Nachtdienst/Urlaubstag
Hallo zusammen, wollte mal nachfragen ob es noch den Ausschlaftag gibt. Meine Frage ist, z.B. habe ich Urlaub von Mo-Fr eingereicht, kommt Montagmorgen um 6.00 aus dem Dienst und habe dann bereits schon den 1ten Urlaubstag. Wo kann ich sowas nachlesen, wie das gesetzl. geregelt ist. Ich bin neu im BR und fahre erst im Sept. auf Seminar. Dank für Eure Antworten
Community-Antworten (7)
18.08.2010 um 20:40 Uhr
@Peggy, Der Ausschlaftag ist mir unbekannt. :-) Aber es ist korrekt. Der Dienstbeginn ist Sonntag und die einlaufenden Stunden des Montags zählen zum Sonntag. Vielleicht ist TV oder BVmäßig bei euch etwas anderes geregelt.
18.08.2010 um 20:52 Uhr
Danke für die rasche Antwort aber ein TV besteht bei uns nicht. Tatsache ist das unsere PDL sagt das wäre korrekt. Ich kann das aber nicht verstehen, denn wenn ich es richtig verstehe habe ich an meinem ersten Urlaubstag sechs stunden gearbeitet. Oder sehe ich das falsch
18.08.2010 um 20:56 Uhr
Peggy, ja, die Restzeit von ooUhr bis 6 Uhr zählen zum Sonntag. Ansonsten würdest Du doch Sonntags nur 2 Std. arbeiten.
18.08.2010 um 21:19 Uhr
Dienstbeginn ist bei uns von 20.30-6.00 und von 20.30 - 6.30 Uhr.
18.08.2010 um 22:37 Uhr
Hallo Peggy !
Leider hat Ridgeback recht :-(
Grüsse,sueton
18.08.2010 um 23:04 Uhr
also ehrlich gesagt gefallen mir die Antworten alle nicht! Aber laut Arbeitszeitgesetz muss zwischen Schichtende und Schichtbeginn mindestens 10 Stunden Freizeit sein! Das bedeutet doch, das Peggy dann erst am Samstag um/ab 16.30 Uhr eingesetzt werden kann, oder?
18.08.2010 um 23:10 Uhr
caretakerFM, es geht um den Urlaubsbeginn nach Ende der Nachtschicht.
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