Hallo,

in unserem Betrieb besteht eine Betriebsvereinabrung, die mehrere Mitbestimmungspflichtigte Tatbestände auf einmal regelt (Arbeitszeit, Urlaub, Auzahlung des Gehalts).
Dort ist geregelt, dass die Auszahlung des "Jahresgehaltes" in 13,5 Raten (0,5 als Urlaubsgeld; 1,0 als Weihnachtsgeld) gezahlt wird.
Nun wünschen sich einige Mitarbeiter die Umstellung der Auszahlung von 13,5 aus 12 Raten unter verzicht auf das Weihnachts- und Urlaubsgeld.

Und nun die Fragen:
1.) Können diese Mitarbeiter einzelvertraglich die Auszahlung in 12,0 Raten regeln (ist ja weder eine Besserstellung, noch eine Schlechterstellung)?
2.) Besteht evtl. die Möglichkeit eine Zusatzvereinbarung zur Betriebsvereinbarung zu schließen in der geregelt wird, dass jeder Mitarbeiter frei wählen kann, ob die Auszahlung seines Jahresgehaltes in 12,0 oder 13,5 Raten erfolgen soll?
3.) Kann ein Verzicht auf das "Weihnachts- und Urlaubsgeld" überhaupt vereinbart werden, da dies eine Schlechterstellung wäre?
4.) Im Fall 3.): Sind aus der Benennung der Zusatzraten bei 13,5 Raten betriebliche Übungen im Bezug auf Weihnachts- und Urlaubsgeld erwachsen?

Danke für die Beantwortung der zahlreichen Fragen.