Hallo, haben im Moment folgenden Fall.
Würden einer Einstellung zustimmen, aber nicht der Eingruppierung.
Ich habe mal auf einem Seminar notiert, dann in diesem Fall zwei Beschlüsse fassen.
Einstellung ja
Eingruppierung nein, mit Begründung und Vorschlag.
Vor der Einstellung müssten wir dann die neue Eingruppierung benannt bekommen oder der AG holt sich die Zustimmung über das AG.

Jetzt meinen manche bei uns, dies sei falsch, man kann nur die Einstellung nur mit Eingruppierung beschließen und nix separat.

Was ist richtig? Hatte schon mal jemand so einen Fall?

Begründung ist Verstoß gegen AVR, da trotz ohne Erfahrung zu hoch in der Stufe eingruppiert. Ungleichbehandlung gegenüber langjährigen und erfahrenen Kollegen.

Danke für eure Antworten!