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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann mir ein bereits vom Chef genehmigtes BR- Seminar noch verboten werden?

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Schaefchen
Nov 2016 bearbeitet

Zur Vorgeschichte: Ich bin seit letztem Jahr frisch gewählte Betriebsrätin. Außer einem IG Metall- Seminar für frisch gewählte BR habe ich noch keinerlei Seminare o.ä. besucht. Wir sind in unserer kleinen Abteilung 3 Leute. Das Problem ist momentan, dass meine eine Kollegin seit Mitte März krank ist, aber voraussichtlich am 01.06.2015 wieder kommt. Das Seminar wurde aus Rücksicht auf diese Kollegin bereits von April auf jetzt Anfang Juni verlegt, da meine andere Kollegin ihre Arbeit mit erledigen muss. Das Seminar jetzt im Juni (welches sogar ein Seminar nach §37 BetrVG ist) wurde ordnungsgemäß durch Beschluss vom BR unserem Chef/ Personalabteilung mitgeteilt. Mittlerweile erhielt ich meine Buchungsbestätigung und Reiseunterlagen. Heute hat mir nun meine Teamleiterin mitgeteilt, dass sich das Seminar für mich erledigt hat, wenn meine erkrankte Kollegin am 01.06.2015 wider erwarten nicht zum Dienst erscheint, da sie keine Lust darauf hat, erst ihre Arbeit und dann meine in Vertretung zu erledigen, da sie keine Zeit dafür auch noch hat. Dazu muss ich aber sagen, dass es Möglichkeiten gibt, meine Arbeit vor Seminarantritt bis einschließlich 01.06.2015 so zu erledigen, dass sie meine Arbeit nicht zwingend vertreten muss. Wir reden hier von 4 Tagen. Solche Situationen haben wir auch zwischen Weihnachten und Neujahr auf Grund von Betriebsurlaub. Nun meine Frage: Darf sie mir das Seminar trotzallem verbieten? Ich hatte ihr den Seminartermin plus Zeitraum bereits Anfang April nach Buchungsreservierung angekündigt. Vielen Dank schon mal für die Antworten

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Community-Antworten (8)

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ickederdicke

19.05.2015 um 10:20 Uhr

Heute hat mir nun meine Teamleiterin mitgeteilt, dass sich das Seminar für mich erledigt hat, wenn meine erkrankte Kollegin am 01.06.2015 wider erwarten nicht zum Dienst erscheint, da sie keine Lust darauf hat, erst ihre Arbeit und dann meine in Vertretung zu erledigen, da sie keine Zeit dafür auch noch hat.

Du gehst zum Seminar und Punkt.Das Verhalten der Teamleitung ist zwar typisch, aber Unfug. Keine Lust seinen Job zu machen einerseits, andererseits Mandatsbehinderung....

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gironimo

19.05.2015 um 10:51 Uhr

Sehe ich auch so. Du fährst.

da sie keine Lust darauf hat, erst ihre Arbeit und dann meine in Vertretung zu erledigen<

Da soll sie sich an den Arbeitgeber wenden. Sie kann ja auch Rückgrat zeigen und die Arbeit, die nicht in der Arbeitszeit zu schaffen ist, liegen lassen.

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pillepalleTR

19.05.2015 um 10:59 Uhr

Man kann es auch anders sehen: durch die Seminarteilnahme wird der Teamleiterin, die ja wohl nicht in leitender Funktion ist, sondern auch zum "Einzugsgebiet" des BetrVG gehört, eine (noch) höhere Arbeitslast "aufgebrummt". Wäre nicht der erste Fall, dass ein solcher Umstand dann öffentlichkeitswirksam ausgebeutet wird ("Der BR sorgt durch externe Schulung dafür, dass ich in der Arbeit ersticke.").

Da es schlussendlich ein Problem des gesamten Gremiums ist, sollte der BR mit dem AG hierüber reden (Monatsgespräch?) und versuchen, eine Lösung zu finden, die für alle Beteiligten zufriedenstellend ist. Den AG würde ich dabei darauf hinweisen, dass die erkrankte Kollegin schon seit März fehlt und seit dem wohl hinsichtlich personeller Entlastung nix passiert ist.

P
Pjöööng

19.05.2015 um 13:13 Uhr

Hier sehe ich den BR (in Person des BRV) in der Pflicht, mit dem Arbeitgeber darüber zu reden, dass es zu solchen Situationen erst gar nicht kommen kann.

Den Rat an das betroffene BRM "Du gehst einfach!" halte ich für zu kurz gesprungen.

S
Schaefchen

19.05.2015 um 13:27 Uhr

Möchte hier noch mal hinweisen, dass ich meine Arbeit bereits vorarbeiten kann, so dass sie durch mich keine Mehrbelastung hat und das wurde so auch der Geschäftsführung mitgeteilt. Aus dem Grund verstehe ich hier das Problem meiner TL ja auch nicht recht.

P
Pjöööng

19.05.2015 um 13:37 Uhr

Meiner Meinung nach ist das kein Thema zu dem Du Dich gegenüber Deiner TL rechtfertigen musst.

S
Schaefchen

19.05.2015 um 13:46 Uhr

Und genau das denke ich, ist ihr Problem. "Sie möchte das vorher mit ihr abgestimmt haben" -O-Ton. Aber wir als BR sind den vorgeschriebenen Weg gegangen und ich habe ihr meiner Meinung nach rechtzeitig genug (4-5 Wochen vorher) Bescheid gegeben.

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ickederdicke

19.05.2015 um 14:08 Uhr

IG Metall: Informationsblatt für Vorgesetzte von Betriebsratsmitgliedern, sollte man jedem Vorgesetzten der so neben der Spur läuft in die Hand drücken...................

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