Erstellt am 20.06.2016 um 17:46 Uhr von gironimo
Safty first. Die, die das Lager nur zeitweilig betreten (müssen), müssen ja nicht den ganzen Tag die Schuhe tragen. Oder - müssen diese Personen überhaupt ins Lager?
Erstellt am 20.06.2016 um 18:39 Uhr von Globus
so oder so bedarf es da keiner BV, sondern vernünftiger Gefährdungsbeurteilungen...60
Erstellt am 20.06.2016 um 18:48 Uhr von moreno
Das seh ich (ausnahmsweise) genau wie Globus. Was wollt ihr denn da regeln in dieser BV? Wenn im Lager Sicherheitsschuhe getragen werden müssen dann ist das so und wenn es für drei Minuten ist.
Erstellt am 20.06.2016 um 19:00 Uhr von Globus
naja, soooo ausnahmsweise ist das ja nun nicht... aber sei es drum...
Erstellt am 21.06.2016 um 00:13 Uhr von RoterFaden
Die GL möchte das unbedingt in einer BV regeln.
Ihr meint also das ist gar nicht nötig?
Dann schreibt die GL das aber stumpf für alle vor...
Die Gefährdungsbeurteilung der externen Fachkraft ist
schon sehr überzogen, sieht auch die GL so, möchte sich aber absichern.
Erstellt am 21.06.2016 um 00:59 Uhr von Brsibel
Hallo
Ihr müsst keine BV machen auch muss der BR keine Arbeitsanweisungen zu diesem Thema mit Unterschreiben das ist GL Sache.
Der GL will euch aber mit ins Bott nehmen, um es besser durchzusetzen gegen der Belegschaft.
Laut Arbeitsgesetz hat der GL Weisungsechs und wenn er es so möchte das zum Schutze aller MA diese Sicherheitsschuhe tragen sollen da kann man da nicht machen.
Wo ihr als BR aber mit reden solte ist die Häufigkeiten der Schuhe, wie oft mann welche bekommt.
Erstellt am 21.06.2016 um 08:47 Uhr von ThreeCheeseHigh
Laut Arbeitsgesetze? Echt jetzt?
§106 GewO vermutlich, da nennt sich das angesprochene Weisungsrecht dann Direktionsrecht. Das Funktioniert aber so nicht, u.a. wegen §89 BetrVG und wegen §87 Abs.1 Ziff.7 BetrVG will der AG jetzt vermutlich lieber eine BV. Ist zwar albern dem Tragen von Sicherheitsschuhen in einem Bereich eine eigenständige BV zu widmen, aber wenn der AG gerade nix zu tun hat kommt sowas eben manchmal dabei raus.
Völlig falsch ist die Darstellung: "...wenn er es so möchte das zum Schutze aller MA diese Sicherheitsschuhe tragen sollen da kann man da nicht machen." Es gibt in den seltensten Fällen nur eine einzige Lösung. Die Maßnahmenhirarchie folgt der STOP Methode (1. Substitution, 2. Technische Lösung, 3.Organisatorische Lösung, 3. Personelle Maßnachmen) ergo wäre auch eine räumliche Trennung von Stapler und Mensch vorstellbar, beispielsweise durch ein Geländer, dass den Staplerverkehr vom Fußweg fernhält. Ich kenne den bei euch vorhandenen Platz nicht und wenn die SiFa als Maßnahme das Tragen von PSA vorgeschlagen, hat gibt es diesen Platz vermutlich auch nicht, grundsätzlich wäre aber auch diese Lösung zu prüfen.
Die SiFa ist übrigens gemäß ASiG zur Zusammenarbeit mit euch verpflichtet. Redet doch erstmal mit dem. Ihr seid auch bezüglich der Gefährdungsbeurteilung in der vollen Mitbestimmung (aber beschäftigt euch auch vorher mit dem Thema, als kompletter Laie sollte man sich da eher nicht drauf stürzen, auch wenn das kein Hexenwerk ist)
Über die Häufigkeit des zur Verfügung stellens der Sicherheitsschuhe hingegen braucht ihr überhaupt nichts zu regeln. Da hilft euch die PSA-BV i.V.m. ArbSchG, nach denen der AG notwendige PSA zur Verfügung zu stellen hat und die Kosten nicht den AN auferlegen darf. Ist der Schuh vor Ablauf der genannten zwei Jahre defekt muss ein neuer zur Verfügung gestellt werden. Einzig über den turnusmäßigen Austausch könnte man diskutieren, da sich das Fußbett des Schuhs durch häufiges tragen natürlich ändert und dadurch Fehlstellungen begünstigt. So aus der Ferne halte ich zwei Jahre durchaus für vertretbar (wenigstens im Rahmen dessens was zur vermuteten Häufigkeit geschildert wurde)
Erstellt am 21.06.2016 um 09:28 Uhr von RoterFaden
Danke erstmal!
