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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigung nach Rückkehr aus Elternzeit

R
Reiter
Jan 2018 bearbeitet

Einer MA `in soll nach Rückkehr aus ca. 1-jähriger Elternzeit gekündigt werden. Ist dies so ohne weiteres möglich? Anspruch bestünde ja auf gesamt 3 Jahre. Hat sie für den Rest noch Kündigungsschutz?

99801

Community-Antworten (1)

P
pfeilenbogen

20.08.2010 um 12:17 Uhr

Reiter

Aus welchem Grund soll gekündigt werden?

Betriebbedingt? Das würde ja ein Sozialauswahl vorraussetzen.

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