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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schutzbrille in Sehstärke

S
schusteren
Nov 2016 bearbeitet

Folgende Frage, heute ist ein Mitarbeiter an mich rangetreten der eine Schutzbrille in der Giesserei tragen muss. Das Problem ist da er Gleitsichtbrille trägt kann er sehr schlecht mit einer Schutzbrille über der Brille sehen und er bräuchte eine angefertigte Schutzbrille mit Sehstärke. Muss der Arbeitgeber diese bezahlen ?

13.98408

Community-Antworten (8)

S
Schröder

17.03.2010 um 08:29 Uhr

Nein, muss er nicht. AG muss nur das bezahlen, was er an Schutzausrüstung verlangt. Also eine Schutzbrille. Er verlangt ja nicht, dass der MA eine Brille mit Sehstärke trägt. Das ist persönliches Problem. Sonst könnte ja jeder, der an nem Bildschirm hockt kommen und auch ne Brille verlangen. Wir haben das mit nem Teilausgleich vereinbart. So ne Schutzbrille mit Sehstärke (Gleitsicht) kostet ca. 200.-€. Unser AG übernimmt 25% auf freiwilliger Basis.

I
Immie

17.03.2010 um 09:25 Uhr

@schusteren Ihr solltet mal mit der SiFa, dem ASA, oder dem arbeitsmedizinischen Dienst sprechen.

@Schröder Wenn eine Schutzbrille vorgeschrieben ist und der AN mit derselben im Blindflug durch die Giesserei schwebt....

D
Dielöwin

17.03.2010 um 09:26 Uhr

Guten Morgen na da wiedersprech ich doch mal: Schutzbrillen mit Stärke ist richtig muß er nicht bezahlen aber man kann darüber versuchen eine BV abzuschließen und die BG mit einschalten. (Haben wir gemacht und unsere MA bekommen ihre Brillen)Was die Brille am Bildschirmarbeitsplatz betrifft da ist der AG in der Pflicht. (Arbeitsschutzgesetz) und Bildschirmarbeitsplatzverordnung §6 . Der MA geht natürlich vorher zum Augenarzt und macht einen Sehtest. Dann die Verordnung der Brille beim AG abgeben Brille aussuchen (muß ja nicht von Fielmann sein :))AG muß bezahlen.

H
Hannelore

17.03.2010 um 09:52 Uhr

Also der AG >>> MUSS<<<< die notwendigen Arbeitsmittel stellen und zahlen ebenso die notwenigen Schutzausrüstung. Hier wäre also zu klären, wass ist notwenig??

Das kann auch eine Schutzbrille sein, welche das tragen einer Brille/Mehrsichtbrille/Gleitsichtbrille ermöglicht. Dieses aber nur, wenn eine solche für die Wahrnehmung der Tätigkeiten notwenig ist. Ob hier dann das Tragen einer Gleitsichtbrille unter der Schutzbrille notwenig ist oder auch das Tragen eienr 1-fach/-sicht oder 2-fach/-sicht Brille nicht auch ausreicht zur Wahrnehmung der Tätigkeit wäre also entscheiden.

@Schröder

Hallo, Doch jeder AN der zum Arbeiten am Bildschirm eine Sehhilfe benötigt kann zum AG gehen und dieser muss diese zahlen. Stichwort "Bildschirmarbeitsplatzbrille".

Doch ALLE Arbeitsmittel die der AG zahl, müssen nur die notwenige Hilfe bieten, also ganz einfache Kassenbrille (ggf. auch Horngestell) und vor allem, der AG kann dann verlangen, dass diese am Arbeitsplatz verbleiben. Dürfen also nicht mitgenommen werden, privat genutzt werden.

S
schusteren

17.03.2010 um 10:18 Uhr

@Hannelore Wo steht das?

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Immie

17.03.2010 um 10:22 Uhr

Der Arbeitgeber ist gemäß § 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, durch die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet werden. Wenn eine Gefährdung der Augen nicht anders vermieden werden kann, hat der Arbeitgeber entsprechenden Augenschutz zur Verfügung zu stellen, bei fehlsichtigen Arbeitnehmern z.B. Korrektionsschutzbrillen. Welche Schutzbrillen im einzelnen in Frage kommen, muss im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) bestimmt werden. Für die Auswahl der Augenschutzgeräte ist es zweckmäßig, diese zunächst vor Ort zu erproben.

Gemäß der Berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz" sind Korb- oder Überbrillen in der Regel nur für kurzfristige Arbeiten über wenige Minuten geeignet. Kombinationen von handelsüblichen Korrekturbrillen mit Korb- oder Überbrillen neigen außerdem zum Beschlagen und verursachen häufig Doppelbilder oder Spiegelungen. Daher werden solche Kombinationen, unabhängig von der zusätzlichen Gefährdung, von den Arbeitnehmern oftmals abgelehnt. Korrektionsschutzbrillen werden erfahrungsgemäß von den betroffenen Personen problemlos getragen und darüber hinaus besser gepflegt als herkömmliche Schutzbrillen. So gleicht sich der höhere Anschaffungspreis in der Regel durch die erheblich längere Benutzungsdauer aus.

Die BG-Vorschriften finden Sie im Internet unter: http://www.arbeitssicherheit.de/arbeitssicherheit/cms/website.php .

Wichtige Gesetze und Rechtsverordnungen, wie z.B. das Arbeitsschutzgesetz, finden Sie im Interenet unter: gaa.baden-wuerttemberg.de/Vorschriften/Vorschriften.html">http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/Vorschriften/Vorschriften.htm

H
Hannelore

17.03.2010 um 10:48 Uhr

upps, da ist ein Teil der Anwort verschwunden.

Also, der AG MUSS die notwenige Schutzausrüstung stellen/ zahlen. Das kann auch eine Sehhilfe sein. Er muss aber nur das notwenige für die Arbeit stellen/zahlen. Ob dieses eine Gleitsichbrille oder Schutzbrille ist unter welcher der AN eine Gleitsichtbrille tragen kann? Es kann auch sein, dass es für dei Arbeit ausreicht, dass der AN unter der Schutzbrille "nur" eine Einstärkenbrille trägt und wenn wer von der Arbeit wegeght z.B. in Pausen dann seine Gleitsichtbrille aufsetzt. Weiter, der AG hat das Recht zu verlangen, dass alle von ihm gestellten Arbeitsmittel also auch Brillen am Arbeitplatz verbleiben. Auch muss er nur die einfachste geeignete zahlen, also Kassengestell/ -leitungen.

@Schröder

Also, Ja jeder AN am Bildschirm hat das Recht sofern medizinisch nitwendig vom AG eine "Bildschirmarbeitsplatzbrille" gestellt / bezahalt zu bekommen. Aber nur das notwenige. Das kann die Einstärkenbrille aber auch Gleitsichtbrille auch entspiegelte Gläser usw. sein. Das notwendige stellt ein Arzt fest und der Betriebsarzt wird i.d.R. auch beteiligt.

Einfach einmal den Begriff "Bildschirmarbeitsplatzbrille kostenübernahme" googeln.

Also, hier ist nur die EINE Frage zu stellen/ zu klären, was ist medizinisch zur Erledigung der arbeitsvertraglichen Pflichten notwenig??

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