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Betriebsrat/Altersrente

J
jorojo
Nov 2016 bearbeitet

Hallo In Anlehnung an @mueller habe ich folgende Frage.

St. BRV und SBV geht mit 61 J mit Abzügen in Altersrente. (Rente ist genehmigt) Nun will sie auf Teilzeit oder 450 € diese beide Ämter mit 2 x 3 Std in der Woche weiterführen. (AG würde dieses Vorgehen sehr begrüßen) Welche Möglichkeiten bestehen hier, im Zusammenhang mit dem Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit oder 450 € ?

1.372016

Community-Antworten (16)

P
Pjöööng

01.08.2016 um 02:21 Uhr

Ich bin ehrlich gesagt immer wieder erstaunt, wie wenig Ahnung man im Laufe seines Amtes ansammeln kann...

Der Arbeitgeber entscheidet weder, wer SBV ist, noch wer Stellv.BRV ist.

N
nicoline

01.08.2016 um 09:01 Uhr

Welche Möglichkeiten bestehen hier, im Zusammenhang mit dem Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit oder 450 € ? Was genau meinst du damit?

G
gironimo

01.08.2016 um 09:10 Uhr

Wenn sie mit dem AG ein Teilzeit Abkommen unterzeichnest , das nahtlos an das bisherige Arbeitsverhältnis aknüpft, kann auch das Amt weitergeführt werden.

Ich würde aber eher danach schauen, ob die AN Es gut finden.

P
paula

01.08.2016 um 17:54 Uhr

(AG würde dieses Vorgehen sehr begrüßen)...

eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses könnte eine Bevorteilung des BRM sein und daher eine besondere Komponente habe... würde der AG das Arbeitsverhältnis auch verlängern, wenn er normales BRM wäre?

R
rojojo

01.08.2016 um 18:27 Uhr

Hallo Pjöööng

Über deine unüberlegte Antwort bin ich nicht erstaunt .

Hier entscheidet sehr wohl der AG zumindest wer nicht mehr SBV und StBRV ist. Er braucht nur den Vertrag nicht zu unterschreiben, dann ist die Frau in Rente !

Welcher AG macht das schon, du kommst 3 mal 2 Std in der Woche in den Betrieb, machst nur Betriebsratarbeit und als SBV und gehst wieder heim ?

Hallo nicoline

Damit meine ich:

Die SBV und St.BRV hat einen AV über 40 Std in der Woche. Nun wird ein neuer Vertrag über 6 Std in der Woche abgeschlossen. Ich bin nun heute zu der Ansicht gelangt, das sie bei einem 450 € Job die Funkionen aufgeben muß. Weil es ja ein ganz neuer Vertag ist. Bei Teilzeit wird ja der Vertrag nicht aufgelöst, sondern die Stundenzahl wird nur reduziert. Meine Frage war ja, tritt hier in beiden Fällen die Sekunde ohne Vertrag ein oder nur in einem oder gar keinem Fall ?

Hallo gironimo

Wenn es hier beim Wechsel zur Teilzeit keine Unterbrechung gibt, wäre dieser Weg ja gangbar. Wie das die AN finden wird sich leider erst herausstellen, falls es Beschwerden gibt !

P
Pjöööng

01.08.2016 um 18:35 Uhr

rojojo (bist Du auch jorojo? Vermutlich nicht...)

Ich finde es immer schön wenn Leute jemand anderem widersprechen und sich dann in ihrem Widrspruch selbst widersprechen.

Aber nun zu Deiner Frage: "Welcher AG macht das schon, du kommst 3 mal 2 Std in der Woche in den Betrieb, machst nur Betriebsratarbeit und als SBV und gehst wieder heim ?"

So etwas machen dankbare Arbeitgeber, die auf diese Weise einem "verdienten" BRM ihre Dankbarkeit beweisen wollen und zugleich verhindern wollen, dass ein EBRM nachrückt für welches sie dann unter Umständen viel viel weniger Dankbarkeit entwickeln.

