Ich habe hier im Moment eine Fragestellung, zu der ich auch im Internet nichts Konkretes finde:

Eine Kollegin ist nunmehr nach einem Jahr Elternzeit in Teilzeit wieder angefangen. Vor Ihrer Teilzeit war Sie Firmenkundenberaterin
Man hat ihr nun - aufgrund von Engpässen - eine Teilzeitstelle in der Kreditsachbearbeitung angeboten. Dieses möchte Sie auch gerne machen,
da es ihr den Wiedereinstieg enorm erleichtert und Sie so auch flexibler wegen der Kinderbetreuung ist (keine Kundentermine).
Sie soll nun einen neuen Vertrag unterzeichnen. In diesem ist vereinbart, dass Sie bis Dezember 2010 (5 Monate) ihre alte TG bekommt, danach eine niedrigere.

Gibt es eine gesetzliche Regelung über die Dauer der Weiterzahlung des "alten" Gehalts oder ist das Verhandlungssache des AGs ?