Sicherheitsschuhe - wann Pflicht?
Hallo Zusammen, bin seit gut 3 Wochen im BR und noch lange nicht fit! Nun meine Frage: Seit dem es einen BR gibt, will unser AG, dass diverse Mitarbeiter Sicherheitsschuhe tragen tragen - wogegen ja im Grunde auch nichts spricht - nun ist es aber so, dass der AG darauf besteht (sogar unter Androhung von Abmahnungen), dass die MA´s in der Bodenbelagsabteilung diese Schuhe tragen - die MA´s tun dies auch, möchten nun aber wissen, warum sie Sicherheitsschuhe tragen müssen und die MA´s in anderen Abteilungen nicht, obwohl sie täglich mit Hubwägen hantieren. Als ich meine AG gefragt hab wo der Unterschied liegt, meinte er nur, wenn die aus der Bodenbelagabteilung die nicht kapieren, sind sie fehl am Platz. Meinen Kollegen aus der Abteilung geht es um Gleichberechtigung. Sie fragten, wie es sein kann, dass eine MA aus der Haustextilienabteilung in FLip FLops oder andern leichten Schuhwerk mit dem Hubwagen und großen Kartons hantieren kann ohne Ärger zu bekommen und sie, wenn sie einen Tag mal ohne die Sicherheitsschuhe kommen gleich mit Abmahnungen rechnen müssen! Sie sind der Auffassung, dass entweder alle oder keiner die Sicherheitsschuhe tragen "muss"! Ich habe im Arbeitsschutzgesetz gesucht, aber nichts gefunden- kann mir hier vielleicht jemand helfen???
Vielen Dank Shadow
Community-Antworten (7)
01.10.2006 um 15:09 Uhr
@Shadow, an eurer Stelle würde ich mich mal mit der Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen, die schauen sich so was recht gerne selber an......
01.10.2006 um 15:11 Uhr
Hallo Shadow, Dein AG hat Deine Frage ja wohl nicht beantwortet, wozu er aber verpflichtet ist. Mein Tipp zu allererst, derartige Fragen schriftlich an den AG geben und um schriftliche Antwort ggf. mit Frist bitten. Weitere Ansprechpartner im Betrieb sind die Sicherheitsbeauftragten, die Gefahrenanalysen erstellen müssen. Der Betriebsarzt könnte da auch noch ein Wörtchen mit reden. Nicht zuletzt kann man sicher auch mal bei Eurer zuständigen Berufsgenossenschaft anfragen. Im Übrigen könnte man hier, so wie Du es schilderst auch Schikane unterstellen, das erfüllt möglicherweise einen Straftatbestand (Mobbing), was aber sicher schwer beweisbar ist. Auf jeden Fall fällt das Thema unter die Mitbestimmung § 80,1,Satz 1; vor allem aber: § 87,1,Satz 1,6,7, BetrVG! ALSO GEBT EUCH NICHT MIT DIESER ANTWORT ZU FRIEDEN!
01.10.2006 um 16:27 Uhr
Alles was der BR zu diesem Thema wissen sollte findet Ihr in:
BGR 191 Benutzung von Fuß- und Beinschutz (bisherige ZH 1/702) Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Fachausschuss "Persönliche Schutzausrüstungen" der BGZ Juli 2000 Aktualisierte Fassung Oktober 2001
Könnt Ihr nachlesen unter: www.arbeitssicherheit.de/servlet/PB/show/1200922/bgr191.pdf
Der BR sollte vom AG zum Schutze der Mitarbeitern eine Betriebsvereinbarung “Sicherheitsschuhe” fordern. Hier könnten u. a. auch die Abteilungen genannt werden, die die Schuhe tragen müssen. Ich persönlich sehe es schon als erforderlich an, dass in Bereichen in denen mit Gabelstaplern, Hubwagen, Kartons oder anderen schweren Sachen gearbeitet wird, Sicherheitsschuhe getragen werden.
01.10.2006 um 16:33 Uhr
Si- Schuhe tragen schütz Dich und Deine Kol. vor Verletzungen. Alleine schon desswegen also tragen. Desweiteren verfällt der Versicherungsschutz und die BGS kann sich der Zahlung verweigern. Dein AG macht sich strafbar weil er seine aufsichtspflicht verletzt hat, und die hatt er allen gegenüber. Ansonsten schliese ich mich der Meinung meiner vorgänger an.
