Frage Arbeitszeit im Nachtdienst Urlaubstag?
Hallo, ich brauche da mal Hilfe weil ich irgendwie auf dem Schlauch stehe : Bereich Pflege. Eine MA Arbeitet im Nachtdienst von Mittwoch 20°° bis Donnerstag 6:12 . Ihren ersten Urlaubstag braucht sie nach unserer Meinung erst am Freitag austellen. NUN hat der AG aber gesagt sie soll ihren ersten Tag am Donnerstag nehmen ! obwohl sie ja schon an diesen Tage 6,12 Std gearbeitet hat ! Sein Argument
Bei Arbeitszeiten, die in den nächsten Kalendertag hineinreichen, ist als Arbeitstag der Kalendertag des Beginns der Arbeitszeit anzusetzen und zwar unabhängig davon, an welchem Kalendertag der größere Teil der Arbeitszeit verbracht wird.
Beispiel:
Ein Beschäftigter arbeitet in der Woche von Montag bis Samstag jeweils von 22.00 Uhr (montagabends beginnend) bis 6.00 Uhr (samstagsfrüh endend). Wenn dieser Beschäftigte am Dienstag seinen Erholungsurlaub antritt, gilt der Montag als letzter Arbeitstag und damit der Dienstag als erster Urlaubstag. Wenn dieser Beschäftigte am Dienstag um 22.00 Uhr seinen Urlaub beendend die Arbeit wieder aufnimmt, wäre Montag der letzte Urlaubstag und damit Dienstag der erste Arbeitstag.
Was ist nun richtig ? Muss man an einen Tage Urlaub nehmen welcher ja schon "angearbeitet" wurde ?
Community-Antworten (33)
13.09.2007 um 20:28 Uhr
@Hanne Ich sehe das so wie der AG.
13.09.2007 um 21:29 Uhr
Hallo Kölner aber dann heisst das ja das wenn ich aus dem Nachtdienst komme ich einen Urlaubstag in den Sandgebe ?
Ich weiss aber auch nicht wie mein AG mich diesen Arbeitstag noch Beschäftigen sollte > Von 20:00 bis 0:00 ?
Heisst das denn auch das ich im Nachtdienst von Montag 20:00 bis Dienstag 6:12 bei der Uhrenumstellung mehr als 10 Stunden Arbeiten darf ? Mein AG sagt das geht auch !
13.09.2007 um 21:41 Uhr
@Hanne Er kann doch die nächste Schicht um 17.12h beginnen lassen...
14.09.2007 um 13:16 Uhr
Kölner aber doch nur noch für 2 std ?!! oder Maxi für 4 Std ! Frage nach dem Sinn !
p.s weisst du welche Formulierungen dieses in einer BV dem AG untersagen könnten ?!
14.09.2007 um 13:20 Uhr
@Hanne Wieso nur für 2 oder 4 Stunden? %)
14.09.2007 um 13:22 Uhr
wegen der Arbeitszeit > 8 Std oder max 10 Std. ! Tägliche Arbeitszeit
14.09.2007 um 13:25 Uhr
Vielleicht mal für mich anders geschrieben. Wenn ich Montag von 22 Uhr bis Dienstag Morgen 6 Uhr, dann Dienstag wieder ab 22 Uhr bis Mittwoch 6 Uhr, weiter dann Mittwoch 22 Uhr bis Donnerstag 6 Uhr, Donnerstag 22 bis Freitag 6Uhr arbeite. Wenn ich dann z.B. Mittwoch einen Tag Urlaub nehme dann habe ich frei von Mittwoch 6 Uhr und muss Donnerstag um 22 Uhr wieder arbeiten.
14.09.2007 um 13:26 Uhr
Bei uns ist das so : Schichtbeginn bestimmt den Tag !! Das heißt wenn Mittwoch 20:00 Schichtbeginn ist, ist das dis Schicht vom Mittwoch !! Donnerstag wäre also der erste Urlaubstag !!
14.09.2007 um 13:31 Uhr
Hanne, nach dem hier mal was gelebt wird will ich auch mit machen..
Folgender Rahmen für den Schichtbeginn der verschiedenen Schichtzeiten wird vereinbart: Frühdienst Spätdienst Nachtdienst von 06.00 bis 09.00 Uhr, von 11.30 bis 16.00 Uhr, von 20.00 bis 22.00 Uhr.
14.09.2007 um 14:01 Uhr
@Hanne Ein Werktag im Sinne des § 3 ArbZG ist NICHT ein Kalendertag.
14.09.2007 um 14:09 Uhr
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf 8 Stunden nicht überschreiten.
Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
???? Den meinst du ? aber da steht es doch > nicht mehr als 10
14.09.2007 um 14:18 Uhr
@Hanne Aber im Zusammenhang mit Deinem Fall fängt die AZ des Kollegen doch um 20.00 h des Vortages die Arbeit an. Wann endet also der WERKTAG des Kollegen und wann fängt der neue WERKTAG des Kollegen hinsichtlich des Urlaubs an?
14.09.2007 um 14:30 Uhr
Hast recht mein AG ist ein Ausbeuter und er bekommt ja sogar noch recht
14.09.2007 um 19:37 Uhr
Hanne, verstehe Deinen Ärger nicht. Bei beiden Varianten werden gleich viele Urlaubstage genommen.
