Erstellt am 06.08.2010 um 18:07 Uhr von pfeilenbogen
Nein, zwingen kann man den AG nicht. Einen Rechtanspruch auf die Umsetzung der stufenweise Wiedereingliederung (§ 74 SGB V, § 28 SGB IX) haben nur Schwerbehinderte § 81 (1) SGB IX.
Im Rahmen eines BEM § 84 (2), wenn die 6 Wochen/ 42 AU erfüllt sind, könnte selbstverständlich einen solche Maßnahme erfolgen. Aber eben auch nur könnte. Lehnt der AG aber eine solche Maßnahme ab, könnte er Probleme bekommen wenn er dem AN aus Gründen der Gesundheit kündigen möchte.
Erstellt am 07.08.2010 um 17:30 Uhr von Badmasterone
Das ist eine gute Geschichte.
Du als BR kannst dem AG ja mal erklären was für Vorteile es hätte wenn der MA wieder eingliedern würde. Das er nähmlich dadurch keine Kosten hätte, weil die Krankenkasse ja die Lohnfortzahlung übernimmt und er nichts zusätzlich bezahlen müsse.
Aber es wäre ein netter Zug wenn er vielleicht einen Fahrzuschuß bekommen würde wenn er schon umsonst arbeiten würde.
Ansonsten könnte der AN ja auch seinen Urlaub nehmen den er ja trotz längerer Krankheit nicht verliert. Und der AG müsse dann dessen Lohn dann weiterzahlen. das wäre eine Agumentation.
PS: Bin ich gerade selbst am praktizieren nehme gerade Urlaub. nach 10 Monaten krank
Gruß BR Thomas