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Freistellung für Beerdigung

P
printy
Jan 2018 bearbeitet

Bei einem Mitarbeiter ist die Schwiegermutter verstorben und er hat im Lohnbüro angefragt, ob ihm Sonderurlaub zusteht. Die Auskunft war, dass ihm dieser nur bei direkt Verwandten wie Eltern oder Kindern zusteht. Ist dies korrekt?

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Community-Antworten (6)

P
pehoe

04.08.2010 um 14:15 Uhr

ja, das ist korrekt, falls in einem evtl. gültgen Tarifvertrag bzw. in einer Betriebsvereinbarungung nichts anderes geregelt ist.

B
BRVLH

04.08.2010 um 14:18 Uhr

kleiner Zusatz noch, solche Sonderregelungen werden häufig auch im Arbeitsvertrag vereinbart, da sollte man mal nachschauen.

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ridgeback

04.08.2010 um 18:35 Uhr

printy, eine bezahlte Freistellung könnte noch nach § 616 BGB gegeben sein, falls dieser nicht ausgeschlossen wurde.

M
magdalena

04.08.2010 um 19:19 Uhr

ja, sonderurlaub gibt es nur bei nahen verwandten.

@ridgeback, lies §616 BGB doch genauer

R
ridgeback

04.08.2010 um 20:18 Uhr

magdalena, in welchem Kommentar? Bitte mt Rz. Meine Quelle ist; Dr. Peter H. M. Rambach, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dr. Fettweis und Sozien, Freiburg.

M
magdalena

05.08.2010 um 10:21 Uhr

@ridgeback

alles wird gut....

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