Verfallen von Urlaubstagen
Stimmt es das es eine neue EU-Richtlinie gibt die besagt das 20 Urlaubstage die wegen Krankheit nicht bis zum 31. März genommen werden konnten nicht verfallen können. Ist diese RL in Deutschland schon rechtens. Kann sich ein BR darauf berufen?
Community-Antworten (7)
06.08.2010 um 13:12 Uhr
@Britt es gibt sogar schon Urteile von deutschen Arbeitsgerichten die das bestätigendie das bestättigen hier hast du den link für das europäische Urleil (EuGH, Urteil vom 20.01.2009, Az. C-350/06)
06.08.2010 um 13:19 Uhr
Gilt das nur für den gesetzlichen mindest Urlaubsanspruch oder auch für Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag festgelegten Urlaub von z.B. 30 Tagen. Oder ist das immer nur der Mindest anspruch?
06.08.2010 um 13:26 Uhr
@Britt nur für den mindest Urlaub, glaube zu wissen das die deutschen Gerichte den zusatz Urlaub für Schwebehinderte nicht gekippt haben und der nicht verfällt. Aber Google mal.
06.08.2010 um 13:50 Uhr
Was mit dem Urlaub der über den gesetzlichen hinausgeht passiert ist noch von keinem Gericht geklärt worden. Derzeit kann man davon ausgehen, dass mit dem Urtail des EuGH nur der gesetzliche Urlaub (also 20 bzw. 24 Tage) "geschützt" wird.
06.08.2010 um 15:50 Uhr
aber es ist weniger ein Thema für den BR als für die einzelnen MA. Die müssen sich nämlich um den Urlaub kümmern. Es handelt sich um ein individualrechtlicher Anspruch
06.08.2010 um 16:02 Uhr
@paula Aber die BRs sollten darüber Bescheid wissen. Schließlich sind sie oftmals die erste Anlaufstelle des einzelnen MAs
Gruß PT Netty
Tschuldigung, hör grad das Gras auf Steinen wachsen.
06.08.2010 um 16:44 Uhr
ich habe nie etwas anderes behauptet ;-)
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