Vielleicht interssant für den einen oder anderen:

die EU-Kommission hat am 8. Oktober 2009 gegen die Bundesrepublik Deutschland die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens wegen unvollständiger Umsetzung der Genderrichtlinie vom 23. September 2002 (Richtlinie 2002/73/EG) eingeleitet.

Die Europäische Kommission hat insgesamt drei Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

1. Vertragsverletzungsverfahren: Fehlerhafte Umsetzung der Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (Genderrichtlinie) – Einleitung der 1. Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens durch Schreiben der EU-Kommission vom 21. März 2007.

2. Vertragsverletzungsverfahren: Fehlerhafte Umsetzung der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (Antirassismusrichtlinie) – Einleitung der 1. Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens durch Schreiben der EU-Kommission vom 17. Oktober 2007.

3. Vertragsverletzungsverfahren: Fehlerhafte Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (Rahmenrichtlinie Beschäftigung) – Einleitung der 1. Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens durch Schreiben der EU-Kommission vom 31. Januar 2008

Näheres einfach über google zu finden. Eine unendliche Geschichte....