14.09.2007 um 19:56 Uhr
Hallo Hanne, Der Kalendertag ist vom Werktag (Arbeitstag) zu unterscheiden. Während der Kalendertag um 0 Uhr beginnt und um 24 Uhr endet, wird der Werktag vom Beginn der Arbeitszeit des Arbeitnehmers an gezählt und endet 24 Stunden später. Innerhalb dieser Zeit darf (ausnahmsweise) höchstens an zehn Stunden gearbeitet werden. Auch das EFZG spricht etwa in § 5 Abs. 1 S. 2 vom Kalendertag.
Es kommt also darauf an, was in eure Verträgen steht.
Hoffe es hilft.
15.09.2007 um 09:00 Uhr
Leeser Verstehe ich überhaupt nicht ? Was willst du damit aussagen ?
Lotte , bei der AG aussage verliert die Kollegen doch 6:12 stunden ! vom Urlaub (Sie könnte zum beispiel nicht am selben Tag Morgends los Fliegen
16.09.2007 um 11:35 Uhr
Hanni und Nanni, am Ende könnte sie aber später wiederkommen.
16.09.2007 um 11:50 Uhr
Lotte ich habe dich Lieb und nun Rate mal wer ich bin .-)
16.09.2007 um 11:52 Uhr
WB:-))))))
16.09.2007 um 11:58 Uhr
Sehnsucht ! Du hast geschummelt ! Das Zählt nicht und nun muss Lotte wieder von Vorne Anfangen .
16.09.2007 um 11:58 Uhr
Da muss ich nicht raten, Du veränderst Dich kaum
16.09.2007 um 12:00 Uhr
Lotte zumindest von Sommer auf Winter und zurück mache ich einen Wechsel durch ! So und mehr Tipss bekommst Du aber nicht :-)
16.09.2007 um 12:08 Uhr
Geschummelt?
Ich dachte , wer es rät darf ihn behalten:-))
16.09.2007 um 13:09 Uhr
Sehnsucht Ja stimmt , aber bitte art gerecht und an der leine .nicht das er wieder in fremden reviern rum geistert .(bezugnahme auf das forum)
16.09.2007 um 13:11 Uhr
Ich denke er würde mich nicht verlassen, auch ohne Leine;-)
16.09.2007 um 13:16 Uhr
Sehnsucht
es geht auch nicht darum das er dich verlässt ... dafür ist die leine nicht gedacht bei WBs eher um Erzeiherisch einzugreifen ....
16.09.2007 um 13:23 Uhr
Du weisst doch: positive Verstärkung:-)
Pfiff- Banane
16.09.2007 um 13:43 Uhr
Pfiff- Banane ????? Gleibe nicht das bei WBs starken und langanhltenden treib , Freu noch "so was" braucht ... er ist ja in den Bessten(Pflegel) Jahren .. .-)
16.09.2007 um 14:04 Uhr
Glaub mir, es wird ihm Spass machen;-)
16.09.2007 um 14:14 Uhr
@all Hiermit möchte ich mal (leise) Kritik an dieser "ich-mache-aus-einem-Beitrag-eine-reine-Klamotte" äußern!
16.09.2007 um 14:22 Uhr
Kölner,
na dann werden wir uns mal Selbstkritisch mit deiner Konstrucktieven Kritik auseinandersetzen und es in der Abendrunde Refektieren.
Und dann Essen wir Bananen mit Pfiff (oder schuss so kenne ich das oder mit (Bananen)Spliteis) .
Wieso eigendlich leise ? Bist du nun ein leise tretter ?
16.09.2007 um 14:40 Uhr
Hallo ihr Lila Laune Bären !
Könnte sich die Kollegin nicht auf eine Betriebliche Übung berufen ? Allerdings sollte sie dann immer ihren Nachtdienst ohne urlaubstag genommen haben,sprich Sie müsste den Tag immer Frei gehabt haben ? Das ist doch auch eine "Leistung" oder ??!!
16.09.2007 um 16:43 Uhr
@ll wegen der Abendrunde,da gab es ja noch ein Paar Fregen die Möchte ich hier nun noch mal Kurz und zusammenfassend erläutern.-)
Worauf kommt es an ? Neben der Fellviskose kommt es in erster Linie auf Eure Zähne und Eue Krallen an. Eure Tanzbären wollen deshalb wissen, was für ein Mensch Ihr seid und welche Schritte und Taktungen Ihr hinsichtlich des neuen Abend habt. Besonders Wert legen viele Waschbären darauf, die Liebesmotivation und soziale Anpassungsfähigkeit des Bewerbers kennenzulernen. Wie aktiv und engagiert ist der zu Liebende, wieviel Eigeninitiative zeigt Sie ? Ist das Herzilein kontaktfreudig, koorperativ,teamfähig, paßt Sie in die Küche , wird er sich integrieren können(Fernsehprogram) ? Es ist wichtig, daß Ihr Euch am Gespräch aktiv beteiligt, indem Ihr Fragen stellt. Damit stellt Ihr Euer Interesse unter (Liebes)Beweis .
Dafür interessiert sich Euer Geschlechtspartner
- Tanz und Einkaufs Eignung
- äußere Erscheinung und Auftreten (Geldlicher natur!)
- Anpassungs-, Telefon- und Kontaktfähigkeit
- Leistungsbereitschaft, Initiative - hier nicht übertreiben (!!!)
- geistige Beweglichkeit ( sollte es sie den geben, bei Männern bitte nicht erwarten)
- Interessen, Erwartungen, Zielvorstellungen und Konto deckung !!!!!
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