W.A.F. LogoSeminare

Kündigungsschutz BR / Schwerbehinderung

R
rheinlandpfalz
Jan 2018 bearbeitet

Kündigung eines BR- Mitgliedes / Kündigung bei Schwerbehinderung

Hallo,

aufgrund von Personaleinsparungen soll unser dreiköpfiger BR gemeinsam mit unserem neuen Geschäftsführer einen Sozialplan erstellen. Das Problem dabei ist, dass wir sowohl ein ehemaliges BR-Mitglied mit Schwerbehinderung, ein BR_Mitglied, einen weiteren MA mit Schwerbehinderung zu berücksichtigen haben und wir uns nun unsicher sind, wie wir das genau in unserem Sozialplan berücksichtigen müssen aufgrund des Kündigungsschutzes und welcher Kündigungsschutz bei einer betriebsbedingten Kündigung wirklich greift oder auch nicht. Zudem haben wir noch mitgeteilt bekommen, dass der GF über krankheitsbedingte Kündigungen im Fall des ehemaligen BR-Mitgliedes mit Schwerbehinderung sowie bei einem anderen MA ohne Schwerbehinderung nachdenkt.

Zudem sind wir ein Tendenzbetrieb. Jedoch betreffen die geplanten Personaleinsparungen nur die Nicht- Tendenzträger.

2.25002

Community-Antworten (2)

W
wwschilla

04.06.2014 um 14:03 Uhr

Hallo, das Thema ist so Umfangreich, da können Laien kaum helfen.

Besucht unbedingt als BR entsprechnede Seminare und holt euch aufjedenfall einen Anwalt hinzu. Tip: nicht nur Arbeitsrecht sollte er drauf haben auch das 9 SGB

Hier ein Link, der weiterhelfen sollte.

http://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/kuendigung/kuendigung_sozialauswahl.htm

G
gironimo

04.06.2014 um 14:45 Uhr

Für BR-Mitglieder gilt der § 15 KSchG. Da fällt ein BR-Mitglied bei einem Personalabbau wegen Einsparungen also schon einmal grundsätzlich aus der Betrachtung heraus.

Alles andere wäre dann zunächst einmal eine Frage der Sozialauswahl und des Sozialplans.

Ihr solltet Euch für die Verhandlungen mit einem Sachverständigen beraten.

Ihre Antwort