Eigene Arbeitszeit des BR
Mein AG verlangt in Kürze von unserem Gremium, das ein Stundennachweis über die eigene Arbeitszeit gefertigt wird. Ist das auch in anderen Betrieben so üblich ?
Dieser Nachweis soll für alle BR-Mitglieder geführt werden.
Community-Antworten (5)
11.08.2010 um 16:04 Uhr
Hallo macbook, eine Stundenübersicht von den Freigestellten oder von allen BR- Mitgliedern für die Betriebsratstätigkeit?
11.08.2010 um 16:39 Uhr
Dieser Nachweis soll für alle BR-Mitglieder geführt werden.
11.08.2010 um 16:44 Uhr
die BR- Mitglieder müssen sich zur Betriebsratstätigkeit ab- und wieder anmelden. Einen schriftlichen Nachweis über die Zeit müssen diese nicht führen. Die Stunden könnten ja von den Vorgesetzten aufgeschrieben werden, wenn es der AG möchte. siehe dazu Basiskommentar des BetrVG §37 RN 13
11.08.2010 um 20:24 Uhr
Ach weißt du . wir handhaben das so, das wir generell unsere Sitzungen in die Arbeitszeit legen. Dann kann der Chef sich das selber aufschreiben. BR sitzung beginnt um 9:00 ---- ?
wenn dann beendet teilen wir ihm das mit.
BR Thomas
11.08.2010 um 21:00 Uhr
@macbook, pehoe hat recht, weil es ja auch sein kann, dass MA aus anderen Betriebsteilen teilnehmen. Besser wäre es natürlich zum Jahresanfang einen Kalender mit den Sitzungsdaten an den GF zu senden und sich dann beim Vorgesetzten zurück zu melden, wenn man wieder im Betrieb ist oder am Arbeitsplatz ist.
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