Ganz wichtige Frage.

Ein MA arbeitet am Freitag im Liniendienst von 5:00 bis 14:30 hat 9,5 Std SZ dann Ruhezeit
Der MA fängt nun Samstag um 0:30 wieder an und fährt bis 8:30 wieder 8 Std SZ ist das erlaubt?

Ich sag NEIN FL. JA

BR Begründung:
Der MA fängt FR um 5:00 an und der Tag endet SA Morgens um 5:00
er arbeitet von
Uhrzeit = 5:00 bis 14:30 Uhrzeit= 0:30 bis 5:00
ABZ= ca 7 Std. ABZ = 4,5 Std Ges. = 11,5 Std
SZ= 9,5 Std. SZ = 4,5 Std Ges. = 14 Std

Der MA fährt an diesem Tag ca. 10 Std. hat zwar 9,5 Std Ruhezeit aber nicht am Ende der Schicht sondern in der Mitte. Da er nochmal um 0:30 anfängt. Das ist ja soweit noch ok.
aber nun den Fahrer nochmal 4 Std arbeiten zu lassen das sehe ich als falsch an.


Begründung der FL.
Der MA arbeitet am Freitag von 5:00 bis 14:30 hat dann seine mindest Ruhezeit und fängt am Samstag um 0:30 wieder an und darf dann bis 8:30 oder länger Fahren.

Wer hat Recht BR oder FL.

Am besten wäre ein Urteil oder Gesetzes Text wo das klar hervorgeht den ich der FL unter die Nase halten kann.

Danke BR Thomas

Antwort @ zyklus
bei uns gilt noch die Fahrpersonalverordnung sowie die 561/2006 und da blick mal dran lang Irrsinn.