Entfallen die Steuerfreibeträge wenn Mehrabeitszuschläge in Freizeit abgegolten werden
Stimmt es das wenn für einzelne Mitarbeiter Mehrarbeitszuschläge in Freizeit abgegolten werden das dann für alle Arbeitnehmer der Steuerfreibetrag wegfällt?
Community-Antworten (8)
06.08.2010 um 15:28 Uhr
Was hat das eine mit dem anderen zu tun???
06.08.2010 um 22:10 Uhr
Freibeträge für Mehrarbeitszuschläge?
08.08.2010 um 10:41 Uhr
Ihr wisst also auch keine Antwort werde mal im Finanzamt nachfragen. Ich hatte das von einer BR-Kollegin gehört die das in ihrem Betrieb auch so machen wollten und dann abstand davon genommen haben weil eben das Finanzamt die Steuerfreibeträge für alle gestrichen hätte. Ein Gespräch mit einer Steuergehilfin die das nicht für ausgeschlossen hält aber es auch nicht wusste hat mich dazu veranlasst diese Frage hier zu stellen. Leider wisst ihr auch nichts dazu, so bleibt mir wohl nur der Gang zur Behörde. Aber trotzdem danke für eure Wortmeldungen.
08.08.2010 um 11:21 Uhr
Britt, nur Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, die neben dem Grundlohn gezahlt werden, sind unter den Voraussetzungen des § 3b EStG steuerfrei. Steuerpflichtig sind hingegen Entlohnungen für über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgehende Arbeit, wie z. B. für Überstunden. Zuschlähe für Mehrarbeit sind weder Lohnsteuer- noch Sozialabgabenfrei.
08.08.2010 um 11:55 Uhr
Ja sorry da hab ich mich tatsächlich falsch ausgedrückt. Ich meinte auch die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.
08.08.2010 um 12:04 Uhr
...gibt es eine Regelung nach TV? Vielleicht hilft es weiter: Niedersächsisches FG, Urteil vom 10. 6. 2004 - 11 K 408/02 (Rev. eingelegtBFH - IX R 56/04)
08.08.2010 um 12:44 Uhr
Der TV ermöglicht es.
08.08.2010 um 14:17 Uhr
@Britt Nein.
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