Hallo,
hätte da mal eine Frage:
Unser Betrieb war bis vor einigen Jahren Städtisch. D.H. öffentlicher Dienst. Dann wurde umgewandelt in eine GmbH.
Nun haben MA aus früherer Zeit Anspruch auf 3 Tage zusätzlichen Urlaub wegen Schicht/Nachtschicht und bekommen diesen auch. Alle die danach kamen wird dieser verwehrt. (Lt. Chef steht es ja nicht im Vertrag) Im Vertrag steht lediglich 40,00 für Schichtzulage. Desweiteren gelten für Sonderzahlungen, Veränderungen beim Urlaub Tarifanpassungen des öffentlichen Dienstes. Weihnachtgeld steht auch nicht im Vertrag, wird aber gezahlt.

Gilt hier nicht auch das Gleichbehandlungsgesetz?? Oder Pech gehabt??

Danke schonmal im vorraus.