Plötzlich in die Schicht, wohin mit dem Kind - Wie weit geht das Mitbestimmungsrecht?
Hallo alle zusammen !!! Volgendes Problem: Wir sind kein reiner Schichtbetrieb. Es gibt bei uns MA die aus der Schicht ausgegliedert sind. Eltern, Mütter mit Kinder unter 12 Jahren. Diese hatten zuerst eine mündliche Vereinbahrung mit dem Chef, dann jedes Jahr eine Verlängerung um ein Jahr unter Angaben von Gründen. Nun sollen diese MA in die Schicht. Wir haben schon einiges versucht aber die Betriebsl. besteht darauf. Wie weit geht das Mitbestimmungsrecht, können Mütter wo der Partner Vollzeit arbeitet in die Schicht gedrückt werden? Was können wir tun ?
Community-Antworten (6)
29.10.2007 um 22:41 Uhr
Hallo Im Arbeitszeitgesetz § 6 Nacht- und Schichtarbeit steht: (4) Der AG hat den Nachtarbeitnehmer auf dessen Verlangen auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz umzusetzen, wenn (b) im Haushalt des AN ein Kind unter 12 Jahren lebt dass nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann. Vielleicht hilft euch das?
29.10.2007 um 22:53 Uhr
Ja, und wenn du BRM bist, solltest du mal den Punkt, dass der AG zur Förderung von Familie verpflichtet ist ansprechen, soll heißen, was hält euer Gremium von einem Betriebskindergarten?
29.10.2007 um 22:57 Uhr
Hallo, Danke, aber das er abgelehnt, weil wir keine Nachtarbeit machen, sondern Früh/5Uhr- Spät/13Uhr. Die Mütter sind alle geschockt! Sie können die Kinder bis 16Uhr zur Betreuung geben und dann? Auch umbesetzungen möchte er nicht machen mit dem Agument keine neuen Arbeitsplätze zu machen. Wenn jemand die Schicht übernehme eventuell bei 150 MA ???
29.10.2007 um 23:10 Uhr
Ich glaube ich muß mcih entschuldigen, habe die Frage eingangs wohl falsch verstenden, carrie im übrigen auch wohl. Das liegt aber immer auch ein wenig an der Fragestellung oder an der nciht so ausfühlichen welchen: Egal. Als BR habt ihr verschiedene Möglichkeiten:
- §87 Abs2 BetrVG
- §87 Abs8 BetrVG
- §80 Abs1 BetrVG
- §80 Abs 2a BetrVG
- § 80 Abs8 BetrVG
und der §99 ist immer für alles gut, naja, fast alles.
Und ich habe jetzt hier nur wirklich das BetrVG herangezogen.
Es gibt noch sovieles mehr...
29.10.2007 um 23:22 Uhr
carmelita, was ist denn arbeitsvertraglich geregelt? Wurden soziale Gesichtspunkte seitens des AG betrachtet? Arbeitgeber müssen bei der einseitigen Bestimmung der Lage der Arbeitszeit auch auf die Erziehungspflichten und die Personensorgepflichten der Mitarbeiter aus §§ 1626, 1627 BGB ausreichend Rücksicht nehmen. Was hält den AG davon ab, etwas umzuorganisieren?
30.10.2007 um 19:56 Uhr
Hallo, es wurde Anfangs nichts geregelt wie lange diese Arbeitszeit gilt. Erst nach 1-2 Jahren haben die MA eine Scheiben bekommen, das sie diese Sonderarbeitszeiten für 1 Jahr haben und seit 3 Jahre wurde dieses Schreiben wiederholt. Wir als BR sind auch empört, aber einige BR-Mitglieder sagen wir können nicht helfen, ich muß sie überzeugen.
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