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Einstellung Eingruppierung außertariflich

M
Motivation
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen! Kann mir jemand sagen ob man als Betriebsrat das Recht hat, bei einer Einstellung eines aussertariflichen (bezahlten) Angestellten, auch das genaue Gehalt zu erfahren. Mit ist schon klar, dass man über die Einsicht in die Lohn und Gehaltslisten das Gehalt auch anderweitig feststellen kann ... aber ist eine "nicht-Angabe" des Gehaltes bei der Anhörung zur Einstellung, auch ein Grund die Anhörung als nicht vollständig anzusehen?

Ich hoffe man kann meine Frage verstehen ...

Viele Grüße & vielen Dank!!!

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Community-Antworten (2)

H
HansgertRulert

12.08.2010 um 12:22 Uhr

Ich bin nicht sicher, ob es die erwartete Auskunft ist -- aber wir hatten sehr lange genau dasselbe Problem mit unserem AG. Es besteht da lt. unserem Anwalt ein Rest an Rechtsunsicherheit (Du weißt ja - vor Gericht gibt's keine Gerechtigkeit, vor Gericht gibt's Urteile. :o) Wir haben daraufhin die Leute erst mal durchgewunken (bei denen es nicht anderweitig gehapert hat, klar) und haben knallhart ein Mal pro Woche (!) Einsicht in die Gehaltslisten genommen. In alle! Der AG war verhältnismäßig schnell kuriert. Wir bekommen inzwischen vollständige Informationen zu jeder Einstellung.

G
glasezaun

12.08.2010 um 12:44 Uhr

so weit mir bekannt ist da die Rechtsprechung auf der seite des AG aber der vorher beschriebene Weg hilft sicher

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