Nebenjob auf 400 Eurobasis
Eine MA 75% Stelle als NW möchte einen Nebenjob auf 400 Eurobasis in der amb. Pflege annehmen. Muß der AG darüber informiert werden, was wäre sonst noch zu beachten?
Community-Antworten (3)
18.08.2010 um 21:35 Uhr
18.08.2010 um 22:55 Uhr
@neskia,supergeiler Tip!!!!!! Superseite
18.08.2010 um 23:36 Uhr
Peggy
Zu beachten wäre auch das ArbZG. Für das ArbZG werden beide Jobs als 1 betrachtet. Bedeutet beide zusammen müssen besonders die täg. / wöchentl. Höchstarbeitszeiten und das Thema "ggf. Ersatzruhetag für Arbeit an Sonntagen" beachten. Wird durch die Nebentätigkeit das ArbZG verletzt, kann der Haupt-Ag diesen untersagen, da ihm ein sehr merklcihes Ordnungsgeld drohen würde. Missachtet der AN dann dieses drohen ihm alle arbeitsrechtlichen Folgen, wei Abmahnung und auch Kündigung.
Der Politik ist dieses Problem bekannt, sie sieht aber wie sie mir schrieb "leider" keine Handlungsnotwendigkeit.
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