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Auflösungsvertrag vor Eintritt in vorgezogene Altersrente?

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dirgni1958
Dez 2021 bearbeitet

Hallo Ihr Lieben, unsere Kollegin will in vorgezogene Altersrente für langjährige Versicherte . Der Arbeitgeber legt ihr einen Auflösungsvertrag vor, den sie nicht unterschreiben will. Muss sie den Auflösevertrag unterschreiben oder löst sich der mit Eintritt in die Rente auf? Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten.

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Community-Antworten (8)

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Moreno

07.12.2021 um 16:17 Uhr

Will sie denn aufhören zu arbeiten oder nur die Rente beziehen und weiter arbeiten? Beim ersten könnte es Sinn machen bei langen Kündigungsfristen mit einem Auflösungsvertrag zu arbeiten beim zweiten wär es natürlich Quatsch dann einfach dankend ablehnen :-)

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dirgni1958

07.12.2021 um 16:38 Uhr

Vielen Dank für Deine Antwort. Die Mitarbeiterin will ganz aufhören zu arbeiten.

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Moreno

07.12.2021 um 16:52 Uhr

Warum will sie denn keinen Auflösungsvertrag unterschreiben?

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Relfe

07.12.2021 um 17:04 Uhr

das sollte sie mit der RV besprechen, aber evt. endet der AV nicht automatisch mit Eintritt in die Rente, weil der AV keine entsprechende Klausel beinhaltet? Der AG muss ja einen Grund nennen können?

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DummerHund

07.12.2021 um 17:41 Uhr

Erst einmal würde ich den Rentenantrag stellen. Wenn man dann ein Datum zum Renteneintritt von der RV bekommen hat kann man zum AG gehen. Ist zwar nicht direkt Vergleichbar, aber bei mir lief es so das ich seit Auslaufen des Krankengeldes meine Erwerbminderungsrente beziehe. Hatte mich nicht mehr beim AG gemeldet und liege nun dort als Karteileiche.

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enigmathika

07.12.2021 um 17:43 Uhr

Sie muss keinen Auflösungsvertrag unterschreiben, sie kann auch ganz regulär kündigen, dann natürlich mit der entsprechenden Frist. Der Arbeitsvertrag endet evtl. bei Erreichen der Regelaltersgrenze, aber nicht automatisch, wenn man vorzeitig in Rente geht.

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seehas

07.12.2021 um 18:07 Uhr

Wenn Sie zu einem bestimmten Termin in Rente gehen möchte und dieser Termin liegt vor erreichen der Regelaltersgrenze, dann muss das bestehende Arbeitsverhältnis beendet werden. Dies geschieht durch fristgerechte Kündigung seitens des Arbeitnehmers oder durch einen Aufhebungsvertrag. Bei erreichen der Regelaltersgrenze sehen viele Tarifverträge eine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor, in diesem Fall muss nichts unternommen werden. Dies trifft aber hier nicht zu. Ich verstehe das Problem nicht, das die Kollegin damit hat einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.

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dirgni1958

08.12.2021 um 13:01 Uhr

Ich bedanke mich auf das Herzlichste für Eure Antworten. Haben mir wirklich weitergeholfen. An Alle die besten Wünsche für die Weihnachstzeit und dass wir alle gesund bleiben.

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