Zur Vorgeschichte: Ich bin seit letztem Jahr frisch gewählte Betriebsrätin. Außer einem IG Metall- Seminar für frisch gewählte BR habe ich noch keinerlei Seminare o.ä. besucht. Wir sind in unserer kleinen Abteilung 3 Leute. Das Problem ist momentan, dass meine eine Kollegin seit Mitte März krank ist, aber voraussichtlich am 01.06.2015 wieder kommt. Das Seminar wurde aus Rücksicht auf diese Kollegin bereits von April auf jetzt Anfang Juni verlegt, da meine andere Kollegin ihre Arbeit mit erledigen muss. Das Seminar jetzt im Juni (welches sogar ein Seminar nach §37 BetrVG ist) wurde ordnungsgemäß durch Beschluss vom BR unserem Chef/ Personalabteilung mitgeteilt. Mittlerweile erhielt ich meine Buchungsbestätigung und Reiseunterlagen. Heute hat mir nun meine Teamleiterin mitgeteilt, dass sich das Seminar für mich erledigt hat, wenn meine erkrankte Kollegin am 01.06.2015 wider erwarten nicht zum Dienst erscheint, da sie keine Lust darauf hat, erst ihre Arbeit und dann meine in Vertretung zu erledigen, da sie keine Zeit dafür auch noch hat. Dazu muss ich aber sagen, dass es Möglichkeiten gibt, meine Arbeit vor Seminarantritt bis einschließlich 01.06.2015 so zu erledigen, dass sie meine Arbeit nicht zwingend vertreten muss. Wir reden hier von 4 Tagen. Solche Situationen haben wir auch zwischen Weihnachten und Neujahr auf Grund von Betriebsurlaub.
Nun meine Frage: Darf sie mir das Seminar trotzallem verbieten? Ich hatte ihr den Seminartermin plus Zeitraum bereits Anfang April nach Buchungsreservierung angekündigt.
Vielen Dank schon mal für die Antworten