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FlexÜ 2015 und 4% Quote

S
StefanEr
Nov 2016 bearbeitet

Einen guten Tag, zum aktuellen TV FlexÜ ist im tarifgebundenem Betrieb keine BV zustande gekommen. Folglich haben nur Tarifmitglieder anrecht auf den TV.

Der AG argumentiert das die 4%-Quote bereits erfüllt ist. Allerdings ist von den drei diesjährig abgeschlossenen ATZ-Vertägen/Personen keiner Gewerkschaftsmitglied.

Frage: Werden die neuen Verträge zur 4%-Quote gezählt oder sind sie als "freiwillig zusätlich abgeschlossene Verträge" anzusehen?

Dank im Voraus

1.09001

Community-Antworten (1)

G
gironimo

14.12.2015 um 17:56 Uhr

Da würde ich mal die IG Metall fragen.

Im Tarifvertrag steht ja: "Der Anspruch eines Beschäftigten auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages nach § 12.2 und/oder § 12.3 ist ausgeschlossen, wenn und solange 4 % der Beschäftigten des Betriebes von einer Altersteilzeitregelung Gebrauch machen oder diese Grenze durch den Abschluss eines Altersteilzeitvertrages überschritten würde."

Also nicht nur der Gewerkschaftsmitglieder. Das wird aber teilweise anders gesehen und gehandhabt.

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