Erstellt am 12.08.2010 um 21:46 Uhr von ridgeback
gollom,
vielleicht hilft es: LAG Düsseldorf: Entscheidung vom 06.06.2006 - 16 (18) Sa 167/06
Erstellt am 12.08.2010 um 22:08 Uhr von Kölner
@ridgeback
Es wird nicht helfen und vermutlich den Schmerz nur mehren - dennoch ist es so! ;-)
Erstellt am 13.08.2010 um 05:30 Uhr von ridgeback
Kölner,
kommt auf die Veranlagung an. ;-))
Erstellt am 13.08.2010 um 08:00 Uhr von BRVLH
moin,
das Urteil, schön und gut, aber ist es hier anwendbar??
Aus der Fragestellung ist nicht ersichtlich, ob gollom das bereits wusste das Überstunden genommen werden denn ich gehe davon aus, weil sie ja schreibt, auf den Weg zur Arbeit gab es den Wegeunfall, das sie es nicht wusste und da zitiere ich den zweiten Satz vom Urteil:
"Dies gilt jedenfalls dann, wenn bei Dienstplanerstellung im Schichtbetrieb die Zeiten der Arbeitsbefreiung schon vor der Erkrankung des Arbeitnehmers festgelegt und bekanntgegeben worden waren."
d.h., nur dann wäre es Möglich die Stunden anzurechnen auch während der Krankheit.
Ich denke nicht, das vor dem Urlaub es ihr/ihm bekannt war.
Erstellt am 13.08.2010 um 08:08 Uhr von Kölner
@BRVLH
Das ist m.E. ein wenig sehr weit hergeholt.
Aber wir können den Fragesteller ja bitten, mitzuteilen, wie üblich es in seinem Betrieb ist, dass Mehrarbeit in einem bestimmten Zeitraum wieder abgefeiert werden kann.
Ich weigere mich zudem anzunehmen, dass der AG aus lauter Boßhaftigkeit und Geschicken im Voodookult den Wegeunfall vorhergesehen haben könnte.
Laut dem LAG D'dorf hat das Vorgehen des AG in diesem Fall seine Berechtigung.
Erstellt am 13.08.2010 um 13:37 Uhr von ridgeback
@BRVLH,
wie würdest Du folgende Aussage von @gollom werten?
""Laut DIENSTPLAN, wären einige ÜBERSTUNDEN in dieser Woche abgebummelt worden.
Die Dienstpläne werden immer für 14 Tage im vorraus geschrieben.""
Ob das Urteil für den Fall anwendbar ist hat niemand behauptet, eine Wertigkeit des Urteils kann nur gollom vornehmen.