J
jorojo

01.08.2016 um 23:24 Uhr

Hallo Paula

Das es eine Bevorteilung der St. BRV sein kann, hatte ich bis jetzt nicht bedacht. Aber auch bei einem BRM würde das durchgehen So wie ich diese Firma kenne, Wo kein Kläger da kein Richter. Meine Frage wurde immer noch nicht ausreichend beantwortet.

Wie kann eine St.BRV und SBV und wie, weiter im Amt bleiben, in diesem Fall wenn sie in Altersrente geht ?

J
jorojo

01.08.2016 um 23:40 Uhr

Hallo Pjöööng

Durch einen Eingabefehler hatte sich leider mein Name kurzzeitig verändert.

Das mit dem wiedersprechen habe ich leider nicht verstanden. Kannst du mich da auf den rechten Weg bringen ?

Das mit dem "verdienten" BRM ist fast richtig, aber es geht hier um den St. SBV der dann ins Amt nachrücken würde.

N
nicoline

03.08.2016 um 14:39 Uhr

jorojo Meine Frage wurde immer noch nicht ausreichend beantwortet.

Doch, wurde sie:

Wenn sie mit dem AG ein Teilzeit Abkommen unterzeichnest , das nahtlos an das bisherige Arbeitsverhältnis aknüpft, kann auch das Amt weitergeführt werden.

Wie kann eine St.BRV und SBV und wie, weiter im Amt bleiben, in diesem Fall wenn sie in Altersrente geht? Sie geht eben nicht in Altersrente. Sie reduziert ihre Arbeitszeit auf den Umfang einer geringfügigen Beschäftigung, bezieht Rente und erhält zusätzlich 450 €. Das Anstellungsverhältnis bleibt also ununterbrochen bestehen.

Ob das sinnvoll oder die Bevorteilung eines BRM ist, sei mal dahingestellt.

P
Pjöööng

03.08.2016 um 16:55 Uhr

Und dennoch würde ich als BRV diese Kollegin nicht mehr zu Sitzungen einladen, sondern das für sie nachgerückte Ersatzmitglied.

N
nicoline

03.08.2016 um 17:36 Uhr

Begründen willst du das nicht?!?!

P
Pjöööng

03.08.2016 um 18:22 Uhr

Nicoline, wenn Du mich so lieb darum bittest (diese Kombination von Frage- und Ausrufezeichen erinnert ja sehr stark an Herzchen...):

Weil nach meinem Dafürhalten (so wie ich den Sachverhalt lese) die Kollegin dann nicht mehr in den Betrieb eingegliedert ist und auch nicht mehr eingegliedert werden wird. (sie arbeitet nicht mehr).

B
Brabacone

04.08.2016 um 01:08 Uhr

Muss man diese Logik jetzt verstehen?

Das gilt dann natürlich auch für alle Freigestellten und solchen, die durch die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen des 37er, an ihre Arbeitszeitgrenzen stoßen.

Auch neu ist mir, dass Betriebsräte nicht mehr in den Betrieb eingegliedert sein sollen.

Viel wahrscheinlicher ist doch wohl, dass diese Logik voll daneben ist, und auch eine Altersdiskriminierung beinhaltet. Den § 78 BetrVG streichen wir für diese Personen dann natürlich auch komplett.

P
Pjöööng

04.08.2016 um 13:49 Uhr

Nein Jakarta, musst Du nicht!

Es reicht wenn das BAG es versteht!

B
Brabacone

05.08.2016 um 11:05 Uhr

Jakarta?

Welches BAG meinst du hier? Dein privates?

Das öffentliche, für das Arbeitsrecht zuständige, kannst du ja wohl nicht meinen.

P
Pjöööng

05.08.2016 um 12:45 Uhr

Sorry, Du wechselst hier so häufig Deinen Namen dass ich nicht immer auf dem Laufenden bin.

Es ist letztendlich die Argumentation mit der das BAG das Wahlrecht für Arbeitnehmer in der Ruhephase der Altersteilzeit verneint. Ich sehe hier durchaus dass man den Rechtsstandpunkt einnehmen darf, dass der vorliegende Fall analog zu behandeln ist.

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