interne Umzüge
Guten Morgen, ich habe eine dringende Frage. Wir werden in den nächsten Wochen interne Umzüge bei uns in der Firma durchführen. Derzeit habe ich als BR-Vorsitzende noch ein eigenes Büro (wir haben kein anderes BR Büro). Nun sollen wir ein BR-Büro erhalten und ich soll mit 4 weiteren Mitarbeitern in ein gemeinsames Büro ziehen. Dies ist ziemlich kontraproduktiv. Bei jedem Telefonat müsste ich z.B. das Büro verlassen. Desweiteren befürchte ich das spontane Gespräche mit Mitarbeitern verloren gehen wenn weitere MA in dem Büro sitzen. Kann ich dies unter § 87, Abs. 1 aufhängen und verhindern bzw. welche Möglichkeiten habe ich? Danke für eine schnelle Antwort. Sheila
Community-Antworten (8)
01.10.2014 um 10:11 Uhr
Dass der BRV ein eigenes Büro hat wirst du sicher nicht durchsetzen können. .. freu dich lieber über das eigene BR Büro
01.10.2014 um 10:16 Uhr
Natürlich ist das schön das wir ein BR Büro erhalten, aber ich mache derzeit über 1/3 - 1/2 meiner Tätigkeit BR-Arbeit. Es macht doch überhaupt keinen Sinn wenn ich permanent das Büro wechseln muss.
01.10.2014 um 10:28 Uhr
wo ist das problem? wenn du einen halben tag br arbeit machst, gehst du ins br büro. das machen tausende andere brv auch. und der vorteil ist, auch die anderen brm können dieses büro nutzen.
01.10.2014 um 11:32 Uhr
Du sprichst von einem neuen BR-Büro und vier weiteren Mitarbeitern ????
Sind das auch BRs (und freigestellte) ? oder "normale" Mitarbeiter. Dann wäre es ja kein BR-Büro.
01.10.2014 um 11:37 Uhr
Wie ich es verstehe ist das BR-Büro zusätzlich und sie zieht in ein mini-Großraumbüro ...
01.10.2014 um 11:44 Uhr
Ja, so ist es. Ich ziehe in ein Großraumbüro und wir erhalten ein extra BR-Zimmer.
01.10.2014 um 11:55 Uhr
dann ist doch alles in Ordnung.. sogar besser wie vorher wenn man es genau nimmt.
Vorher hast du ja mit deiner normalen Arbeit das BR-Büro für andere blockiert, jetzt kann jeder hin wann er will ohne dich zu stören oder ähnliches.
Und so viele unerwartete Telefonate gibt's ja nun auch wieder nicht oder!? leg dir diese einfach in deine BR-Zeiten diese Gespräche.
Für Gespräche mit MA gibt es Sprechstunden.
Gruß
01.10.2014 um 12:40 Uhr
mal abgesehen vom BR.
Habt Ihr bei den geplanten Umzügen im Zuge des § 90 BetrVG und § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG einmal über die Großraumbüros und deren Gestaltung gesprochen? Da werden AN doch u.U. erheblich belastet (je nach Art der Aufgabenstellungen, der Ausstattung usw.).
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