Stundenverfall bei Seminar nach §37,7 BetrVG
Hallo zusammen,
wenn ich als Betriebsrat eine Seminar nach §37,7 besuche, aber in meiner Abteilung eine kollektive Schließzeit(Überstundenabbau) vereinbart wurde, behalte ich meine Überstunden für die Zeit des Seminars, oder sind die dann auch weg?
Community-Antworten (4)
18.08.2010 um 21:54 Uhr
Hallo Kenyo !
Die Kosten für BR-Seminare hat der AG zu tragen,dementsprechend darf er Deine Überstunden nicht gegenrechnen.Du behältst sie in vollem Umfang.
Grüsse,sueton
19.08.2010 um 08:22 Uhr
@ sueton,
nach § 37,7 hat der AG mich nur freizustellen. Die Seminarkosten übernimmt die Gewerkschaft. Er rechnet die Überstunden ja nicht gegen, die Frage war eigentlich ob der AG für eine Woche Seminar mir 35 Stunden vom meinem Stundenkonto abziehen darf?
Wenn man z.B. während der Schlißzeit krank wird darf er es auch
Gruß kenyo
19.08.2010 um 08:59 Uhr
Hallo, kenyo
schau in den §37 Abs.2 BetrVG
mfg
19.08.2010 um 12:38 Uhr
§37 Abs.2 BetrVG Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
Er befreit mich ja ohne Minderung des Arbeitsentgeltes. Wo steht das der AG es nicht darf??
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