Erstellt am 04.08.2010 um 12:15 Uhr von pehoe
ja, das ist korrekt, falls in einem evtl. gültgen Tarifvertrag bzw. in einer Betriebsvereinbarungung nichts anderes geregelt ist.
Erstellt am 04.08.2010 um 12:18 Uhr von BRVLH
kleiner Zusatz noch,
solche Sonderregelungen werden häufig auch im Arbeitsvertrag vereinbart, da sollte man mal nachschauen.
Erstellt am 04.08.2010 um 16:35 Uhr von ridgeback
printy,
eine bezahlte Freistellung könnte noch nach § 616 BGB gegeben sein, falls dieser nicht ausgeschlossen wurde.
Erstellt am 04.08.2010 um 17:19 Uhr von magdalena
ja, sonderurlaub gibt es nur bei nahen verwandten.
@ridgeback, lies §616 BGB doch genauer
Erstellt am 04.08.2010 um 18:18 Uhr von ridgeback
magdalena,
in welchem Kommentar? Bitte mt Rz.
Meine Quelle ist; Dr. Peter H. M. Rambach, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dr. Fettweis und Sozien, Freiburg.
Erstellt am 05.08.2010 um 08:21 Uhr von magdalena
@ridgeback
alles wird gut....