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Anspruch auf "altes" Gehalt nach Rückkehr aus der Elternzeit

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poldiebaby
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe hier im Moment eine Fragestellung, zu der ich auch im Internet nichts Konkretes finde:

Eine Kollegin ist nunmehr nach einem Jahr Elternzeit in Teilzeit wieder angefangen. Vor Ihrer Teilzeit war Sie Firmenkundenberaterin Man hat ihr nun - aufgrund von Engpässen - eine Teilzeitstelle in der Kreditsachbearbeitung angeboten. Dieses möchte Sie auch gerne machen, da es ihr den Wiedereinstieg enorm erleichtert und Sie so auch flexibler wegen der Kinderbetreuung ist (keine Kundentermine). Sie soll nun einen neuen Vertrag unterzeichnen. In diesem ist vereinbart, dass Sie bis Dezember 2010 (5 Monate) ihre alte TG bekommt, danach eine niedrigere.

Gibt es eine gesetzliche Regelung über die Dauer der Weiterzahlung des "alten" Gehalts oder ist das Verhandlungssache des AGs ?

2.19608

Community-Antworten (8)

R
rolfo

10.08.2010 um 12:21 Uhr

Arbeitsvertrag ist Individualsache, also zwischen AG und AN. Wenn die Kollegin mit der neuen Stelle einverstanden ist, warum nicht, der AG kommt ihr ja auch entsprechend ihrer Wünsche entgegen.

A
Alphaweibchen

10.08.2010 um 12:30 Uhr

@rolfo Das sehe ich anders. Ohne genaue Prüfung des BEEG nebst Kommentierung würde ich gegenüber der Arbeitnehmerin und auch hier keine Aussage abgeben.

Wenn das rechtskonform wäre, warum sollte der Arbeitgeber fünf Monate mehr zahlen als er müßte? Weil er so nett ist? Das sind Dinge die einem als BR sagen sollten,,,,, da stimmt etwas nicht:-)

P
poldiebaby

10.08.2010 um 12:34 Uhr

ich glaube nicht, das hier das BEEG nützlich ist, sie ist ja nicht mehr in Elternzeit

K
Kölner

10.08.2010 um 12:36 Uhr

@rolfo Ergänzend zu 'Alphaweibchen': Man könnte den AG (als AN nach Erziehungsurlaub) auch bitten, die neue Stelle und damit auch die schlechtere Vergütung zu befristen - so kann man eines Tages auf seinen alten Platz zurück.

A
Alphaweibchen

10.08.2010 um 12:46 Uhr

@rolfo Man könnte auch noch das TzBfG zB §8 bemühen.

@das kölsche poldibaby Aber nach der Elternzeit:-)

E
Elfchen

10.08.2010 um 14:23 Uhr

Vielleicht gibt es ja auch einen gültigen Tarifvertrag, dieser würde die 5 Monate Weiterbezahlung des alten Entgeltes erklären.

Bei uns tritt laut Tarifvertrag ein 18 monatiger Entgeltschutz in Kraft, erst danachdarf auf das schlechtere Entgelt abgruppiert werden.

N
neskia

10.08.2010 um 14:56 Uhr

Für euch als BR stellt sich die Frage handelt es sich um eine offene Stelle und was ist mit der alten Stelle.

Die Kollegin sollte einfach einen Antrag nach §8 TzBfG stellen. Betriebliche Belange kann der AG schwer geltend machen, da er eine freie Stelle anbieten kann. Damit wird nur die AZ verringert.

A
Alphaweibchen

10.08.2010 um 15:04 Uhr

@neskia Ach ne :-))

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