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Gültigkeit vom "alten" Arbeitsvertag?

S
stube
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe eine Frage zur Gültigkeit des Arbeitsvertages von einer übernommenen Firma. Firma x hat vor 3 Jahren Firma y mit den Mitarbeitern übernommen. Es gab keinen neuen Arbeitsvertag. Jetzt kommt die Frage auf, ob vereinzelte oder alle Punkte gültig sind. Ein Mitarbeiter ist umgezogen und für Umzüge innerhalb eines Ortes gab es im Vertag von Firma y 1 Tag Urlaub und außerhalb 2 Tage. In Firma x gibt es keine Regelung hierzu. Es wäre nett, wenn Ihr mir hierzu einige Auskünfte geben könntet.

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Community-Antworten (3)

P
Petrus

10.03.2008 um 11:45 Uhr

siehe §613a BGB. Da der ArbGeb euch bislang keinen neuen AV gegeben hat, gilt der alte weiter - inkl. des Sonderurlaubs bei Umzug.

S
stube

10.03.2008 um 12:58 Uhr

Danke für die Antwort. Verstehe ich das richtig: Alle Punkte des alten Vertrages sind für mindestens 1 Jahr gültig, wenn es in der neuen Firma hierüber keine Betriebsvereinbarungen gibt, danach kann man den neuen Mitarbeitern einen neuen Vertrag anbieten. Speziell jetzt in diesem Fall, gibt es eine Betriebsvereinbarung für Sonderurlaub bei Tod und Hochzeit in der neuen Firma. Hier wird ein Umzug aber nicht beschrieben. Hat dann der alte Vertrag vorrang.

DAH
Der alte Heini

10.03.2008 um 19:40 Uhr

Der alte Vertrag gilt weiter. Will der AG mit dem Kollegen einen neuen Arbeitsvertrag abschließen, so ist dies nur mit der Zustimmung des Betroffenen oder aber über eine Änderungskündigung möglich.

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