar, so das es schlecht ist sich etwas zu bestellen ohne das dritte damit etwas zu tun haben. Der AG will halt nicht das die Rezeption damit beauftragt wird ( Bestellung, Annahme und Bezahlung ) . Denke mal er würde es am besten gerne noch sehen wenn jeder von seinem privaten Handy aus bestellt. Aber dann bestellt halt jeder wie er will und es geht noch mehr schief.

Gibt es algemein eine rechtliche Grundlage zum Thema Essensversorgung am Arbeitsplatz ???

Danke !!!

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