Erstellt am 06.08.2010 um 11:12 Uhr von lolli
@Britt
es gibt sogar schon Urteile von deutschen Arbeitsgerichten die das bestätigendie das bestättigen hier hast du den link für das europäische Urleil (EuGH, Urteil vom 20.01.2009, Az. C-350/06)
Erstellt am 06.08.2010 um 11:19 Uhr von Britt
Gilt das nur für den gesetzlichen mindest Urlaubsanspruch oder auch für Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag festgelegten Urlaub von z.B. 30 Tagen. Oder ist das immer nur der Mindest anspruch?
Erstellt am 06.08.2010 um 11:26 Uhr von lolli
@Britt
nur für den mindest Urlaub, glaube zu wissen das die deutschen Gerichte den zusatz Urlaub für Schwebehinderte nicht gekippt haben und der nicht verfällt. Aber Google mal.
Erstellt am 06.08.2010 um 11:50 Uhr von geploeg
Was mit dem Urlaub der über den gesetzlichen hinausgeht passiert ist noch von keinem Gericht geklärt worden. Derzeit kann man davon ausgehen, dass mit dem Urtail des EuGH nur der gesetzliche Urlaub (also 20 bzw. 24 Tage) "geschützt" wird.
Erstellt am 06.08.2010 um 13:50 Uhr von paula
aber es ist weniger ein Thema für den BR als für die einzelnen MA. Die müssen sich nämlich um den Urlaub kümmern. Es handelt sich um ein individualrechtlicher Anspruch
Erstellt am 06.08.2010 um 14:02 Uhr von PTNetty
@paula
Aber die BRs sollten darüber Bescheid wissen. Schließlich sind sie oftmals die erste Anlaufstelle des einzelnen MAs
Gruß
PT Netty
Tschuldigung, hör grad das Gras auf Steinen wachsen.
Erstellt am 06.08.2010 um 14:44 Uhr von paula
ich habe nie etwas anderes behauptet ;-)