Freistellung für Beerdigung
Bei einem Mitarbeiter ist die Schwiegermutter verstorben und er hat im Lohnbüro angefragt, ob ihm Sonderurlaub zusteht. Die Auskunft war, dass ihm dieser nur bei direkt Verwandten wie Eltern oder Kindern zusteht. Ist dies korrekt?
Community-Antworten (6)
04.08.2010 um 14:15 Uhr
ja, das ist korrekt, falls in einem evtl. gültgen Tarifvertrag bzw. in einer Betriebsvereinbarungung nichts anderes geregelt ist.
04.08.2010 um 14:18 Uhr
kleiner Zusatz noch, solche Sonderregelungen werden häufig auch im Arbeitsvertrag vereinbart, da sollte man mal nachschauen.
04.08.2010 um 18:35 Uhr
printy, eine bezahlte Freistellung könnte noch nach § 616 BGB gegeben sein, falls dieser nicht ausgeschlossen wurde.
04.08.2010 um 19:19 Uhr
ja, sonderurlaub gibt es nur bei nahen verwandten.
@ridgeback, lies §616 BGB doch genauer
04.08.2010 um 20:18 Uhr
magdalena, in welchem Kommentar? Bitte mt Rz. Meine Quelle ist; Dr. Peter H. M. Rambach, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dr. Fettweis und Sozien, Freiburg.
05.08.2010 um 10:21 Uhr
@ridgeback
alles wird gut....
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