Vor allem das mit der STOP Methode gefällt mir :-)
Platz ist tatsächlich nicht vorhanden, ein Fußweg auf dem Boden nicht möglich
da diese Spezialfarbe nicht hält usw. usw.
Mit der SiFa haben wir schon geredet. Der legt sich halt nicht fest und
hat im Prinzip noch mehr Verwirrung gestiftet...
Die MA die tatsächlich im betroffenen Lagerteil arbeiten, tragen ja bereits die Schuhe.
Das größte Problem ist, dass der Weg zur Toilette leider da durch führt
und deshalb alle anderen MA aus dem Lager da durch müssen - obwohl der eigentliche Arbeitsplatz kein Gefährdungsbereich ist.
Die MA aus den Büros müssen auch ab und zu ins Lager, aber normalerweise nicht in
den Teil mit Staplerverkehr.
Sollen jetzt dafür 80 Leute Sicherheitsschuhe bekommen? Das macht doch keinen Sinn...
und diese Überzieher sind das Letzte - da ist doch der Stolperunfall vorprogrammiert.
Habt ihr noch Ideen?
Erstellt am 21.06.2016 um 09:36 Uhr von moreno
Aber Fakt ist wenn es nicht möglich ist Räumlich oder was bei den Verkehrswegen zu regeln und AN deswegen einen Bereich müssen wo Sicherheitsschuhe getragen werden müssen, muss der AG dafür sorgen das dies auch passiert und zwar bevor der erste Fuß ab ist.
Erstellt am 21.06.2016 um 09:45 Uhr von ThreecheeseHigh
Eine verantwortungsvolle SiFa wird sich niemals festlegen, das ist einfach nicht Bestandteil ihrer Aufgabe. Eine SiFa entwickelt Lösungsalternativen und hilft bei der Auswahl der Lösung.
Warum sollte es keinen Sinn machen alle Mitarbeiter mit Sicherheitsschuhen auszurüsten? So n überfahrener Fuß ohne Sicherheitsschuhe dürfte teurer sein (hab jetzt nicht nachgerechnet aber so über den Daumen ....)
Na eine Linie auf dem Boden dürfte keinen wirksamen Schutz darstellen, deswegen sprach ich von einer räumlichen Trennung (Geländer). Aber da sagtest du der Platz reicht nicht und ich gehe davon aus, dass die Einschätzung aus der ASR A1.8 herrührt und nicht etwa dem Bauchgefühl der Benutzer der Flurförderzeuge ;)
Also unsere Zehenschutzkappen, die wir regelmäßig Besuchergruppen zur Verfügung stellen, funktionieren einwandfrei und Stolperunfälle gab es nie (Nutzung jetzt 4 Jahre, Nutzer in dieser Zeit etwa 1000)
Erstellt am 21.06.2016 um 09:56 Uhr von Pjöööng
Bei der Arbeitssicherheit hat man sich mittlerweile häufig von festen Vorschriften verabschiedet und überlässt es den Betrieben, die Gefährdungen zu beurteilen und festzulegen, welche Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass das Gefährdungspotential und die erforderlichen Maßnahmen unterschiedlich gewichtet werden. Häufig ist es allerdings dann der BR der mehr Schutz erwartet als der Arbeitgeber zu finanzieren bereit ist.
So lange kein Unfall passiert ist damit auch kein Problem verbunden.
Wenn es aber zu einem Unfall kommt, dann prüft zumindest die BG, ob ausreichend wirksame Maßnahmen ergriffen wurden (und im Falle eines Unfalles spricht zumindest der erste Anschein dagegen). Also ist der Arbeitgeber gut beraten, ein hohes Schutzniveau sicherzustellen. Und ich halte es für bedenklich wenn der BR dann aus Bequemlichkeitsüberlegungen das Schutzniveau absenken will.
Ehrlich gesagt wundert es micht, dass das Thema nicht bereits in die Gefährdungsbeurteilung bei Euch Eingang gefunden hat.
Als Arbeitgeber würde ich es mir hier relativ leicht machen: Ich würde das Betreten dieser Halle ohne Sicherheitsschuhe schlichtweg verbieten.
Erstellt am 21.06.2016 um 10:26 Uhr von ThreeCheeseHigh
Hmm, naja das ArbSchG ist 20 Jahre alt, also wenigstens die Pflicht zur Durchführung der GB (§5 ArbSchG) und die dazugehörige Dokumentation (§6 ArbSchG) ist jetzt nicht soo neu.
