Erstellt am 18.08.2010 um 18:40 Uhr von ridgeback
@Peggy,
Der Ausschlaftag ist mir unbekannt. :-)
Aber es ist korrekt. Der Dienstbeginn ist Sonntag und die einlaufenden Stunden des Montags zählen zum Sonntag. Vielleicht ist TV oder BVmäßig bei euch etwas anderes geregelt.
Erstellt am 18.08.2010 um 18:52 Uhr von Peggy
Danke für die rasche Antwort aber ein TV besteht bei uns nicht. Tatsache ist das unsere PDL sagt das wäre korrekt. Ich kann das aber nicht verstehen, denn wenn ich es richtig verstehe habe ich an meinem ersten Urlaubstag sechs stunden gearbeitet. Oder sehe ich das falsch
Erstellt am 18.08.2010 um 18:56 Uhr von ridgeback
Peggy,
ja, die Restzeit von ooUhr bis 6 Uhr zählen zum Sonntag.
Ansonsten würdest Du doch Sonntags nur 2 Std. arbeiten.
Erstellt am 18.08.2010 um 19:19 Uhr von Peggy
Dienstbeginn ist bei uns von 20.30-6.00 und von 20.30 - 6.30 Uhr.
Erstellt am 18.08.2010 um 20:37 Uhr von sueton
Hallo Peggy !
Leider hat Ridgeback recht :-(
Grüsse,sueton
Erstellt am 18.08.2010 um 21:04 Uhr von caretakerFM
also ehrlich gesagt gefallen mir die Antworten alle nicht!
Aber laut Arbeitszeitgesetz muss zwischen Schichtende und Schichtbeginn mindestens 10 Stunden Freizeit sein!
Das bedeutet doch, das Peggy dann erst am Samstag um/ab 16.30 Uhr eingesetzt werden kann, oder?
Erstellt am 18.08.2010 um 21:10 Uhr von ridgeback
caretakerFM,
es geht um den Urlaubsbeginn nach Ende der Nachtschicht.