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Urlaub für zwei Umzüge

G
Grinsekatze
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben einen Arbeitnehmer, der seine Wohnung saniert bekommt. Dafür zieht er in eine kleine Wohnung innerhalb des Hauses und nach 4-6 Wochen wieder zurück in die alte Wohnung. Wie viel Urlaub steht ihm zu?

Sonnige Woche!

2.18808

Community-Antworten (8)

G
Galaxy

02.08.2010 um 13:29 Uhr

@Grinsekatze

wieviel Tage seines Jahresurlaubes hat er denn noch? Sonderurlaub steht im, IMHO, nicht zu. Zustehen gibt es nicht, wofür er seinen Urlaub einsetzt ist seine Sache.

Gruß Galaxy

G
geploeg

02.08.2010 um 14:00 Uhr

@galaxy

Warum steht im kein Sonderurlaub zu? Das würde ich doch stark von bestehenden Betriebsvereinbarungen bzw. Tarifverträgen abhängig machen. Ein Umzug ist ein Umzug, der Grund dafür spielt doch keine Rolle.....

M
Mainpower

02.08.2010 um 14:05 Uhr

@geploeg

bekommst Du Sonderurlaub wenn Du deine Wohnung renovierst??? Bestimmt nicht.

B
Blumentopf

02.08.2010 um 14:08 Uhr

Normalerweise bekommt man bei uns den Sonderurlaub um auf den Ämtern und behörden alles zu erledigen. Bei uns muss man die Gemeinde wechslen um diesen genehmigt zu bekommen. Habt ihr keinen HTV oder TV in dem dies steht?

G
Grinsekatze

02.08.2010 um 14:19 Uhr

Ich meine auch, dass man für einen Umzug innerhalb der Stadt einen Tag Sonderurlaub bekommt. Aber da es hier zwei Umzüge innerhalb kurzer Zeit sind, bin ich mir nicht sicher. Außerdem renovieren sie nicht freiwillig, weil die Tapete nicht mehr gefällt, sondern das komplette Haus wurde vom neuen Besitzer kernsaniert.

Den TV suche ich gleich (da es sich nicht um einen Mitarbeiter unserer Firma handelt, habe ich den nicht vorliegen), denn da muß ja eigentlich die Antwort für einen Umzug schon zu finden sein...

G
geploeg

02.08.2010 um 14:24 Uhr

@mainpower

ich habe schon die blödesten Dinge gesehen für was man Sonderurlaub bekommt.

Ich habe halt mein Problem damit wenn solche Fragen immer so pauschal gleich (am schönsten dann immer noch mit dem Zusatz IMHO) beantwortet werden.

Pauschale Fragen ohne Hintergrundinformationen können leider halt nur selten so pauschal beantwortet werden.

I
Immie

02.08.2010 um 14:44 Uhr

Wenn selbst der TVöD das nicht mehr hergibt... Und welcher Arbeitgeber macht freiwillig solch eine BV?

@geoplog ...Ein Umzug ist ein Umzug, der Grund dafür spielt doch keine Rolle..... Pauschaler geht es ja nicht mehr:-))

M
Mainpower

02.08.2010 um 14:49 Uhr

Hallo, ist das ein Umzug ?? Er zieht ja in die alte Wohnung wieder ein. Muss er sich ummelden?? Wahrscheinlich nicht. Wohnt ja im selben Haus, ein Stock tiefer oder höher. Keine Ummeldung - kein Umzug - kein Sonderurlaub.

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