Ansonsten hast du natürlich recht. Es ist relativ ungewöhnlich, dass der BR ein niedrigeres Gefährdungspotential sieht als der AG.
Erstellt am 21.06.2016 um 13:56 Uhr von RoterFaden
Danke euch!
Wir werden das neu überdenken!
Wir wollten natürlich nicht das Gefährdungspotential herunter schrauben,
sondern der Forderung der Belegschaft Rechnung tragen, denn die (zum größten Teil)
Damen wollen halt lieber ihre normalen Schuhe tragen, wenn sie nicht im relevanten Bereich arbeiten...
Aber klar - wenn was passiert ist das Geschrei groß...
Erstellt am 22.06.2016 um 07:52 Uhr von celestro
"sondern der Forderung der Belegschaft Rechnung tragen, denn die (zum größten Teil)
Damen wollen halt lieber ihre normalen Schuhe tragen, wenn sie nicht im relevanten Bereich arbeiten..."
Sowas am besten das nächste Mal gleich in den Eingangspost schreiben und nicht "unserer Meinung nach wird hier "das Kind mit dem Bade ausgeschüttet".
Ein Kompromiss könnte sein, die Gänge durch den Bereich zu minimieren. Zum Beispiel durch eine Toilette, die ohne Gang durch selbigen erreichbar ist.
Erstellt am 22.06.2016 um 09:33 Uhr von Zappelmann
Ich verstehe die ganze Diskussion nicht. Inzwischen gibt es echt bequeme Sicherheitsschuhe, selbst Sandalen oder auch für Führungskräfte, die vom Äußeren fast wie italienische Designerstücke aussehen.
Und wenn gesagt wird, im Lagerbereich sind Sicherheitsschuhe zu tragen, dann ist das eben so. Das ist völlig unabhängig von der Meinung diverser Damen, die die Gefährdung durch Stapler etc mit Sicherheit wenig einschätzen können. Warum auch, deshalb sind sie trotzdem zu schützen.
Und ja, die Schuhe werden ersetzt, wenn verschlissen. Lasst euch da nicht auf 2 Jahre festnageln. Bei den Bürokräften mag das passen, vielleicht halten sie auch noch länger, aber gerade bei den Lagerarbeitern selbst ist automatisch der Verschleiß größer (ist auch eine Sache des Preises!).
Wir hatten vor Jahren auch solche Diskussionen, aber letztendlich wurde es durchgesetzt, heute ist das Tragen von Schutzausrüstung zur Selbstverständlichkeit geworden.
Erstellt am 22.06.2016 um 11:14 Uhr von RoterFaden
Zitat "Sowas am besten das nächste Mal gleich in den Eingangspost schreiben und nicht "unserer Meinung nach wird hier "das Kind mit dem Bade ausgeschüttet".
@Celestro: das war aber unsere Meinung...
aber danke für den Tipp mit den Toiletten, vielleicht geht da was :-)
@Zappelmann: irgendwie habe ich das Gefühl, du hast nicht alles gelesen...
Erstellt am 22.06.2016 um 11:32 Uhr von Pjöööng
Ich habe mehr und mehr den Verdacht, dass bei Euch bisher keine Gefährdungsbeurteilung gemacht wurde.
Bei einer regelgerechten Gefährdungsbeurteilung muss doch die Problematik des Fußgängerverkehrs im Staplerfahrbereich behandelt werden und es müssen Maßnahmen zur Gefährdungsminimierung ergriffen werden. Und die offensichtlich beste Abhilfe ist, die beiden Gruppen soweit zu trennen, wie es von den Arbeitsabläufen her nur möglich ist. Das Verordnen von Sicherheitsschuhen ist da doch nur ein Feigenblatt, oder ist sichergestellt dass im Falle eines Unfalles der Stapler nur über die Fußspitzen fährt und nicht zufälligerweise noch die Gabel in die Kniekehlen rammt?
Erstellt am 22.06.2016 um 13:54 Uhr von RoterFaden
@Pjöööng: doch, Gefährdungsbeurteilung liegt vor.
Allerdings wurde die für jeden Arbeitsplatzbereich separat erstellt.
Ob da Gefährdungsmöglichkeiten wie der "Fußweg zu den Toiletten"
für die anderen Abteilungen einfließen, muss ich tatsächlich mal prüfen...
Erstellt am 22.06.2016 um 14:07 Uhr von Pjöööng
Auch wenn der Toilettengang für die Nichtlageristen vermutlich nicht für die Gefährdungsbeurteilung betrachtet wurde, so wäre doch bei den Staplerfahrern das Thema "Fußgänger" in jedem Falle zu betrachten gewesen sein.