Hallo Mitstreiter,

bei uns (ca. 80 MA) stehen derzeit mehrere BVs zur Verhandlung an.

Unter anderem geht es um das Tragen von Sicherheitsschuhen.
Kurz zur Erklärung:
neben einem Bürogebäude gibt es ein Lager, in einem Teil dieses Lagers
gibt es Staplerverkehr, in den anderen Teilen nicht.
(Evtl. Hubwägen, bzw. einfache Schiebewägen.)

Die GL möchte in der BV festlegen, dass im kompletten Lager nun ALLE MA Sicherheitsschuhe tragen sollen, außerdem auch alle, die das Lager betreten - also auch die MA aus den Büros.
(1 Paar Schuhe werden bezahlt alle 2 Jahre).
Die MA, die direkt betroffen sind, tragen bereits Sicherheitsschuhe.
Die anderen MA im Lager möchten keine Sicherheitsschuhe, auch der BR
findet diese Regelung übertrieben, obwohl uns die Sicherheit der Kollegen natürlich
am Herzen liegt - unserer Meinung nach wird hier
"das Kind mit dem Bade ausgeschüttet".

Die GL hat nochmal die externe Sicherheitsfachkraft um eine Stellungnahme gebeten,
ob das Tragen der Sicherheitsschuhe nun verpflichtend ist, oder eine Empfehlung darstellt.

In der Stellungnahme wird es nun "empfohlen" nach DGUV Regel 112-991 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz". GL will sich natürlich auf der Sicheren Seite wähnen und hat Angst vor
Repressalien im Falle eines Unfalls.

- wie seht ihr diesen Fall? Wie ist das bei euch so geregelt?
- was gibt es für Argumente?
- hat jemand Ideen für einen Kompromiss?

Danke und viele Grüße