Neuwahlen bei Altersrente
Guten morgen !! Ein BR Kollege legt sein Amt aufgrund seiner Altersrente nieder ! Er war zb im Betriebsausschuß , Arbeitsicherheit und für die Auszubildenden da ! Wie sollte oder besser muß neu gewählt werden , um alles richtig und nicht anfechtbar zu machen ?? Ist sein Vertreter oder Ersatzmann autaumatisch aufgerückt ?? Oder muß der komplette Ausschuß neu gewählt werden ??
Es grüßt der Speedy
Community-Antworten (3)
10.01.2008 um 09:26 Uhr
@Speedy, automatisch geht hier gar nicht's....... Mit dem BR-Amt übernimmt der Nachrücker nur mal das BR-Amt an und für sich. Das erstreckt sich nicht auf die Ämter und Funktionen, die das ausscheidende Betriebsratsmitglied bekleidet hat. § 25 BetrVG DKK, II. Voraussetzungen des Nachrückens,
- Allgemeine Grundsätze, Rn. 3
10.01.2008 um 09:52 Uhr
Aber heißt das jetzt das die kompletten Ämter bzw alle in dem jeweiligen ausschuß neu in ihre Ämter gewählt werden ?? Oder nur der freie Platz zur vergabe steht ??
10.01.2008 um 10:26 Uhr
@speedy nur die freigewordene Funktion muß neu gewählt werden
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