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interne Umzüge

S
sheila
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen, ich habe eine dringende Frage. Wir werden in den nächsten Wochen interne Umzüge bei uns in der Firma durchführen. Derzeit habe ich als BR-Vorsitzende noch ein eigenes Büro (wir haben kein anderes BR Büro). Nun sollen wir ein BR-Büro erhalten und ich soll mit 4 weiteren Mitarbeitern in ein gemeinsames Büro ziehen. Dies ist ziemlich kontraproduktiv. Bei jedem Telefonat müsste ich z.B. das Büro verlassen. Desweiteren befürchte ich das spontane Gespräche mit Mitarbeitern verloren gehen wenn weitere MA in dem Büro sitzen. Kann ich dies unter § 87, Abs. 1 aufhängen und verhindern bzw. welche Möglichkeiten habe ich? Danke für eine schnelle Antwort. Sheila

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Community-Antworten (8)

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ganther

01.10.2014 um 10:11 Uhr

Dass der BRV ein eigenes Büro hat wirst du sicher nicht durchsetzen können. .. freu dich lieber über das eigene BR Büro

S
sheila

01.10.2014 um 10:16 Uhr

Natürlich ist das schön das wir ein BR Büro erhalten, aber ich mache derzeit über 1/3 - 1/2 meiner Tätigkeit BR-Arbeit. Es macht doch überhaupt keinen Sinn wenn ich permanent das Büro wechseln muss.

N
Nubbel

01.10.2014 um 10:28 Uhr

wo ist das problem? wenn du einen halben tag br arbeit machst, gehst du ins br büro. das machen tausende andere brv auch. und der vorteil ist, auch die anderen brm können dieses büro nutzen.

G
gironimo

01.10.2014 um 11:32 Uhr

Du sprichst von einem neuen BR-Büro und vier weiteren Mitarbeitern ????

Sind das auch BRs (und freigestellte) ? oder "normale" Mitarbeiter. Dann wäre es ja kein BR-Büro.

D
Dezibel

01.10.2014 um 11:37 Uhr

Wie ich es verstehe ist das BR-Büro zusätzlich und sie zieht in ein mini-Großraumbüro ...

S
sheila

01.10.2014 um 11:44 Uhr

Ja, so ist es. Ich ziehe in ein Großraumbüro und wir erhalten ein extra BR-Zimmer.

M
martinez

01.10.2014 um 11:55 Uhr

dann ist doch alles in Ordnung.. sogar besser wie vorher wenn man es genau nimmt.

Vorher hast du ja mit deiner normalen Arbeit das BR-Büro für andere blockiert, jetzt kann jeder hin wann er will ohne dich zu stören oder ähnliches.

Und so viele unerwartete Telefonate gibt's ja nun auch wieder nicht oder!? leg dir diese einfach in deine BR-Zeiten diese Gespräche.

Für Gespräche mit MA gibt es Sprechstunden.

Gruß

G
gironimo

01.10.2014 um 12:40 Uhr

mal abgesehen vom BR.

Habt Ihr bei den geplanten Umzügen im Zuge des § 90 BetrVG und § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG einmal über die Großraumbüros und deren Gestaltung gesprochen? Da werden AN doch u.U. erheblich belastet (je nach Art der Aufgabenstellungen, der Ausstattung usw.).

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