Können Teile einer Betriebsvereinbarung einzelvertraglich abbedungen werden?
Hallo,
in unserem Betrieb besteht eine Betriebsvereinabrung, die mehrere Mitbestimmungspflichtigte Tatbestände auf einmal regelt (Arbeitszeit, Urlaub, Auzahlung des Gehalts). Dort ist geregelt, dass die Auszahlung des "Jahresgehaltes" in 13,5 Raten (0,5 als Urlaubsgeld; 1,0 als Weihnachtsgeld) gezahlt wird. Nun wünschen sich einige Mitarbeiter die Umstellung der Auszahlung von 13,5 aus 12 Raten unter verzicht auf das Weihnachts- und Urlaubsgeld.
Und nun die Fragen: 1.) Können diese Mitarbeiter einzelvertraglich die Auszahlung in 12,0 Raten regeln (ist ja weder eine Besserstellung, noch eine Schlechterstellung)? 2.) Besteht evtl. die Möglichkeit eine Zusatzvereinbarung zur Betriebsvereinbarung zu schließen in der geregelt wird, dass jeder Mitarbeiter frei wählen kann, ob die Auszahlung seines Jahresgehaltes in 12,0 oder 13,5 Raten erfolgen soll? 3.) Kann ein Verzicht auf das "Weihnachts- und Urlaubsgeld" überhaupt vereinbart werden, da dies eine Schlechterstellung wäre? 4.) Im Fall 3.): Sind aus der Benennung der Zusatzraten bei 13,5 Raten betriebliche Übungen im Bezug auf Weihnachts- und Urlaubsgeld erwachsen?
Danke für die Beantwortung der zahlreichen Fragen.
Community-Antworten (6)
25.04.2009 um 23:30 Uhr
amber, wäre es nicht das einfachste, die BV, mit den gewünschten Änderungen, neu abzuschließen?
25.04.2009 um 23:35 Uhr
@Lotte ...und ich überlege nunmehr, ob diese BV überhaupt gültig ist!
25.04.2009 um 23:37 Uhr
Kölner, wenn sie nur die Auszahlungsmodalitäten regelt? Neben Urlaub und Vereinbarungen zur Verteilung der AZ, Überstunden...
25.04.2009 um 23:40 Uhr
@Lotte ...wenn sie mal nur die Auszahlungsmodalitäten regeln würde. Sie, die BV teilt das ganze auch noch ein und auf!
25.04.2009 um 23:49 Uhr
Kölner, wahrscheinlich haben sie gedacht, dass es mit der Nr. 4 des 87er (1) BetrVG gedeckt ist. Vielleicht hast Du Recht...
25.04.2009 um 23:53 Uhr
...Nun wünschen sich einige Mitarbeiter die Umstellung der Auszahlung von 13,5 aus 12 Raten unter verzicht auf das Weihnachts- und Urlaubsgeld...
Alleine das muss man schon nicht verstehen. Und Berechnung und Auszahlungstermin von Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird doch auch normalerweise im TV geregelt.
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