Hallo Fayence
hallo Shadow
Am Bügelbrett.
Wenn ich mir dann meinen Arbeitsplatz betrachte, müsste ich hier Schutzschuhe mit Kappe tragen!
Alleine aus dem Grund, habe Bügelstation diese steht seitlich auf einem Hocker hat ein Gewicht von ca. 7kg, wenn diese mir auf meine Füsse donnert dann Prost Mahlzeit, dieses ergäbe eine feine Mittelfussverletzung, käme um eine Fuss-OP nicht herrum.
So nun zu euren Schuhen.
Was machen die MAs Bodenbelag betrachtet diesen Arbeitsplatz einmal genau. Schutzschuhe sind hier angebracht.
Die Haushaltwarenabteilung hier sollte eurer AG auf festes Schuhwerk bestehen, diese arbeiten mit Mitgängerflurförderzeugen, Hubwagen, den sogananten Ameisen oder gar mit einem Regalstabler.
Da diese nun nicht 8 Std. damit handtieren/arbeiten festes Schuhwerk.
Das problem FlipFlops kenne auch aus unserem Unternehmen,sage ich etwas, lautet die Antwort, trägst Du doch auch, ( ich trage Tibetanische Tempeltreter genannt Birkenstock) na ja mir könnte nur ein Bleistift/ Kugelschreiber auf die Füsse fallen, den Kollegen aber Kisten,Kartonagen Konserven ,Flaschen um nur einiges aufzuzählen.
Jedes Unternehmen hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und eine Sicherheitsfachkraft zu benennen,
dies ist Mitbestimmungspflichtg.
Diese gibt es bei Euch auch.
Fakt ist, gibt es Betriebsanweisungen sind diese auch zu befolgen, es ist Pflicht.
Wenn nicht, kann er abmahnen, eine Erklärung warum weshalb würde hier schon helfen.
Es müssten bei Euch auch Unterweisungen stattfinden! Ist Vorschrift, die BG fragt bei ihren Begehunen danach.
Habt ihr Betriebsanweisungen?
Vermute euer AG hat die Jährliche Gefährungsbeurteilung gemacht, es eine der Hauptpflichten des AG.
Per Gesetz ist er verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufserkrankungen zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer die nötigen Maßnahmen zu treffen.
Vorgaben zur Durchführung und zur Dokumentation findet man unter anderem im ArbSchG, §§ 5, 6
im ASiG §§ 3, 6 in der BGV A 2 Betriebsärzte und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
weitere Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung beinhalten unter anderem GefStoffV § 7,
Biostoffverordnung §§ 5-8,
Betriebssicherheitverordnung § 3
Bildschirmarbeitsverordnung sowie Anlagen zu jeweiligen Unfallverhütungsvorschriften.
Siehe dir einmal den § 5 und 6 an im ArbSchG an.
Meine Frage tragt ihr Diese Puschen zum Ersten mal?
Früher nicht?
Seit ihr Teil eines Unternehmens? Dann haben hier die Führungskräfte und die Haumptamtlichen für Arbeitssicherheit das Ganze in die Wege geleitet.
Wenn dies nicht der Fall ist, wäre der besser Weg den BR und einen kompeten MA aus jeweiligen Abteilung mit ins Boot zu nehmen, bezüglich Auswahl der Schuhe.
Gibt es Fusskranke, haben diese ein Recht auf für Sie tragbarers Schuhwerk.
Muss mein Gebügeltes in die Schränke räumen mein Schuhwerk kennt ihr ja ( Tibetanische Tempeltreter)
gruss Akira