01.10.2006 um 17:12 Uhr
Das ist alles richtig, mir gehts aber um die Informations- und MBR des BR. Die hat der AG ja ignoriert. Ob in der beschriebenen Abteilung Sicherheitsschuhe zu tragen sind mag ich nicht beurteilen, aber da kann der BR sich ja Unterstützung wie beschrieben einholen. Nich in allen Bereichen eines Betriebes sind die ja unumgänglich.
01.10.2006 um 22:51 Uhr
Akira, wo steckst Du?
Ist doch Dein Fachgebiet! :-)
02.10.2006 um 12:44 Uhr
Hallo Fayence hallo Shadow Am Bügelbrett. Wenn ich mir dann meinen Arbeitsplatz betrachte, müsste ich hier Schutzschuhe mit Kappe tragen! Alleine aus dem Grund, habe Bügelstation diese steht seitlich auf einem Hocker hat ein Gewicht von ca. 7kg, wenn diese mir auf meine Füsse donnert dann Prost Mahlzeit, dieses ergäbe eine feine Mittelfussverletzung, käme um eine Fuss-OP nicht herrum. So nun zu euren Schuhen. Was machen die MAs Bodenbelag betrachtet diesen Arbeitsplatz einmal genau. Schutzschuhe sind hier angebracht. Die Haushaltwarenabteilung hier sollte eurer AG auf festes Schuhwerk bestehen, diese arbeiten mit Mitgängerflurförderzeugen, Hubwagen, den sogananten Ameisen oder gar mit einem Regalstabler. Da diese nun nicht 8 Std. damit handtieren/arbeiten festes Schuhwerk. Das problem FlipFlops kenne auch aus unserem Unternehmen,sage ich etwas, lautet die Antwort, trägst Du doch auch, ( ich trage Tibetanische Tempeltreter genannt Birkenstock) na ja mir könnte nur ein Bleistift/ Kugelschreiber auf die Füsse fallen, den Kollegen aber Kisten,Kartonagen Konserven ,Flaschen um nur einiges aufzuzählen. Jedes Unternehmen hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und eine Sicherheitsfachkraft zu benennen, dies ist Mitbestimmungspflichtg. Diese gibt es bei Euch auch. Fakt ist, gibt es Betriebsanweisungen sind diese auch zu befolgen, es ist Pflicht. Wenn nicht, kann er abmahnen, eine Erklärung warum weshalb würde hier schon helfen. Es müssten bei Euch auch Unterweisungen stattfinden! Ist Vorschrift, die BG fragt bei ihren Begehunen danach. Habt ihr Betriebsanweisungen? Vermute euer AG hat die Jährliche Gefährungsbeurteilung gemacht, es eine der Hauptpflichten des AG. Per Gesetz ist er verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufserkrankungen zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer die nötigen Maßnahmen zu treffen. Vorgaben zur Durchführung und zur Dokumentation findet man unter anderem im ArbSchG, §§ 5, 6 im ASiG §§ 3, 6 in der BGV A 2 Betriebsärzte und Fachkraft für Arbeitssicherheit. weitere Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung beinhalten unter anderem GefStoffV § 7, Biostoffverordnung §§ 5-8, Betriebssicherheitverordnung § 3 Bildschirmarbeitsverordnung sowie Anlagen zu jeweiligen Unfallverhütungsvorschriften. Siehe dir einmal den § 5 und 6 an im ArbSchG an. Meine Frage tragt ihr Diese Puschen zum Ersten mal? Früher nicht? Seit ihr Teil eines Unternehmens? Dann haben hier die Führungskräfte und die Haumptamtlichen für Arbeitssicherheit das Ganze in die Wege geleitet. Wenn dies nicht der Fall ist, wäre der besser Weg den BR und einen kompeten MA aus jeweiligen Abteilung mit ins Boot zu nehmen, bezüglich Auswahl der Schuhe. Gibt es Fusskranke, haben diese ein Recht auf für Sie tragbarers Schuhwerk. Muss mein Gebügeltes in die Schränke räumen mein Schuhwerk kennt ihr ja ( Tibetanische Tempeltreter) gruss Akira
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