Stundenverfall
Da in unserem Krankenhaus viele AN viele Mehrstunden haben (manche haben über 200h), will unser AG diese Stunden bezahlen. Dies möchten aber der größte Teil der AN nicht. Der AG meint aber, er darf dies ohne Einwilligung der AN tun. Der AG meint auch, wenn wir uns dagegen wehren würden, könnte er einfach die Stunden, welche älter als 1 Jahr sind, streichen, was nach dem Gesetz erlaut ist. Bei unserere letzten BR-Sitzung sagte unser BR-Vorsitzender, dass wir bei dieser Sache kein Mitspracherecht haben und das der AG die Stunden wirklich streichen dürfte. Auf meine Anfrage, wo dies steht, konnte er mir aberkeine Auskunft geben. Meine Frage: In welchem Gesetz kann man dies nachlesen?
Community-Antworten (7)
22.03.2013 um 21:26 Uhr
@Knarf Üstd. können nicht verfallen. Gibt es einen TV?
23.03.2013 um 10:31 Uhr
In der Tat solltest Du Dich mit dem Tarif auseinandersetzen. Meist gibt es hier Regeln für den Zeitausgleich bzw. Bezahlung von Überstunden.
Das Problem ist: Wenn der AG tatsächlich die Stunden einfach streichen will, muß der AN selbst den Rechtsweg beschreiten (individueller Anspruch).
Der BR hat natürlich in so fern den Fuß in der Tür, dass er über seine Mitbestimmung bei Mehrarbeit mit dem AG ins Gespräch kommen kann; nach dem Motto: "Wir stimmen Mehrarbeit nur noch zu, wenn vorab eine vertretbare Regelung gefunden ist, wie der Ausgleich zu erfolgen hat."
Da ja wahrscheinlich bei Euch Mehrarbeit an der Tagesordnung ist, könntet Ihr natürlich auch sagen: " Bevor wir über neue Mehrarbeit reden, laß uns erst mal die Altlasten bewältigen " (Deals sind ja auch bei der BR-Arbeit erlaubt).
Also - rüttelt Euren Vorsitzenden wach.
23.03.2013 um 10:39 Uhr
gibt es keine bv über die stundenkonten?
23.03.2013 um 21:27 Uhr
Danke für Eure Mitarbeit! Ich habe versucht im TV des TVÖD einer Antwort zu finden, was mir aber nicht gelang. Diese Stunden sind ja auch keine Überstunden vom Gesetz her, da ja Überstunden angeordnet und vom Betriebsrat abgesegnet sein müssen. Sondern diese Stunden zählen als Mehrarbeit. Aus diesem Grund zahlt der AG auch keinen Überstundenzuschlag. Für diese Mehrarbeitsstunden gibt es auch keine BV.
23.03.2013 um 21:34 Uhr
knarf, nimm es mir nicht krumm, aber ihr braucht dringend hilfe.
überstunden werden zu überstunden wenn der arbeitgeber sie annimmt.
keinen überstundenzuschlag geht im tvöd nur bei teilzeitkraften bis zur vollarbeitszeit
der tvöd ist der einzige tv, der mehrarbeit genau definiert hat
bei euch liegt dem anschein nach einiges im argen
24.03.2013 um 02:07 Uhr
Überstunden können durch Anordnung durch den AG oder durch Duldung durch den AG entstehen. Ja der BR ist in der MB, doch auch wenn der AG die MB nivht beachtet oder auch der BR diese nicht fordert ode wahrnimmt sind es Überstunden.
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Was sind Überstunden?
Wenn Sie Überstunden machen, arbeiten Sie als Arbeitnehmer länger als Sie im Regelfall arbeiten müssten. Oder im Juristendeutsch: Die Leistung von Überstunden ist die Überschreitung der vom einzelnen Arbeitnehmer geschuldeten, arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich festgelegten Arbeitszeit.BEISPIEL: Eine Angestellte arbeitet gemäß Arbeitsvertrag 30 Stunden pro Woche, und zwar jeweils sechs Stunden an den Tagen von Montag bis Freitag. Um Sonderaufgaben zu bewältigen, arbeitet sie ausnahmsweise an einem Samstag fünf Stunden, so dass sie in dieser Woche auf 35 Stunden kommt. Dann hat sie die für sie individuell geltend regelmäßige Arbeitszeit überschritten, und zwar um fünf Stunden, d.h. sie hat fünf Überstunden gemacht.
Was versteht man unter Mehrarbeit?
Unter Mehrarbeit versteht man meistens etwas anderes als die Überschreitung der individuell geschuldeten Arbeitszeit. Herkömmlicherweise meint man mit Mehrarbeit die Überschreitung einer tarifvertraglich festgelegten Arbeitszeitgrenze und/oder die Überschreitung gesetzlicher Obergrenzen der Arbeitszeit, wie sie z.B. imArbeitszeitgesetz (ArbZG) enthalten sind.BEISPIEL: Ein Tarifvertrag sieht für vollzeitig beschäftigte Arbeitnehmer eine Wochenarbeitszeit von 37,5 Stunden vor. Wird diese überschritten, spricht der Tarifvertrag von ?Mehrarbeit?, für die es einen bestimmten Lohnzuschlag geben muss.Von Mehrarbeit spricht man auch im Beamtenrecht, wenn Beamte in einem Umfang, der über ihre reguläre Arbeitszeit hinausgeht, zum Dienst herangezogen werden.
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http://www.hensche.de/Ueberstunden_Arbeitsrecht_Ueberstunden.html#tocitem1
24.03.2013 um 11:28 Uhr
interner, hier geht es um den tvöd. und der sagt eindeutig: mehrarbeit ist die zeit, die ein teilzeitbeschäftigter bis zur vollarbeitszeit leistet. für diese zeit gibt es keine zuschläge.