Wir haben eine Gleitzeitregelung, welche in einem Bemessungszeitraum von einem halben Jahr 35 Stunden plus/ bzw. minus zuläst. Früher war es kein Problem sich höhere Zeitguthaben ( wenn sie nicht abgefeiert werden konnten) auszahlen zu lassen. Im Laufe der Zeit ist es aber inzwischen dazu verkommen, daß viele AN die Stunden nicht abfeiern können und die Zeiten am Ende des Bemessungszeitraums einfach bis auf 35 Std. plus ersatzlos verfallen. Leider trauen sich die Meisten nicht sich in der Sache an den BR zu wenden, da die Angst und der Druck leider heute immer größer wird und unter der Hand befürchtet wird Repressalien in irgendeiner Form zu erleiden. Unser BRV ist der Meinung wir können hier nur was tun wenn sich der AN offiziell an uns wendet. Ich finde und hoffe wir können uns auch anders dafür einsetzen, daß nicht hunderte von geleistetetn stunden einfach verfallen. - Fürsorgepflicht- ???
@ Alice,
nach § 80 BetrVG hat der BR u.a. auf die Einhaltung von Betriebsvereinbarungen zu achten. Wenn die BV nicht mehr zeitgemäß ist, kann der BR diese BV kündigen und einen neuen Entwurf dazu der GL zur Beratung vorlegen.