Überstunden
ch schildere mal den Sachverhalt. 14 Tage Urlaub sind vorbei und der erste Arbeitstag kommt. Auf dem Weg zur Arbeit gibt es leider einen Wegeunfall. Somit kam nach dem Urlaub eine Krankmeldung. Laut DIENSTPLAN, wären einige ÜBERSTUNDEN in dieser Woche abgebummelt worden. Die Dienstpläne werden immer für 14 Tage im vorraus geschrieben. Auch in der zweiten Woche hätte ich ÜBERSTUNDEN abgebummelt.
Nach 4 wöchiger Krankheit bin ich dann wieder auf Arbeit und sehe, dass mir doch wirklich diese Überstunden trotz Krankheit abgezogen wurden.
Jetzt meine Frage:
Wie kann man denn einem Mitarbeiter Stunden abziehen, der diese hart erarbeiteten Stunden garnicht nutzen konnte weil man krank war?
Vielleicht kennt jemand das Gesetz., das besagt, dass dies rechtens ist oder das besagt, dass dies nicht erlaubt ist. Ich würde mich freuen, wenn mich da jemand mal aufklärt.
Danke
Community-Antworten (6)
12.08.2010 um 23:46 Uhr
gollom, vielleicht hilft es: LAG Düsseldorf: Entscheidung vom 06.06.2006 - 16 (18) Sa 167/06
13.08.2010 um 00:08 Uhr
@ridgeback Es wird nicht helfen und vermutlich den Schmerz nur mehren - dennoch ist es so! ;-)
13.08.2010 um 07:30 Uhr
Kölner, kommt auf die Veranlagung an. ;-))
13.08.2010 um 10:00 Uhr
moin,
das Urteil, schön und gut, aber ist es hier anwendbar?? Aus der Fragestellung ist nicht ersichtlich, ob gollom das bereits wusste das Überstunden genommen werden denn ich gehe davon aus, weil sie ja schreibt, auf den Weg zur Arbeit gab es den Wegeunfall, das sie es nicht wusste und da zitiere ich den zweiten Satz vom Urteil:
"Dies gilt jedenfalls dann, wenn bei Dienstplanerstellung im Schichtbetrieb die Zeiten der Arbeitsbefreiung schon vor der Erkrankung des Arbeitnehmers festgelegt und bekanntgegeben worden waren."
d.h., nur dann wäre es Möglich die Stunden anzurechnen auch während der Krankheit. Ich denke nicht, das vor dem Urlaub es ihr/ihm bekannt war.
13.08.2010 um 10:08 Uhr
@BRVLH Das ist m.E. ein wenig sehr weit hergeholt. Aber wir können den Fragesteller ja bitten, mitzuteilen, wie üblich es in seinem Betrieb ist, dass Mehrarbeit in einem bestimmten Zeitraum wieder abgefeiert werden kann. Ich weigere mich zudem anzunehmen, dass der AG aus lauter Boßhaftigkeit und Geschicken im Voodookult den Wegeunfall vorhergesehen haben könnte.
Laut dem LAG D'dorf hat das Vorgehen des AG in diesem Fall seine Berechtigung.
13.08.2010 um 15:37 Uhr
@BRVLH,
wie würdest Du folgende Aussage von @gollom werten? ""Laut DIENSTPLAN, wären einige ÜBERSTUNDEN in dieser Woche abgebummelt worden. Die Dienstpläne werden immer für 14 Tage im vorraus geschrieben.""
Ob das Urteil für den Fall anwendbar ist hat niemand behauptet, eine Wertigkeit des Urteils kann nur gollom vornehmen.
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