Guten Morgen!
Kann mir jemand sagen ob man als Betriebsrat das Recht hat, bei einer Einstellung eines aussertariflichen (bezahlten) Angestellten, auch das genaue Gehalt zu erfahren.
Mit ist schon klar, dass man über die Einsicht in die Lohn und Gehaltslisten das Gehalt auch anderweitig feststellen kann ... aber ist eine "nicht-Angabe" des Gehaltes bei der Anhörung zur Einstellung, auch ein Grund die Anhörung als nicht vollständig anzusehen?

Ich hoffe man kann meine Frage verstehen ...

Viele Grüße & vielen Dank!!!