Erstellt am 03.08.2010 um 00:43 Uhr von rainerw
hansh,
eins vorweg, euer Verhandlungspartner ist der AG und niemand anders. Hierwürde ich erst mal prüfen ob der Sicherheitingenieur nicht seine Kometenzen überschreiten; zum einem wenn er mit so etwas an euch heran treten will und zum anderem wenn das Wort Kündigungen in den Mund nimmt.
Selbst wenn der AG mit dem Ansinnen an euch heran tritt, lasst euch nicht vor diesen Karren spannen. Es Gibt Gesetze und Richtlinien die Regeln welche Schutzkleidung wann und wo zu tragen ist und wer dafür verantwortlich ist das auch alles eingehalten wird. Ich würde hier auch den MA den Rat geben da nichts zu unterschreiben. Ladet euch die BG und den Sicherheitsingenieur und den AG zu einer Sitzung ein und erörtert das Thema.
Zum anderem lest euch mal die § 96- 98 BetrVG zu dem Thema durch.
Erstellt am 03.08.2010 um 16:54 Uhr von caretakerFM
@rainerw,was haben Bildungsmaßnahmen mit der Frage zu tun, höflich gefragt?
@hansh,laut §87(1) Satz 1;7 BetrVG seid ihr mit im Boot. Die FASI bzw. Sicherheitsingenieur hat eine beratende Funktion gegenüber dem AG. Er empfiehlt Maßnahmen und der AG ist laut ArbSchG dazu verpflichtet sie umzusetzen.
Das BR Gremium ist zur Überwachung der Einhaltug von Gesetzen verpflichtet.
Außerdem müsste für die Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen, aus der ganz klar die erforderlichen Schutzmaßnahmen hervorgehen.
Dienstanweisungen, die den §87 berühren sind somit eh Mitbestimmungspflichtig.
Nichteinhaltung von Schutzmaßnahmen können zu einer außerordentlichen Kündigung führen.
Erstellt am 04.08.2010 um 02:16 Uhr von rainerw
carakterFM
Diese Frage war jetzt aber wirklich nicht Dein Ernst. Geht ihr tatsächlich so mit eurem Arbeitsschgutz und dessen Mitbestimmung um? Wie sieht das denn bei euch mit den jährichen Sicherheitsunterweisungen aus.? Auch wenn die Schulungen gesetzl. Vorgeschrieben sind, sollte mann nicht die Mitbetimmung über Zeit und Ort vergessen.
In den meisten Betrieben ist es doch so das diese Schulungen mal ebend über einen Zeitraum von 30 min nach dem eigentlichen Feierabend gemacht werden, für die Frühschichtler. Für die Spätschichtler dann dann ebend davor. Und für die Nachtschichtler.......na die können mal kürzer schlafen. Also kann man dies ruhigem Gewissen nicht nur unter der Arbeitszeit sondern auch unter Schulungen und damit Bildung packen.
Dann kommt ja im Laufe des Jahres noch ne Schulung HACCP..... eine wegen Datenschutz.....und was weiß ich nicht noch. Also ein schönes Gesamtpaket.r
Erstellt am 04.08.2010 um 11:18 Uhr von träne
hallo zusammen,
muß sagen ich bin echt überrascht über den Aufruhr. Wenn man weiß, wie gefährlich die Arbeit an einer Gießereimaschine, evtl. sogar noch an einer Druckgußmaschine ist, dann ist es doch logisch, eine Schutzbrille zu tragen, man hat ja schließlich nur zwei Augen. Habe selbst oft genug Leute, die keine Schutzbrille getragen haben, in die Augenklinik gefahren. Also bitte, unabhängig von Schulungen, Mitbestimmungsrecht und BetrVG im eigenen Interesse Schutzbrillen tragen.
viele Grüße
Träne
Erstellt am 04.08.2010 um 16:30 Uhr von mainpower
@träne,
ganz meine Meinung
Erstellt am 05.08.2010 um 16:35 Uhr von caretakerFM
Fazit:Wir haben alle Recht,lach.Im besonderen: träne!!
Präventive Unterweisungen sind ebenso gesetzlich vorgeschrieben, wie Tätigkeits- und Personenbezogene Gefährdungsbeurteilungen.
Erstellt am 05.08.2010 um 16:47 Uhr von Kölner
@all
Je nach Lage der Dinge - vor allem dann wenn der SIFA weisungsbefugt ist - kann er genau so vorgehen, d.h. wenigstens bis zur Abmahnung (einschl.)!