Folgende Frage heute kam unser Sicherheitsingenieur zu mir (bin BRV) und fragte mich ,das er nächste Woche die Mitarbeiter an den Giessmaschinen unterschreiben lassen wollte,das wenn sie an den Giessmaschinen stehen ,das sie dann Schutzbrillen tragen müssen ,wenn nicht gebe es beim ersten mal eine mündliche Verwarnung , beim zweiten und dritten mal eine schriftliche und dann die Kündigung. Er wollte dafür unser OK haben . Mein gesunder Menschenverstand sagt, wenn wir darüber im Gremium ein beschluss fassen,das aus Sicherheitsgründen (BG) eine Brille getragen werden muss.
Die Frage ist dürfen wir ein OK geben oder müssen wir eine Betriebsvereinbarung machen nach Paragraph 87 Abs.1 NR.7?
Ich selber habe auch Probleme den Mitarbeitern denn Rat zu geben etwas zu Unterschreiben wo die Reihenfolge der Abmahnungen bis zur Kündigung steht.
Um Rat wäre Ich dankbar