Lohnfortzahlung nach Versetzung - für eine befristete Zeit altes Gehalt oder steht es ihm auf Dauer zu?
Ein Kollege soll eventuell aus Gesundheitlichen Gründen in eine andere Abteilung versetzt werden , nun ist die Frage bekommt er nur für eine befristete Zeit sein altes Gehalt oder steht es ihm auf Dauer zu?
Community-Antworten (1)
07.11.2007 um 02:52 Uhr
Gesetzlich ist für einen solchen Fall keine Lohnsicherung vorgesehen. Wohl aber in diversen Tarifverträgen wie z. B. dem Manteltarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie. Daraus geht für eine Umgruppierung aus personenbedingten Gründen eine Lohnsicherung von 7 Monaten Dauer hervor. Darüber hinaus gibt es dort die Möglichkeit für den Arbeitnehmer, in einem so gelagerten Fall, abhängig von Alter und Betriebszugehörigkeit, eine dauerhafte Lohnsicherung zu beantragen.
Ob und welche Tarifverträge bei Euch gelten hängt davon ab, in welcher Branche euer Arbeitgeber tätig ist, ob der Arbeitgeber tarifgebunden ist (Mitglied in einem Arbeitgeberverband mit Tafibindung), bzw. ob und welche Tarifverträge z. B. per Annerkennung in einem Haus- oder Standorttarifvertrag gelten.
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