Früh- Spät - und Nachtdienst
Hallo, mein Chef hat mich dazu verdonnert, weil ich aus gesundheitlichen Gründen keinen Nachtdienst machen kann, jetzt immer Spätdienst machen soll. Ich habe bisher seit 1993 immer im Wechsel Früh- und Spätdienst gemacht. Ich bin die einzige Kollegin, die dieses jetzt machen muss und ich fühle mich jetzt schikaniert. Darf der Chef so etwas tun?? Gibt es ein Gesetz, das aussagt, das Angestellte, die noch nie Nachtdienst gemacht haben, dieses jetzt aufgrund ihres Alters auch nicht mehr müssen. Reicht ein ärztliches Attest vom Arbeitsmediziner aus, um vom Nachtdienst befreit zu werden ???
Vielen Dank für die Hilfe
Community-Antworten (2)
19.11.2010 um 17:25 Uhr
"Hallo, mein Chef hat mich dazu verdonnert, weil ich aus gesundheitlichen Gründen keinen Nachtdienst machen kann, .... Reicht ein ärztliches Attest vom Arbeitsmediziner aus, um vom Nachtdienst befreit zu werden ???"
Habe zwar eine Meinung aber eigentlich solltest Du doch wissen ob es dem AG reicht?
Was sagt denn Dein BR zu diesem Thema?
19.11.2010 um 20:30 Uhr
Karen, Wenn ich es richtig verstehe, hast Du bislang Früh- und Spätdienst im Wechsel gemacht, weil Du aus gesundheitlichen Gründen keinen Nachdienst machen kannst.
Jetzt sagt Dein Chef, Du sollst immer Spätdienst machen => richtig?
Du fühlst Dich schikaniert, weil Du die einzige bist, die NUR Spätdienst machen soll => richtig?
Gibt es ein Gesetz, das aussagt, das Angestellte, die noch nie Nachtdienst gemacht haben, dieses jetzt aufgrund ihres Alters auch nicht mehr müssen. Nein, ein solches Gesetz gibt es nicht. Was man machen kann und was der AG darf, wurde Dir hier schon beantwortet:
Zwar kann der AG die Dienstzeiten festlegen (wenn es keinen BR gibt, ganz wie er es möchte), aber das hat nach billigem Ermessen zu geschehen und das sehe ich u.U. nicht eingehalten, wenn er Dich alleine nur Spätdienst machen läßt. Aber mit Deinem Arbeitgeber ausfechten mußt Du das alleine. Du könntest Dir Unterstützung holen von einem Betriebsrat, wenn es einen gibt, bei der Gewerkschaft,wenn Du Mitglied bist oder bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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