Schichtzulage/Nachtschicht
Hallo, hätte da mal eine Frage: Unser Betrieb war bis vor einigen Jahren Städtisch. D.H. öffentlicher Dienst. Dann wurde umgewandelt in eine GmbH. Nun haben MA aus früherer Zeit Anspruch auf 3 Tage zusätzlichen Urlaub wegen Schicht/Nachtschicht und bekommen diesen auch. Alle die danach kamen wird dieser verwehrt. (Lt. Chef steht es ja nicht im Vertrag) Im Vertrag steht lediglich 40,00 für Schichtzulage. Desweiteren gelten für Sonderzahlungen, Veränderungen beim Urlaub Tarifanpassungen des öffentlichen Dienstes. Weihnachtgeld steht auch nicht im Vertrag, wird aber gezahlt.
Gilt hier nicht auch das Gleichbehandlungsgesetz?? Oder Pech gehabt??
Danke schonmal im vorraus.
Community-Antworten (6)
06.08.2010 um 15:49 Uhr
@Tomle Die Zusicherung von Urlaubsansprüchen ist Individualrecht. Ausnahme: Es besteht ein TV.
06.08.2010 um 15:56 Uhr
Aber darf man denn einem MA eine Zulage geben (was es ja ist) und anderen nicht??
06.08.2010 um 16:04 Uhr
Hi,
wenn ich es richtig verstehe, bekommen die "alten" MA 3 Tage Sonderurlaub und die "neuen" 40,-€ Zulage?
zyklus
06.08.2010 um 17:26 Uhr
Hallo, also die alten Ma bekommen 40,00 Schichtzulage plus 3 Tage für Nachtschicht die neuen nur 40,00 Schichtzulage
08.08.2010 um 21:04 Uhr
Hat jemand noch eine nachvollziehbare Antwort? Gilt nun Gleichbehandlung?? Es gibt keinerlei BV über diese 3 Tage für Nachtzuschlag. Stammt noch vom TVÖD.
Eigenartigerweise gilt unser Betrieb als öffentlicher Dienst. Jedenfalls wird entsprechendes im Personalbüro (z.B. für Versicherungen) bescheinigt. (Eigentümer 100% Stadt, aber GmbH)
08.08.2010 um 22:02 Uhr
@tomle
...Stammt noch vom TVÖD...
Und jetzt? gilt der TVöD nicht mehr?
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