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Ist es zu spät, psychische Folgen eines Arbeitsunfalls melden?

K
Köpenicker
Aug 2021 bearbeitet

In einer Filiale wurde eine Kollegin vor 2 Monaten angegriffen, körperlich blieb sie unversehrt. Das Spiel ging wohl 2 Stunden, ein Vorgesetzter und ein Freund kamen zur Hilfe. Polizei wurde gerufen, doch tauchte nicht auf.
Seit ein paar Wochen bekommt sie Immer wieder Panik bei Kunden und es verschlimmert sich. Das Problem ist, der Vorfall wurde nicht gemeldet, also ihr Vorgesetzter wusste Bescheid weil er ja dazu kam, doch hat’s nicht weitergeleitet. Meine Frage, Was kann man als Br da machen, auch weil der Vorfall nicht gemeldet wurde. Kann mir vorstellen das sich die BG da querstellt. Selber fragen traut sie sich nicht, was ich verstehen kann. Da sowas sehr oft auf Unverständnis stößt.

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Community-Antworten (11)

B
BRHamburg

22.08.2021 um 15:06 Uhr

Ein Angriff ist kein Arbeitsunfall, deshalb dürfte die BG wohl nicht zuständig sein. Die Kollegin sollt einen Arzt aufsuchen und sich dort beraten und ggf. an einen Facharzt überweisen lassen.

K
Köpenicker

22.08.2021 um 15:34 Uhr

Nun das weiß ich definitiv, auch für solche Ereignisse sind die BG zuständig. Zu einer psychologischen Betreuung hab ich geraten, doch dank Corona wird’s da so schnell nichts werden. Gewalt körperliche wie psychische ist im Einzelhandel übrigens ein Problem,was immer größer wird. Besonders in kleinen Läden mit wenig Personal.

C
Catweazle

22.08.2021 um 19:28 Uhr

Für unverschuldet Gewaltereignisse ist die BG zuständig. Als erste Anlaufstelle ist der Weiße Ring geeignet.

U
UliPK

22.08.2021 um 22:15 Uhr

Ist nicht zu spät kann man nachmelden, es sind ja auch Zeugen dabei gewesen. Sprecht mit dem AG, er solle es nachmelden. Das macht ja nicht die geschädigte, für derartiges ist der AG zuständig. Dabei könnte auch noch eine Strafe auf den AG zukommen was aber nicht unbedingt sein muss da, so wie ich es verstanden hatte kein Arbeitsausfall von 3 Tagen vorlag und somit aus der Meldepflicht raus ist.

Die BG ist auch in solchen Fällen zuständig. Auch mal für BRHamburg: https://www.bghw.de/versicherung-leistung/was-ist-versichert/raubueberfall Müsst ihr als BR vermitteln, die Frau hat schon genug mitgemacht, wenn sich das so bei ihr äußert.

K
Köpenicker

22.08.2021 um 22:39 Uhr

Das mit der Strafe für die Firma ging mir auch durch den Kopf, sowas löst nicht gerade Begeisterung aus. Werde es in der nächsten Sitzung anbringen, das der Br vermitteln soll. Fairer Weise muss man sagen das es nicht die Firma, sondern der Vorgesetzte versemmelt hat und der ist nicht mehr da.

U
UliPK

23.08.2021 um 00:10 Uhr

Hier mal was zu den Meldepflichten von der BG.

"Meldefristen

Arbeits- und Wegeunfälle<<

Sie sind zu melden, wenn eine versicherte Person mehr als drei Tage arbeitsunfähig wird. Bei der Drei-Tage-Frist ist der Unfalltag nicht mitzuzählen, Samstage, Sonn- und Feiertage sind mitzuzählen.Unfälle, die absehbar nicht zu einer mehr als dreitägigen Arbeitsunfähigkeit führen werden, müssen nicht gemeldet werden. Tödliche Unfälle müssen sofort gemeldet werden.

Verdacht auf eine Berufskrankheit<<

Den Verdacht auf eine Berufskrankheit haben Ärztinnen und Ärzte unverzüglich anzuzeigen..

Raubüberfälle<<

Sie sollten sofort angezeigt werden, auch wenn noch keine Arbeitsunfähigkeit absehbar ist, die länger als drei Tage andauert. In diesem Fall prüft die BGHW auch, ob eine Akutintervention angezeigt ist."

Quelle: https://www.bghw.de/schadensfall-melden

Würde nicht allzu lange warten mit dem Gespräch. Es geht um die Gesundheit der Mitarbeiterin und Zeit ist bei solchen Dingen sehr wichtig. Hier noch was zur Meldung: https://www.bghw.de/versicherung-leistung/was-ist-versichert/raubueberfall-melden

Hatte jetzt mal die BGHW (Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik) genommen, keine Ahnung, ob die für euch zuständig sind. Sollte aber bei den anderen BG´s nicht anders sein

K
Köpenicker

23.08.2021 um 02:57 Uhr

BGN ist es bei uns. Das nicht lange gewartet werden kann ist mir klar. Selber kenne ich solche Sachen aus dem privaten Umfeld. Deshalb weiß ich auch was da für blöde Sprüche kommen werden.

R
rtjum

23.08.2021 um 10:36 Uhr

keine Ahnung wie euer AG tickt, aber wenn der halbwegs vernünftig ist dann wird er sich sofort mit dem Thema auseinandersetzen. Denke dafür benötigt man keine BR-Sitzung zum beschließen, ab zum Chef und dem das ganze erklärt.

R
Relfe

23.08.2021 um 12:33 Uhr

die Kollegin kann ja einen "Arbeitsunfall" erst dann melden, wenn sie davon Kenntnis hat bzw. er passiert ist. Beim Überfall direkt war es wohl weniger so, wobei wenn sie geschlagen wurde, ist sie doch sicher zum Arzt gegangen, wegen der körperlichen "Schäden". Jetzt sollte sie wieder zum Arzt gehen wegen der psychischen "Schäden", wenn die erst jetzt auftreten bzw. diagnostiziert werden, dann sofort der BG melden.

Psyche dauert bis es auftritt, da muss man halt dann die Meldung machen, wenn man davon Kenntnis hat und dann warten wie die BG reagiert. Aber auch wenn die BG erstmal ablehnt bestehen ja Möglichkeiten dagegen vorzugehen, ich kenne einen Fall, da hat es fast 5 Jahre gedauert und 3 Gerichtsentscheidungen bis zur Anerkennung aller Ansprüche (wünsche ich keinem, aber zeigt das man nicht mit jeder BG Entscheidung einverstanden sein muss)

U
UliPK

23.08.2021 um 12:59 Uhr

Die AN ist nicht diejenige die es melden muss, da steht der AG in der Pflicht und das dann auch schnellstmöglich wie ja in dem Link erklärt. Würde auch nicht bis zu einer BR-Sitzung warte sondern sofort das Gespräch mit dem AG suchen.

R
Relfe

23.08.2021 um 15:59 Uhr

@UliPK stimmt, das habe ich unklar ausgedrückt, korrekt ist so: der AN meldet es dem AG und der AG ist verpflichtet es der BG zu melden,

Danke für den Hinweis.

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