Schutzbrille im Betrieb tragen
Folgende Frage heute kam unser Sicherheitsingenieur zu mir (bin BRV) und fragte mich ,das er nächste Woche die Mitarbeiter an den Giessmaschinen unterschreiben lassen wollte,das wenn sie an den Giessmaschinen stehen ,das sie dann Schutzbrillen tragen müssen ,wenn nicht gebe es beim ersten mal eine mündliche Verwarnung , beim zweiten und dritten mal eine schriftliche und dann die Kündigung. Er wollte dafür unser OK haben . Mein gesunder Menschenverstand sagt, wenn wir darüber im Gremium ein beschluss fassen,das aus Sicherheitsgründen (BG) eine Brille getragen werden muss. Die Frage ist dürfen wir ein OK geben oder müssen wir eine Betriebsvereinbarung machen nach Paragraph 87 Abs.1 NR.7? Ich selber habe auch Probleme den Mitarbeitern denn Rat zu geben etwas zu Unterschreiben wo die Reihenfolge der Abmahnungen bis zur Kündigung steht. Um Rat wäre Ich dankbar
Community-Antworten (7)
03.08.2010 um 02:43 Uhr
hansh, eins vorweg, euer Verhandlungspartner ist der AG und niemand anders. Hierwürde ich erst mal prüfen ob der Sicherheitingenieur nicht seine Kometenzen überschreiten; zum einem wenn er mit so etwas an euch heran treten will und zum anderem wenn das Wort Kündigungen in den Mund nimmt. Selbst wenn der AG mit dem Ansinnen an euch heran tritt, lasst euch nicht vor diesen Karren spannen. Es Gibt Gesetze und Richtlinien die Regeln welche Schutzkleidung wann und wo zu tragen ist und wer dafür verantwortlich ist das auch alles eingehalten wird. Ich würde hier auch den MA den Rat geben da nichts zu unterschreiben. Ladet euch die BG und den Sicherheitsingenieur und den AG zu einer Sitzung ein und erörtert das Thema. Zum anderem lest euch mal die § 96- 98 BetrVG zu dem Thema durch.
03.08.2010 um 18:54 Uhr
@rainerw,was haben Bildungsmaßnahmen mit der Frage zu tun, höflich gefragt?
@hansh,laut §87(1) Satz 1;7 BetrVG seid ihr mit im Boot. Die FASI bzw. Sicherheitsingenieur hat eine beratende Funktion gegenüber dem AG. Er empfiehlt Maßnahmen und der AG ist laut ArbSchG dazu verpflichtet sie umzusetzen. Das BR Gremium ist zur Überwachung der Einhaltug von Gesetzen verpflichtet. Außerdem müsste für die Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen, aus der ganz klar die erforderlichen Schutzmaßnahmen hervorgehen. Dienstanweisungen, die den §87 berühren sind somit eh Mitbestimmungspflichtig. Nichteinhaltung von Schutzmaßnahmen können zu einer außerordentlichen Kündigung führen.
04.08.2010 um 04:16 Uhr
carakterFM Diese Frage war jetzt aber wirklich nicht Dein Ernst. Geht ihr tatsächlich so mit eurem Arbeitsschgutz und dessen Mitbestimmung um? Wie sieht das denn bei euch mit den jährichen Sicherheitsunterweisungen aus.? Auch wenn die Schulungen gesetzl. Vorgeschrieben sind, sollte mann nicht die Mitbetimmung über Zeit und Ort vergessen. In den meisten Betrieben ist es doch so das diese Schulungen mal ebend über einen Zeitraum von 30 min nach dem eigentlichen Feierabend gemacht werden, für die Frühschichtler. Für die Spätschichtler dann dann ebend davor. Und für die Nachtschichtler.......na die können mal kürzer schlafen. Also kann man dies ruhigem Gewissen nicht nur unter der Arbeitszeit sondern auch unter Schulungen und damit Bildung packen. Dann kommt ja im Laufe des Jahres noch ne Schulung HACCP..... eine wegen Datenschutz.....und was weiß ich nicht noch. Also ein schönes Gesamtpaket.r
04.08.2010 um 13:18 Uhr
hallo zusammen,
muß sagen ich bin echt überrascht über den Aufruhr. Wenn man weiß, wie gefährlich die Arbeit an einer Gießereimaschine, evtl. sogar noch an einer Druckgußmaschine ist, dann ist es doch logisch, eine Schutzbrille zu tragen, man hat ja schließlich nur zwei Augen. Habe selbst oft genug Leute, die keine Schutzbrille getragen haben, in die Augenklinik gefahren. Also bitte, unabhängig von Schulungen, Mitbestimmungsrecht und BetrVG im eigenen Interesse Schutzbrillen tragen.
viele Grüße
Träne
04.08.2010 um 18:30 Uhr
@träne, ganz meine Meinung
05.08.2010 um 18:35 Uhr
Fazit:Wir haben alle Recht,lach.Im besonderen: träne!! Präventive Unterweisungen sind ebenso gesetzlich vorgeschrieben, wie Tätigkeits- und Personenbezogene Gefährdungsbeurteilungen.
05.08.2010 um 18:47 Uhr
@all Je nach Lage der Dinge - vor allem dann wenn der SIFA weisungsbefugt ist - kann er genau so vorgehen, d.h. wenigstens bis zur Abmahnung (einschl.)!
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