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Mal wieder das Busunternehmen Ruhezeit ( Streitpunkt mit FL.) Wer hat recht?

B
Badmasterone
Nov 2016 bearbeitet

Ganz wichtige Frage.

Ein MA arbeitet am Freitag im Liniendienst von 5:00 bis 14:30 hat 9,5 Std SZ dann Ruhezeit Der MA fängt nun Samstag um 0:30 wieder an und fährt bis 8:30 wieder 8 Std SZ ist das erlaubt?

Ich sag NEIN FL. JA

BR Begründung: Der MA fängt FR um 5:00 an und der Tag endet SA Morgens um 5:00 er arbeitet von Uhrzeit = 5:00 bis 14:30 Uhrzeit= 0:30 bis 5:00 ABZ= ca 7 Std. ABZ = 4,5 Std Ges. = 11,5 Std SZ= 9,5 Std. SZ = 4,5 Std Ges. = 14 Std

Der MA fährt an diesem Tag ca. 10 Std. hat zwar 9,5 Std Ruhezeit aber nicht am Ende der Schicht sondern in der Mitte. Da er nochmal um 0:30 anfängt. Das ist ja soweit noch ok. aber nun den Fahrer nochmal 4 Std arbeiten zu lassen das sehe ich als falsch an.

Begründung der FL. Der MA arbeitet am Freitag von 5:00 bis 14:30 hat dann seine mindest Ruhezeit und fängt am Samstag um 0:30 wieder an und darf dann bis 8:30 oder länger Fahren.

Wer hat Recht BR oder FL.

Am besten wäre ein Urteil oder Gesetzes Text wo das klar hervorgeht den ich der FL unter die Nase halten kann.

Danke BR Thomas

Antwort @ zyklus bei uns gilt noch die Fahrpersonalverordnung sowie die 561/2006 und da blick mal dran lang Irrsinn.

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Community-Antworten (6)

Z
zyklus

09.08.2010 um 17:50 Uhr

Hi,

lt. Arbeitszeitgesetz ist eine Ruhepause von 11 Stunden (§5 Abs.1) vorgeschrieben. Da Ihr (so stellt es sich für mich dar) ein Verkehrsbetrieb seid, kommt Abs.2 ins Spiel. Weder der eine noch der andere Absatz wird aber scheinbar eingehalten bei 9,5 Stunden Ruhezeit. Gibt es zur Ruhezeit noch andere Vereinbarungen bei Euch? z.b. Tarifvertrag, BV...

zyklus

K
Kölner

09.08.2010 um 18:23 Uhr

@Badmasterone Helfen kann da nur § 3 ArbZG - in den Kommentierungen wird dann wieder von der AZ des AN innerhalb von 24 Std. geredet. Dann würde diese Dienstzeit im Grundsatz NICHT gehen. Wenn es tröstet: Das blicken nur ganz wenige AG!

M
Mainpower

10.08.2010 um 04:19 Uhr

Hallo, ich kenne mich da ja nicht so gut aus. Aber da geht es um Lenkzeiten, das hat mit dem Arbeitszeitgesetz nichts zu tun. Die Lenkzeiten sind kürzer als die Stunden die ein Arbeiter am Fließband stehen kann.

R
rolfo

10.08.2010 um 12:35 Uhr

Nach der Lenk- und Ruhezeitenverordnung ist dein AG im Recht. Ruhezeiten sind zwar 11 Stunden lt. ArbZG, können aber 3 mal in der Woche auf 9 Stunden verkürzt werden. Nach jeder Ruhezeit beginnt ein neuer Zeitraum, ist nicht an den Tag gebunden.

A
Alphaweibchen

10.08.2010 um 12:56 Uhr

@badmasterone

http://www.aachen.ihk.de/de/verkehr/download/pa_018.pdf

Bitte alles lesen, aber besonders Seite 5 und 6 :-)

B
Badmasterone

10.08.2010 um 16:12 Uhr

Das ist die Lösung des Rätzel`s : Meines erachtens.

Der 24-Stunden-Zeitraum braucht nicht mit dem Kalendertag identisch sein. Beginnt der Fahrer die Fahrt am Sonntag um 22.00 Uhr, so muss er bis spätestens Montag um 22.00 Uhr seine vollständige tägliche Ruhezeit eingelegt haben. Das heißt, bei einer 11-stündigen täglichen Ruhezeit muss diese spätestens am Montag um 11:00 Uhr, bei einer 9-stündigen täglichen Ruhezeit spätestens am Montag um 13:00 Uhr beginnen.

Da der MA Um 5:00 beginnt dürfte er nur bis 20:00 Uhr arbeiten um dann seine verkürzte tägliche Ruhezeit zu haben um dann ab 5:00 wieder einen vollen Tag arbeiten zu dürfen. da er aber von 0:30 bis 5:00 arbeitet, (4,5 Std) könnte nun der AN da ein neuer Tag diesen weitere 9 Std. arbeiten lassen. Dann würde der MA 13,5 std arbeiten und das ist nicht erlaubt.

Seh ich das richtig? Danke an Alphaweibchen

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