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Altersrente & Urlaub

J
Jolina
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, vielleicht weiß hier ja jemand Rat: eine Kollegin von uns wird ende September/anfang Oktober in Altersrente gehen. Bekommt sie Erholungsurlaub noch für das komplette Jahr oder nur Anteilmäßig? AG meint anteil, MA sagt, voll, BR hat keine Ahnung ;o)

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Community-Antworten (5)

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ridgeback

10.08.2010 um 19:07 Uhr

Jolina, der Urlaub so abzuwickeln, wie sonst auch. Der Urlaub ist in der Arbeitsphase zu gewähren. Verhindert der Arbeitgeber dies, obwohl der Arbeitnehmer Urlaub verlangt hat, so entstehen Schadensersatzansprüche. (Blockmodell)?

M
Matze

10.08.2010 um 19:15 Uhr

Entsprechend §5 (c) Bundesurlaubsgesetz hat Deine Kollegin Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub, da sie erst im 2. Halbjahr in Rente geht. Mit kollegialen Grüßen

L
Lotte

10.08.2010 um 19:18 Uhr

Hallo Jolina, gilt ein TV? Und sagt er was zum Urlaub bei Beendigung des AV?

R
rolfo

11.08.2010 um 15:32 Uhr

Zuerst mal steht ihr der ganze Jahresurlaub zu. Hat sie den bis zum Ausscheiden nicht verbraucht wird es schon problematischer. Resturlaub muss zwar ausgezahlt werden, aber nur der lt BUrlG zustehnde Mindesturlaub.

L
Lotte

11.08.2010 um 17:50 Uhr

rolfo, da z. B. in unserem TV etwas anderes dazu geregelt ist, würde ich das ungern in dieser Pauschalität bestätigen. Sieh mal § 13 (1) BUrlG

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