Altersrente & Urlaub
Hallo, vielleicht weiß hier ja jemand Rat: eine Kollegin von uns wird ende September/anfang Oktober in Altersrente gehen. Bekommt sie Erholungsurlaub noch für das komplette Jahr oder nur Anteilmäßig? AG meint anteil, MA sagt, voll, BR hat keine Ahnung ;o)
Community-Antworten (5)
10.08.2010 um 19:07 Uhr
Jolina, der Urlaub so abzuwickeln, wie sonst auch. Der Urlaub ist in der Arbeitsphase zu gewähren. Verhindert der Arbeitgeber dies, obwohl der Arbeitnehmer Urlaub verlangt hat, so entstehen Schadensersatzansprüche. (Blockmodell)?
10.08.2010 um 19:15 Uhr
Entsprechend §5 (c) Bundesurlaubsgesetz hat Deine Kollegin Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub, da sie erst im 2. Halbjahr in Rente geht. Mit kollegialen Grüßen
10.08.2010 um 19:18 Uhr
Hallo Jolina, gilt ein TV? Und sagt er was zum Urlaub bei Beendigung des AV?
11.08.2010 um 15:32 Uhr
Zuerst mal steht ihr der ganze Jahresurlaub zu. Hat sie den bis zum Ausscheiden nicht verbraucht wird es schon problematischer. Resturlaub muss zwar ausgezahlt werden, aber nur der lt BUrlG zustehnde Mindesturlaub.
11.08.2010 um 17:50 Uhr
rolfo, da z. B. in unserem TV etwas anderes dazu geregelt ist, würde ich das ungern in dieser Pauschalität bestätigen. Sieh mal § 13 (1) BUrlG
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