Erstellt am 02.08.2010 um 17:15 Uhr von mainpower
Hallo,
was sind Laufzeitverräge?
Ich nehme an befristete Arbeitsverträge. Die kann der AG einfach auslaufen lassen, ob mit Kurzaarbeit oder ohne. Er braucht das nicht einmal zu begründen.
Erstellt am 02.08.2010 um 17:19 Uhr von pfeilenbogen
herzogeinbeck
Verlängerungen von befristeten Beschäftigungsverhältnissen und Kurzarbeit schließen sich i.d.R. aus.
Denn wenn er Gründe hätte diese zu verlängern hätte er ja Arbeit und bedürfte keiner Kurzarbeit.
Genau so muss er ja Leiharbeitnermer i,d. R. beenden.