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Können Teile einer Betriebsvereinbarung einzelvertraglich abbedungen werden?

A
amber
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

in unserem Betrieb besteht eine Betriebsvereinabrung, die mehrere Mitbestimmungspflichtigte Tatbestände auf einmal regelt (Arbeitszeit, Urlaub, Auzahlung des Gehalts). Dort ist geregelt, dass die Auszahlung des "Jahresgehaltes" in 13,5 Raten (0,5 als Urlaubsgeld; 1,0 als Weihnachtsgeld) gezahlt wird. Nun wünschen sich einige Mitarbeiter die Umstellung der Auszahlung von 13,5 aus 12 Raten unter verzicht auf das Weihnachts- und Urlaubsgeld.

Und nun die Fragen: 1.) Können diese Mitarbeiter einzelvertraglich die Auszahlung in 12,0 Raten regeln (ist ja weder eine Besserstellung, noch eine Schlechterstellung)? 2.) Besteht evtl. die Möglichkeit eine Zusatzvereinbarung zur Betriebsvereinbarung zu schließen in der geregelt wird, dass jeder Mitarbeiter frei wählen kann, ob die Auszahlung seines Jahresgehaltes in 12,0 oder 13,5 Raten erfolgen soll? 3.) Kann ein Verzicht auf das "Weihnachts- und Urlaubsgeld" überhaupt vereinbart werden, da dies eine Schlechterstellung wäre? 4.) Im Fall 3.): Sind aus der Benennung der Zusatzraten bei 13,5 Raten betriebliche Übungen im Bezug auf Weihnachts- und Urlaubsgeld erwachsen?

Danke für die Beantwortung der zahlreichen Fragen.

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Community-Antworten (6)

L
Lotte

25.04.2009 um 23:30 Uhr

amber, wäre es nicht das einfachste, die BV, mit den gewünschten Änderungen, neu abzuschließen?

K
Kölner

25.04.2009 um 23:35 Uhr

@Lotte ...und ich überlege nunmehr, ob diese BV überhaupt gültig ist!

L
Lotte

25.04.2009 um 23:37 Uhr

Kölner, wenn sie nur die Auszahlungsmodalitäten regelt? Neben Urlaub und Vereinbarungen zur Verteilung der AZ, Überstunden...

K
Kölner

25.04.2009 um 23:40 Uhr

@Lotte ...wenn sie mal nur die Auszahlungsmodalitäten regeln würde. Sie, die BV teilt das ganze auch noch ein und auf!

L
Lotte

25.04.2009 um 23:49 Uhr

Kölner, wahrscheinlich haben sie gedacht, dass es mit der Nr. 4 des 87er (1) BetrVG gedeckt ist. Vielleicht hast Du Recht...

I
Immie

25.04.2009 um 23:53 Uhr

...Nun wünschen sich einige Mitarbeiter die Umstellung der Auszahlung von 13,5 aus 12 Raten unter verzicht auf das Weihnachts- und Urlaubsgeld...

Alleine das muss man schon nicht verstehen. Und Berechnung und Auszahlungstermin von Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird doch auch normalerweise im TV geregelt.

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