Moin, folgendes Problem. Wir haben am 13.02.19 ein Umsetzungsantrag vorgelegt bekommen, die Rückwirkend zum 01.01.19 sein soll, und am 30.01.19 unterschrieben wurde. Angeblich ändert sich am Aufgaben Bereich nichts nach der Umsetzung. Die letzte Stellenbeschreibung gibt dies allerdings nicht wieder. Man begründet das nur der Vorgesetzte bzw. die Abteilung nach der Umsetzung anders heißen. Es fand keine interne Stellenausschreibung statt! In der neuen Abteilung ist jemand in Elternzeit, bei ihrer Rückkehr wäre die Abteilung überbesetzt. Die Umsetzung ist nicht zeitlich begrenzt, sondern soll für immer sein. Es gibt auch andere Abteilung, in die eine Umsetzung mehr sinn ergeben würde. Unsere bedenken sind das der Kollege in Elternzeit plötzlich überflüssig wird bei Rückkehr und dies ist ein Grund warum wir nicht zugestimmt haben. Der Abteilungsleiter tobt mittlerweile, da wir seiner Meinung nach kein Mitspracherecht haben.
Mich würde eure Meinung dazu Interessieren. Danke schon mal im Voraus.
Hamburg Holger