Erstellt am 17.08.2010 um 19:34 Uhr von pfeilenbogen
wiesel
wie wäre es einmal den Begriff "AT" zu googlen, wenn Du nicht weist was er bedeutet.
AT = Außer Tarif = AN fällt NICHT unter den Tarifvertrag.
Wenn selbstverständlich, was ich aber nicht glaube es ein AT_ler schafft in seinen AT-ArbV den TV FlexÜ hineinverhandelt hineinzuverhanden, dann ja.
Erstellt am 18.08.2010 um 06:26 Uhr von Werner
Moin wiesel,
zusätzlich zu der vorherigen Aussage:
Schau dir doch mal den persönlichen Geltungsbereich eines jeden TV an.