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Nachtdienst/Urlaubstag

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Peggy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wollte mal nachfragen ob es noch den Ausschlaftag gibt. Meine Frage ist, z.B. habe ich Urlaub von Mo-Fr eingereicht, kommt Montagmorgen um 6.00 aus dem Dienst und habe dann bereits schon den 1ten Urlaubstag. Wo kann ich sowas nachlesen, wie das gesetzl. geregelt ist. Ich bin neu im BR und fahre erst im Sept. auf Seminar. Dank für Eure Antworten

2.31007

Community-Antworten (7)

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ridgeback

18.08.2010 um 20:40 Uhr

@Peggy, Der Ausschlaftag ist mir unbekannt. :-) Aber es ist korrekt. Der Dienstbeginn ist Sonntag und die einlaufenden Stunden des Montags zählen zum Sonntag. Vielleicht ist TV oder BVmäßig bei euch etwas anderes geregelt.

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Peggy

18.08.2010 um 20:52 Uhr

Danke für die rasche Antwort aber ein TV besteht bei uns nicht. Tatsache ist das unsere PDL sagt das wäre korrekt. Ich kann das aber nicht verstehen, denn wenn ich es richtig verstehe habe ich an meinem ersten Urlaubstag sechs stunden gearbeitet. Oder sehe ich das falsch

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ridgeback

18.08.2010 um 20:56 Uhr

Peggy, ja, die Restzeit von ooUhr bis 6 Uhr zählen zum Sonntag. Ansonsten würdest Du doch Sonntags nur 2 Std. arbeiten.

P
Peggy

18.08.2010 um 21:19 Uhr

Dienstbeginn ist bei uns von 20.30-6.00 und von 20.30 - 6.30 Uhr.

S
sueton

18.08.2010 um 22:37 Uhr

Hallo Peggy !

Leider hat Ridgeback recht :-(

Grüsse,sueton

C
caretakerFM

18.08.2010 um 23:04 Uhr

also ehrlich gesagt gefallen mir die Antworten alle nicht! Aber laut Arbeitszeitgesetz muss zwischen Schichtende und Schichtbeginn mindestens 10 Stunden Freizeit sein! Das bedeutet doch, das Peggy dann erst am Samstag um/ab 16.30 Uhr eingesetzt werden kann, oder?

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ridgeback

18.08.2010 um 23:10 Uhr

caretakerFM, es geht um den Urlaubsbeginn nach Ende der Nachtschicht.

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