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AG verweigert Wiedereingliederung

B
BRFreiburg
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, einer unserer Kollegen will nach einer Miniskus OP, im Rahmen einer Wiedereingliederung 4 Stunden arbeiten kommen. Artzt, Betriebsartzt und Krankenkassen haben zugestimmt. Nur der AG hat abgelehnt. Er hat ihm persöhnlich gegenüber sogar erwähnt, dass man die Zusammenarbeit in der Zukunft neu überdenken muß. Was kann ich als BR tun, da der AG ja ablehnen darf. Gibt es eine Möglichkeit ihn zur Kooperation zu zwingen?( § 84 Abs. 2 SGB IX) Über eine Antwort freut sich

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Community-Antworten (2)

P
pfeilenbogen

06.08.2010 um 20:07 Uhr

Nein, zwingen kann man den AG nicht. Einen Rechtanspruch auf die Umsetzung der stufenweise Wiedereingliederung (§ 74 SGB V, § 28 SGB IX) haben nur Schwerbehinderte § 81 (1) SGB IX.

Im Rahmen eines BEM § 84 (2), wenn die 6 Wochen/ 42 AU erfüllt sind, könnte selbstverständlich einen solche Maßnahme erfolgen. Aber eben auch nur könnte. Lehnt der AG aber eine solche Maßnahme ab, könnte er Probleme bekommen wenn er dem AN aus Gründen der Gesundheit kündigen möchte.

B
Badmasterone

07.08.2010 um 19:30 Uhr

Das ist eine gute Geschichte. Du als BR kannst dem AG ja mal erklären was für Vorteile es hätte wenn der MA wieder eingliedern würde. Das er nähmlich dadurch keine Kosten hätte, weil die Krankenkasse ja die Lohnfortzahlung übernimmt und er nichts zusätzlich bezahlen müsse. Aber es wäre ein netter Zug wenn er vielleicht einen Fahrzuschuß bekommen würde wenn er schon umsonst arbeiten würde. Ansonsten könnte der AN ja auch seinen Urlaub nehmen den er ja trotz längerer Krankheit nicht verliert. Und der AG müsse dann dessen Lohn dann weiterzahlen. das wäre eine Agumentation.

PS: Bin ich gerade selbst am praktizieren nehme gerade Urlaub. nach 10 Monaten krank Gruß BR Thomas

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